Weiße T-Shirts mit schwarzen Abschlüssen?

Besteht ein Markenrecht/Geschmacksmuster auf weißen T-Shirts mit schwarzem Kragen und schwarzen Ärmelabschlüssen?

Markenrecht und Geschmacksmuster haben nichts miteinander zu tun.
Und ne Farbzusammenstellung an einem Shirt lässt sich sowieso nicht schützen.

Gruß
Tomdebeck

Besteht ein Markenrecht/Geschmacksmuster auf weißen T-Shirts
mit schwarzem Kragen und schwarzen Ärmelabschlüssen?

Hallo und vielen Dank

für die Anfrage.

Die Beantwortung setzt eine (Geschmacksmuster-)Recherche und eine Bewertung möglicher Treffer voraus. Dies ist zeitaufwendig und eine eine Rechts-dienstleistung.

Bitte beauftragen Sie einen Anwalt. Gerne gebe ich einige Empfehlungen.

Markenstarke Grüße

Stefan Geisler

Besteht ein Markenrecht/Geschmacksmuster auf weißen T-Shirts
mit schwarzem Kragen und schwarzen Ärmelabschlüssen?

Hallo WhiteKnight!

Hier können Geschmacksmuster und Marken für Deutschland recherchiert werden:
http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/uebersicht

Beste Grüße,
Christoph

Ob solche Registerrechte bestehen, kann man nur durch gründliche Recherchen feststellen, die mindestens einige hundert Euro kosten. Eine andere Frage ist dann, welchen Schutzumfang solche eingetragenen Rechte tatsächlich haben. Das entscheidet letztlich ein Richter im Streitfall.

Besteht ein Markenrecht/Geschmacksmuster auf weißen T-Shirts
mit schwarzem Kragen und schwarzen Ärmelabschlüssen?

Hallo WhiteKnight,
die Frage zum Markenrecht lässt sich durch Recherchen beantworten (DPMA Register für deutsche Marken, CTM online für Gemeinschaftsmarken und Romarin für international registrierte Marken).
Weiterhin empfehle ich diesen Link:
http://www.dpma.de/docs/service/veroeffentlichungen/…

Analog ist die Frage zum Geschmacksmuster zu beantworten:
DPMA Register für deutsche Geschmacksmuster, RCD Online für eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster und Hague Express für international registrierte Geschmacksmuster. Problem sind hierbei vor allem die „nicht-eingetragenen“ Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die eben nicht in einem Zentralregister veröffentlicht werden und bis zu drei Jahre Schutz vor unberechtigter Kopie ab Veröffentlichung innerhalb der europäischen Gemeinschaft genießen. Auch kann die Aufschiebung der Veröffentlichung eines Geschmacksmusters zu bösen Überraschungen führen.
Einzelheiten findet man unter:
http://www.dpma.de/docs/service/veroeffentlichungen/…

Gruß
patmade

keine Ahnung. Dazu müsste man eine Geschmacksmuster-Recherche durchführen, wofür spezialisierte Unternehmen mit eigenen Datenbanken gesalzene Rechnungen schreiben. Die Frage wird die hier also keiner beantworten, auch weil die öffentlich zugänglichen Datenbanken nicht vollständig sind

Besteht ein Markenrecht/Geschmacksmuster auf weißen T-Shirts
mit schwarzem Kragen und schwarzen Ärmelabschlüssen?