Weiß nicht weiter

Eine 65 jährige Frau wohnt seit 10 Jahren in einer Wohnung = Miethaus.
Die Enkelin 4 Jahre über ihr in einer 1-Zimmer-Wohnung. Diese wurde vor einem Jahr an den Freund mit neuem Mietvertrag abgegeben.
Im Zuge einer nicht erlaubten Kameaübrwachung des Hauses, hat die ältere Dame eine Klage erhoben, Termin ist anberaumt.
Nun trägt sich folgendes zu:
Die ältere Damen bekommt die Klageerwiderung. In der wird darauf hingewiesen, dass bei dem jungen Mann, der ja der Freund der Enkelin ist, eine polzl. Durchsunchung der Wohnung statt fand und im Zuge dessen, die Polizei erwähnte, dass die ältere Dame dort garnicht polz. gemeldet wäre, sondern unter einer Anschrift, die gelogen und erfunden ist.
Was kann die ältere Dame unternehmen, dass sie a.) aus diesem Geschehen heraus gehalten wird, b.) gegen die Aussage der Polizei,bzgl. falscher Adresse, c.) wie kommt die Polizei dazu, Auskünfte über die ältere Damen zu geben, die doch von gar nichts wusste.
WER WEI? WAS…
Vielen Dank Rannug

Hallo !

Was ist denn das für eine kuriose Schilderung ?

Die Dame wird doch wohl wissen und mit einem Blick in ihren Ausweis nachweisen können,wo sie angemeldet ist ?

Mich würde folgendes interessieren ?

  1. gegen wen klagt die Dame wegen einer Kameraüberwachung ?
  2. Was hat eine Hausdurchsuchung beim Freund der Enkelin damit zu tun ?

mfg
duck313

Guten Tag,
das ist ja das merkwürdige: Sie weiß, wo sie gemeldet ist und die Hausdurchsuchung hat mit IHR wirklich nichts zu tun.

Die Klage bezogen auf die Kameraüberwachung ergeht an den Eigentümer, der aber auch der Arbeitgeber der älteren Dame war. Sieht nach Rachefeldzug aus.
Vielen Dank.

Die Frage nach dem Sinn?
Hallo,

der Sinn des beschriebenen Szenarios läßt sich nicht erschließen.

Die ältere Damen bekommt die Klageerwiderung. In der wird darauf hingewiesen, dass bei dem jungen Mann, der ja der Freund der Enkelin ist, eine polzl. Durchsunchung der Wohnung statt fand

Also, da wird ein ganzes Haus illegal überwacht (von wem?) und jemand wehrt sich auf dem Klageweg gegen diese Überwachung (wo?) und bekommt zur Antwort (von wem?) dass es eine Hausdurchsuchung bei der Enkelin gab.

Das klärt aber immer noch nicht die Frage, ob die Überwachung legal wäre oder nicht, und was das Ganze mit der weiter unten stehenden Problemstellung zu tun hat.

und im Zuge dessen, die Polizei erwähnte, dass die ältere Dame dort garnicht polz. gemeldet wäre, sondern unter einer Anschrift, die gelogen und erfunden ist.

Das macht überhaupt keinen Sinn, besonders nicht im Kontext.
Erstens, nur die wenigsten Leute melden sich polizeilich. Die Mehrheit der Bevölkerung meldet sich beim Einwohner-Meldeamt.
Zum zweiten was hat eine Meldeanschrift bitteschön mit einer Kameraüberwachung zu tun?
Zum dritten, es scheint aus dem untenstehenden Post ja hervorzugehen, dass eine Zivilperson beteiligt ist. Eine Zivilperson hat bitteschön zu keinem Zweck derlei Informationen von der Polizei für irgendwelche Zwecke zu nutzen. Es geht niemanden außer der Polizei und den Betroffenen selbst etwas an, ob eine polizeilich bekannte Anschrift korrekt ist.

c.) wie kommt die Polizei dazu, Auskünfte über die ältere Damen zu geben, die doch von gar nichts wusste.

Wem und warum?

Macht alles keinen Sinn irgendwie.

Gruß,
Michael

Hallo

Das macht überhaupt keinen Sinn, besonders nicht im Kontext.
Erstens, nur die wenigsten Leute melden sich polizeilich. Die
Mehrheit der Bevölkerung meldet sich beim Einwohner-Meldeamt.

Das ist die polizeiliche Meldung.

Polizeibegriff

Gruß
smalbop