Hallo liebe Community! Ich habe diesen Sommer die Ehre einen Ferialjob bei einer Erste Bank Filiale anzutreten und habe leider noch keinen Plan welche Tätigkeiten man überhaupt als Ferialpraktikant übernehmen darf.
es wäre - glaube ich - ganz nützlich, wenn Du darauf hinwiesest, dass es sich um österreichisches Recht handelt. Es gibt nämlich noch andere deutschsprachige Länder, von denen eines immerhin ungefähr neunmal so viele Einwohner hat.
Der Begriff Ferialpraktikant ist eindeutig. Er wird - wie auch der eigentliche Begriff ferial - in keinem der anderen „deutschsprachiger Länder“ verwendet - außer in Österreich. Dein Kommentar, der einzig den Zweck einer herablassenden Belehrung hat, ist einmal mehr völlig überflüssig.
Leute, die den Begriff „Ferialpraktikant“ erst einmal nachgoogeln müssen, sind eh nicht als Antwortende gefragt, weil kaum Experten.
hattest du das den Arbeitgeber nicht vorher gefragt?
Ferien/Ferialpraktikanten bekommen grundsätzlich Tätigkeiten die ungelernte Kräfte wahrnehmen können, ohne dabei grösseren Schaden anrichten zu können
Je nach Arbeitgeber sind das ganz unterschiedliche Aufgaben.
Bei einer Bank könnte ich mir neben den typischen Dingen wie Kaffee kochen, kopieren , Ablage etc. auch so Dinge wie das Erstellen von einfachen Statistiken, das ( durch einen Profi begleitete ) Bedienen von Kunden am Schalter, das Führen von Besuchsbüchern (des Tresorraums), das Auswerten von Statistiken ( welcher Kunde sollte mal wieder angeschrieben werden ) etc vorstellen
Diese Bereiche für Ferialpraktikanten sind zwar von einer anderen Bank und schon abgeschlossen, trotzdem kann man herauslesen, was an Tätigkeiten anfallen kann: