Weiß streichen nach Auszug?

Hallo zusammen,

ist folgendes (wurde handschriftlich im Mietvertrag geschrieben) rechtens:

Der Mieter übernimmt die Wohnung gem. Besichtigung.
Komplett renoviert (Wände weiß, Decken weiß, Parkett im Wonzimmer neu)
Bei Auszug ist die Wohnung im gleichen Zustand zu übergeben.
Für Beschädigungen an Bodenbelägen haftet der Mieter.

Nun folgendes:

Die Familie hatte eine Wand des Speisezimmers sowie eine Wand vom Schlafzimmer in orange sowie lila gestrichen. Klar, diese Wände wurden bereits weiß gestrichen.
Wie sieht es aus mit der Küche und dem Bad? Beides wurde in creme gestrichen? Muss es bei Auszug gestrichen werden?? Ich meine gehört zu haben, dass dies nicht mehr notwendig ist??? Fakt ist aber, dass es anders im Mietvertrag steht.

Des Weiteren steht im Mietvertrag, dass Streichen/Lackieren der Fenster / Terrassentür ist innen und außen Mieterpflicht! Diese Klausel stimmt doch nicht,oder???

hi

schlechte Nachricht! Sowohl die cremefarbenen Wände als auch die Türen/Fenster müssen gestrichen werden, wenn es so vereinbart war

Das Einzige, was den Vertrag ungültig macht, sind pauschal festgelegte starre Fristen dafür, aber das trifft bei der Fragestellung leider nicht zu (handschriftliche Vereinbarung)

Die umgefärbten Wände müssten auch ohnehin weiss gestrichen werden

Die weit verbreitete Aussage, dass bei Auszug GAR nichts mehr gemacht werden müsse, ist nur stille Flüsterpost, aber keineswegs allgemeingültig

Es kommt auf den genauen Wortlaut an

Gruss Schorsch

Hi,

je nach grad der Abnutzung musst du alles neu Streichen, allerdings wirde die Farbfestlegung auf Weiß gekippt, solange diese Formulierung in sogenannten Formularmietverträgen steht. Es müssen die Wände bei Auszug in neutralen modischen Farben gestrichen werden - was immer der Richter unter Neutral und Modern versteht.

Alles was außen ist ist Mietersache.

LG

schlechte Nachricht! Sowohl die cremefarbenen Wände als auch
die Türen/Fenster müssen gestrichen werden, wenn es so
vereinbart war

Die umgefärbten Wände müssten auch ohnehin weiss gestrichen
werden

Dann erzähl das mal dem BGH. Die haben da aber auch wirklich von nichts eine Ahnung!

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

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Nachtrag:

Die weit verbreitete Aussage, dass bei Auszug GAR nichts mehr
gemacht werden müsse, ist nur stille Flüsterpost, aber
keineswegs allgemeingültig

Nachtrag aus dem LG Urteil, was der BGH bestätigt hat, selbst ebenfalls mit Bezug zum BGH und ein vorheriges Urteil:

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…

„Diese unzulässige Einschränkung in der Art der Ausführung der Schönheitsreparaturen führt zur Unwirksamkeit der gesamten Regelung betreffend die Abwälzung der Vornahmepflicht auf den Mieter“

Zitat:
„Alles was außen ist ist Mietersache.“

‚Ver‘ vergessen?

vnA

Jo stimmt ,-)