Weiss jemand, wie sich in der Regel Banken

… verhalten, wenn durch Tod eines Elternteiles eine belastete Immobilie an ein minderjähriges Kind vererbt wird, zur Absicherung der Bank eine Lebensversicherung besteht und diese für die Tilgung nach dem Tod dieses Elternteiles (Eltern sind geschieden) genutzt werden soll. Gibt es Banken, die aus ethisch-moralischen Gründen auf die Vorfälligkeitsentschädigung aus dem entgangenen Zinsgewinn (durch die vorzeitige, aber auch nur teilweise Tilgung) verzichten???

Nein, werden die nicht drauf verzichten, aber aufpassen bei der Berechnung der Vorfälligkiet hie betrügen banken sehr gerne.
Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigungen

Der BGH hat entschieden, dass eine realitätsgerechtere Form der Ersatzanlage bei der Schadensberechnung

unterstellt werden muss als es bislang verbreitete Praxis war. Nach der früheren Rechtsprechung konnten die

Kreditinstitute auf dem Papier eine Ersatzanlage in öffentlichen Schuldverschreibungen unterstellen.

Auch wir haben mit diesen gerechnet, da es zwischen Bankverschreibungen und öffentlichen Anleihen

keine nennenswerten Unterschiede gab. Wie die Statistik der Deutschen Bundesbank zeigt, legen die Kreditinstitute

im Durchschnitt tatsächlich jedoch weniger als zwei Prozent ihrer Aktiva in öffentlichen Anleihen an. Bei Anlagen am

Kapitalmarkt werden statt dessen Bankschuldverschreibungen bevorzugt, auf die im Durchschnitt ein mehr als fünf Mal

so hoher Betrag entfällt. Bankschuldverschreibungen werfen eine bis zu 0,6% Prozentpunkte höhere Rendite ab.

Der BGH hat auch entschieden, dass mit gestaffelten Wiederanlagezinssätzen gerechnet werden muss. Geklärt ist mit der Entscheidung auch, dass mit dem Nominalzinssatz des Vertragskredites gerechnet werden muss.
Die Banken haben Ihre Programme bislang nicht umgestellt. Verbrauchern, die noch keine Vorfälligkeitsentschädigung

bezahlt haben, sollen die Bank zunächst aufzufordern eine Neuberechnung unter Berücksichtigung der aktualisierten

Rechtsprechung durchzuführen. Das gilt auch für Vorfälligkeitsentschädigungen, die in der Vergangenheit bezahlt wurden.

Hallo Sonnenschein22222,

im Darlehensvertrag sollte stehen, wie verfahren wird. Lautet die Vereinbarung, dass bei Ablauf der Versicherung oder im Versicherungs-/Leistungsfall das Darlehen durch die Leistung der Versicherungsgesellschaft getilgt wird, dürfte auch keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden.

Seid einigen Jahren findet diese Klausel in dieser Knappheit jedoch kaum noch Verwendung. In den letzten Jahren gibt es meistens noch die Ergänzung, dass auch in einem solchen Fall der vorzeitigen Darlehensrückführung eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird.

Viele Grüße
Georg Pütz / www.esel-streck-dich.de

… verhalten, wenn durch Tod eines Elternteiles eine
belastete Immobilie an ein minderjähriges Kind vererbt wird,
zur Absicherung der Bank eine Lebensversicherung besteht und
diese für die Tilgung nach dem Tod dieses Elternteiles (Eltern
sind geschieden) genutzt werden soll.

Antwort:
Ich habe gerade einen aktuellen Fall im Recovery-Bereich (Sanierung / Abwicklung von Krediten), den die gleichen Umstände begleiten. Ausnahme: die Darlehensnehmer waren nicht geschieden, was aber in der Auswirkung zur Bank nebensächlich ist.
Bei Darlehen mit variablem Zinssatz besteht eh’ kein Rückzahlungsproblem aus der LV, also von Haus aus keine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE).
Bei Darlehen mit festem Zinssatz hat sich die Bank auf Jahre hinaus fest refinanziert (Fristentransformation).
Beide Vertragspartner haben den Vertrag einzuhalten bis der Festzinssatz ausgelaufen ist (max. 10 Jahre, d.h. hat das Darl. einen Zinssatz fest auf 15, 20, 25 Jahre, kann der Darlehensnehmer unter Einhaltung der Kündigungsfrist -siehe Darl.Vertrag bzw. Gesetz- bereits zum 10. Jahr kündigen und das Darlehen ohne VFE zurückbezahlen).
Diente die LV nicht nur als (Zusatz-)Sicherheit sondern war darlehensvertragsgemäß effektiv als Koppel-Tilgungsinstrument vereinbart, d.h. Rückzahlung sollte aus der LV erfolgen, dann handelt es sich (im Hinblick auf die a.o. Tilgungsmöglichkeit im Todesfall des Versicherungnehmers) um einen sogenannten MUSS-Fall.
MUSS heißt, die Bank muß die fließende LV-Valuta
zur Tilgung verwenden, kann also die Tilgung aus der LV zur Rückzahlung, nicht verweigern, anzunehmen.
Für diesen Fall behalten sich aber die Banken in den Darlehensvertragsbedingungen (bitte lesen) die Inrechnungstellung einer VFE vor.
PS: MUSS-Fälle sind z.B. Tod, Objektsverkauf.

Gibt es Banken, die aus

ethisch-moralischen Gründen auf die
Vorfälligkeitsentschädigung aus dem entgangenen Zinsgewinn
(durch die vorzeitige, aber auch nur teilweise Tilgung)
verzichten???

Antwort:
Es gelten immer die Darlehensvertragsbedingungen.
Darf die Bank, dann tut sie’s auch.
Alles Weitere ist Verhandlungssache, wobei die Bank am längeren Hebel sitzt.
Von Vorteil für die Verhandlungen mit der Bank im Hinblick auf den Verzicht auf VFE:
-fehlende Einkommensverhältnisse beim mdj. Kind und
das Angebot, das Darlehen ablösen zu lassen > Wirkung > die Bank wäre froh, das notleidend gewordene Kredit-Engagement abgeben zu können (d.h. sie beugt vor, bei Abwicklung des Kredit-Engagements einen Ausfall zu erleiden).
Dieser Negativ-Umstand würde gesteigert, wenn der Beleihungsauslauf sehr hoch ist, m.a.W.: die Belastung Richtung Kamin geht, oder schon drin ist.
Das wird vermutlich nicht der Fall sein, weil ja die LV die Schulden reduziert (kommt immer auf die LV-Höhe an oder die Höhe der Gesamtschulden, die auf dem Objekt lasten).
Wenn der bisherige Kreditnehmer aber ein „sogenannter guter Kunde“ ist/war, z.B. weitere schöne Produkte in Anspruch genommen hat (Festgeld, Sparkonto mit hohem Betrag usw.), sieht die Bank womöglich von der Berechnung einer VFE ab, sicherlich nicht von selbst, darum muß man die Banknase drauf stossen.

Bleibt die Bank hart, dann ist wichtig zu wissen:
Die VFE setzt sich (intern gesprochen) aus zwei Teilen zusammen:
-dem echten, tatsächlichen Refinanzierungsschaden
-einem entgangenen Gewinn für die Restlaufzeit des Darlehens.

Wenn also gar nichts geht, die Bank bitten, auf den entgangenen Gewinn zu verzichten.
Immerhin kann keiner was dafür, dass der versicherte Kunde gestorben ist.
Dies umsomehr, wenn die Höhe der VFE hoch ist und die Begleitumstände des Erben sehr belasten würde, also Härteumstände eintreten würden.

Sie sehen also, es ist nicht immer ganz leicht.
Aber Vertrag ist Vertrag. Auch der Kunde hat ja ein Anrecht darauf, dass Verträge eingehalten werden.
Dieses Recht bedingt sich natürlich die Bank auch aus.

In solchen Fällen gilt immer: miteinander reden.

Antworten:
sind in Ihrem Text eingefügt.
Grüsse Bracco

Hallo,

Ihre Sachverhaltsschilderung ist etwas knapp, aber ich will’s versuchen.

Ich nehme an, Sie sind der andere Elternteil? Dann darf ich Ihnen zunächst mein aufrichtiges Beileid aussprechen.

Ich nehme ferner an, dass etwaige erbrechtliche Fragen geklärt sind und das Kind Alleinerbe sowohl der Immobilie als auch Begünstiger aus der LV ist.

Haben Sie denn schon einmal mit der Bank darüber gesprochen? Vielleicht lassen Sie sich auch die Alternativen durchrechnen (Darlehen läuft weiter, Geld wird bei der Bank angelegt und somit dieser verpfändet). Reicht denn die LV für die Tilgung des gesamten Darlehens? Sie schreiben etwas von „teilweiser Tilgung“. Soll die Immobilie denn behalten oder verkauft werden? Vielleicht wäre der Käufer an der Übernahme des alten Darlehens interessiert. Im Normalfall dürften Sie jedoch um die Vorfälligkeitsentschädigung kaum herumkommen. Vielleicht einfach warten, bis die Zinsbindung ausläuft (wann wäre das denn?). Oder mal vorher rechnen, wie hoch die Vorfälligkeit sein könnte (z. B. unter http://www.interhyp.de/interhyp/servlet/interhyp?vie…).

Viele Grüße

Hallo,

wenn die Lebensversicherung als Tilgungsersatz verpfändet war sollte die Teilrückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich sein. Sofern diese eine Zusatzsicherheit für ein Tilgungsdarlehen ist wäre das wohl eine Kulanzentscheidung. Die Bank wird bestimmt bei solch einer Konstellation mit sich reden lassen.