Weiss jemand wie hoch die Zuverdienstgrenze

… bei Rente ist,wenn der Partner Hartz IV erhält?
Wie hoch ist der Hinzuverdienst, wenn ein Partner eine Altersrente bezieht und der andere Hartz IV.
Ein Altersrentner kann ja eigentlich soviel hinzuverdienen wie er will, aber wieviel wird angerechnet?

der partner darf auch nur 100euro plus 20% was drüber ist behalten, da eine lebensgemeinschaft vorliegt wird sein einkommen komplett mit eingerechnet, ist halt immer mist wenn ein partner in hartz ist

Hallo

Mal davon ausgehend, dass „Partner“ bedeuten soll, dass der Altersrentner mit dem ALG2- Berechtigten in einer „Bedarfsgemeinschaft“ zusammenlebt, weil er mit ihm verheiratet ist bzw. weil zwischen den beiden eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft nach § 7 SGB II vorliegt (denn nur, weil sie als Paar zusammenleben, sind sie ja nicht automatisch auch eine Bedarfsgemeinschaft):
Schau mal hier rein http://hartz.info/index.php?topic=17.0

(Falls sie nicht verheiratet sind bzw. zusammenlebend nicht eine Wirtschafts-und Einstehensbedarfsgemeinschaft bilden, darf das Einkommen des Rentners beim ALG2- Bedarf des Partners nicht berücksichtigt werden; der Rentner muss lediglich seinen Anteil an den Unterkunftskosten selber übernehmen und für sich selbst sorgen, hat mit dem ALG2- Bezug des Partners nichts zu tun und muss dem Jobcenter auch keine Auskünfte zum eigenen Vermögen/ Einkommen erteilen.)

Inwieweit wegen der Rentenstelle irgendwelche „Auflagen“ und Regelungen zu berücksichtigen sind bei Zuverdiensten, kann ich nicht sagen - mit dem Bereich kenne ich mich nicht aus :wink:

LG

Hallo,

natürlich gibt es doch gar Keine VERDIENSTGRENZE! denk doch mal nach welch finanzieller Steuerschaden entsünde wenn jeder nur sowenig arbeiten dürfte dass er Hartz IV behalten kann!

Natürlich kann man unbegrenz arbeiten!!!
Soviel es geht eben. Am liebsten 39 Stunden die Woche!

Das Ziel ist doch wohl HartzIV loszuwerden, also dem Staat nicht mehr auf der Tasche zu liegen, wenn es nicht unbedingt sein muss, sondern sein Geld selbst zu verdienen! Ist doch logisch dass es angerechnet wird, denn wer eigenenes Geld verdient braucht ja schließlich keine Nothilfeleistung vom Steuerzahler und nichts anderes ist Arbeitlosengeld II.

Es gibt aber in jedem Fall eine „Belohnung“ für solche die etwas verdienen, denn das Geld wird nicht voll angerechnet, sondern abzüglich 100 Euro und nochmal 20% vom Rest. Das heisst wenn du 300 Euro dazu verdienst rechnet das Jobcenter 100Euro und 60 Euro gar nicht an. Das hasst Du also mehr im Portemonnaie.

Ob dein Partner Rente bekommt udn wer von euch beiden nun den Verdinst macht ist insofern völlig egal wenn ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Es wird der Verdienst eben (abzüglich 100 Euro + 20% vom übrig bleibenden Restgehalt, die Du am ende mehr im Portemonnaie hast) dann mit Eurem Arbeitslosengeld II verrechnet, das ihr dann ja nicht mehr (in voller Höhe) braucht. Deckt der Verdienst nicht den Mindestbedarf (zuzüglich 100 Euro,+20%) dann bekommst du halt noch weiter sog. „ergänzende Leistungen“ vom Jobcenter dazu.

Alles andere (also absichtlich weniger verdienen damit man mehr HartzIV bekommt) ist Sozialschmarotzertum und in Deutschland überaus unerwünscht.

Gruß Gwenhyfar

Hallo,

ganz so einfach ist es leider nicht, denn schon die Altersrente wird ohne Freibeträge voll angerechnet. Immerhin sind sie dann eine Bedarfsgemeinschaft und die Altersrente ist dann für beide vorgesehen. Kommt jetzt noch zusätzlich EInkommen aus einem Nebenverdienst hinzu, wird dieser nach den üblichen Regelsätzen verrechnet, das heisst aber auch, dass Sie dann nahezu kein oder nur noch wenig Leistungen nach dem SGB II bekommen.

Gruß Hagen

Hallo,

nach Überschreiten der Regelaltersgrenze kann ein Rentner unbegrenzt hinzuverdienen. Zuvor gilt eine einhaltliche 400€-Grenze.
Eine Anrechnung der AlgII-Leistung auf die Rente erfolgt nicht. Würde auch keinen Sinn machen.

Bei dme Hinzuverdienst handelt es sich aber nach wie vor um ein ganz normales Einkommen des Partners. Über die genauen Auswirkungen auf das AlgII muss dann jemand der SGBII-Experten etwas sagen.

MfG

So nicht ganz richtig!!
Altersrente heißt eigentlich die Renten vor zur Zeit 65 Lebensjahr.
Da darf man nicht hinzuverdienen wie man will siehe hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/s…
Was bei Hartz IV wenn dann angerechnet wird, weiß ich nicht

hallo gobsy,
bei deiner speziellen Frage kann ich dir leider nicht weiter helfen.Probier es doch mal in deinem zuständigem Jobcenter, die können dir da bestimmt die Frage beantworten.
Gruß Qualle2008 (Carola)

Hallo,

das Einkommen, welches der Rentner erzielt wird beim ALG II-Empfänger anrechnet, wenn der Renter seinen Bedarf mit dem Einkommen aus Rente und Erwerbseinkommmen decken kann. Von der Summe des Einkommens wird lediglich eine Versicherungspauschale von 30 EUR und die Kfz-Versicherung abgesetzt.

Sollte der Renter ggf. noch Leistungen nach dem SGB XII beziehn, da der Bedarf allein durch die Rente nicht gedeckt werden kann, muss beim Sozialmt erfragt werden, ob es einen Freibetrag gibt, der ggf. bei der Erzielung von Erwerbseinkommen gewährt wird.

Hallo,

da Ihr beiden eine Bedarfsgemeinschaft bildet, wird die Rente als Einkommen betrachtet und entsprechend abgezogen.
Schau mal bei google unter Alg II Rechner, da kannst Du Eure Angaben hineinschreiben, der Rechner ermittelt dann, wieviel ALG II Euch zusteht.

Gruß,
Rainer

tut mir leid, da kann ich auch nicht helfen
christa

Hallo,

bei einem Rentner wird die Rente sowie eventuelle Einkünfte von einem „fiktiven“ Hartz IV-Anspruch abgezogen. Die verbleibende Differenz wird als Unterhalt auf den Hartz IV-Anspruch des Partners angenommen.

BSP:
Regelleistung bei Partnern= 328,-€
zzgl. Kosten für Unterkunft und Heizung= 300,-€
Gesamtanspruch Sozialgeld= 628,-€
Abzüglich Altersrente= 500,-€
abzüglich Nebenverdienst= 400,-€
zzgl. Versicherungspauschale 30,-€

übersteigender Anspruch= 242,-€

Dieses Geld wird dann bei dem Partner, der noch Hartz IV bekommt in Abzug gebracht.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

VG
flottebiene

Ist zu speziell,da auch die Hoehe Deiner Rente entscheidend ist.

Hallo,
die späte Antwort bitte ich zu entschuldigen. Ich hatte längere Zeit keinen Zugriff auf meinen Rechner.
Bei Zusammenleben mit dem Partner wird man als Bedarfsgemeinschaft gerechnet. Also wird auch das Einkommen des Partners mitgerechnet.Hier ein Rechenbeispiel:
328 selbst
328 Partner
450 Miete
1106 Bedarf
800 Rente
240 Arbeitseinkommen (400 minus 160 Freibetrag)
66 Restbedarf

Je höher das Bruttoarbeitseinkommen ist, um so höher ist der Freibetrag.

l.G.

Ich vermute, dass sich dieser Vorgang mittlerweile erledigt hat. Falls noch Fragen offen sind, bitte posten.

MfG
CKH