Weiße Tablette mit einem D auf einer seite und viertelbar

Hallo :smile:,
Also ich hab da so eine Tablette geschenkt bekommen und ich weis nicht was das ist deswegen frage ich hier :smile:
Und zwar ist sie etwa 5mm klein, rund, weis, auf einer seite ist ein großes „D“ ein graviert die andere seite ist sie in 4 stücke teilbar (mir sehr unbekannt)
Und ja ich wüsste ganz gerne was das für eine Tablette ist vorausgesetzt es ist so mit meinen beschreibungen möglich dss es klappten kann

Dankeschön schonmal :smile:

Hi

Und ja ich wüsste ganz gerne was das für eine Tablette ist

Wenn Du den Schenker nicht fragen kannst, was er Dir für eine Tablette geschenkt hat, dann solltest Du das Zeug besser entsorgen. Wobei ich das Zeug auch dann entsorgen würde, wenn mir der Schenker irgendeine Geschichte erzählt, was die Tablette bewirken sollte.

Gruß
Edith

Hallo Danman,

ich glaube ja, dass deine Frage im Witzebrett besser aufgehoben währe, aber bitte.

Mach doch einen Labortest. Geh ins Zoogeschäft, hol dir eine Futterratte/Laborratte und gib ihr ein viertel der Tablette.

Entweder stirbt sie, oder sie krigt n nen Rausch, oder es passiert gaarnix.

LG
Andreas

Hallo,

da du nicht sicher sein kannst aus welchem Land die Tablette stammt, ist es mit deiner Beschreibung auch nicht möglich,
herauszufinden um was es sich handelt.

Nur eines ist sicher: du solltest sie wegwerfen!

Es gibt massenhaft Tabletten, die in irgendeiner schmierigen, siffigen Garage zusammengekocht werden,
von Typen denen alles egal ist, außer wie sie zu Geld kommen.

Die Tabletten sehen dann professionell aus, enthalten aber einen fiesen Chemiecocktail und jede Menge gequirlte Scheiße!

So sieht das aus:
http://www.oberpfalznetz.de/onetz/Media2013/3/102/19…

So ein Dreck kann dich echt umbringen
oder weiterleben lassen mit Hirnschäden, Organschäden, lebenslang süchtig und zerstört.

So sieht es aus, wenn man Tabletten nimmt, von denen man nicht weiß, was drin ist.

http://bilder.bild.de/fotos-skaliert/article-2138407…

Also ganz einfach: weg mit dieser Scheiße!

In die Mülltonne, durchs Klo, in den Gulli oder sonstwohin - aber nicht in deinen Körper!

Und wenn du schlau bist, läßt du dir auch keine Tabletten mehr schenken - egal von wem…!

Es grüßt
Yvisa

Hallo Fragewurm,

Also ich hab da so eine Tablette geschenkt bekommen und ich
weis nicht was das ist deswegen frage ich hier :smile:
Und zwar ist sie etwa 5mm klein, rund, weis, auf einer seite
ist ein großes „D“ ein graviert die andere seite ist sie in 4
stücke teilbar (mir sehr unbekannt)

Die Apotheken haben ein „Pillenbuch“, damit kann man alle regulären pharmazeutischen Pillen nach Form, Grösse, Farbe und Gravuren bestimmen.

… aber wieso sollte man solche Pillen geschenkt bekommen ???

Für illegale Pillen, hat die Polizei ein solches Buch, aber da sind nur die bekannten Drogen drin und was wirklich in der Pille ist, zeigt da erst eine chemische Analyse! Da gibt’s ja keine unabhängig kontrollierte Produktion …

MfG Peter(TOO)

Hi Danman,

Und zwar ist sie etwa 5mm klein, rund, weis, auf einer seite
ist ein großes „D“ ein graviert die andere seite ist sie in 4
stücke teilbar (mir sehr unbekannt)

Das hört sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach einer
Diazepam 10 mg
an (Diazepam ist der Wirkstoff, der zuerst unter dem Handelsnamen „Valium“ vertrieben wurde).

Das Zeug gehört zu den Benzodiazepinen ,
(…)

Benzodiazepine haben ein hohes Suchtpotenzial, sind rezeptpflichtig und sollten nur im Akutfall über sehr kurze Zeiträume genommen werden. Lässt die Spannung/Angst/Schlaflosigkeit/innere Unruhe innerhalb weniger Tage nicht nach, muss nach der psychischen bzw. neurologischen Ursache gesucht werden.

Warum gibt Dir jemand bloß EINE solche Tablette? Was soll damit bezweckt werden? Wer Diazepam einfach mal so zum Verkosten herumreicht, ist entweder ein Scharlatan oder ein Spinner, zumindest aber im höchsten Grad verantwortungslos.

(Und sollte dieser Mensch beabsichtigt haben, Dich in „Tiefschlaf“ zu versetzen, hat er nicht das Mittel der ersten Wahl getroffen!)

Ich würde dass Ding im Klo runterspülen. Da richtet es keinen Schaden an, denn es löst sich in sehr kurzer Zeit im Wasser auf - und bis es im Ozean ist, hat es homöopathische Verdünnung erreicht!

LG, Fatz

[Team] Bedenklicher Inhalt

Hallo,

die EInnahme unbekannter Medikamente muss unebdingt vermieden werden.

Medikamente können von Person zu Person völlig unterschiedlich wirken.

Daher möchte ich nur den allgemeinen Rat geben:

Bei unsachgemäßer Nutzung von Medikamenten kann es stets zu schweren, auch bleibenden, Gesundheitsschäden kommen.

Moin,

Und zwar ist sie etwa 5mm klein, rund, weis, auf einer seite
ist ein großes „D“ ein graviert die andere seite ist sie in 4
stücke teilbar (mir sehr unbekannt)

Das hört sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
nach einer
Diazepam 10 mg
an (Diazepam ist der Wirkstoff, der zuerst unter dem
Handelsnamen „Valium“ vertrieben wurde).

Das ist Unsinn.
Zum einen ist die Beschreibung so allgemein, das es sich auch um 10.000 andere Pillen handeln könnte,

zum zweiten ist Diazepam 10 mg fast nie in 4 Stücke teilbar, sondern eigentlich mit einer Teilungsrille versehen in zwei Stücke teilbar.

Zudem finden sich bei regulär hergestellten Medikamenten meist mehr Angaben, auch auf der Tablette selbst.
Dazu gehören z.B. 10 (für 10 mg) oder der Firmenname (z.B. Roche) oder Kennnummern (z.B. 4376) oder der Handelsname (z.B. Valium).

Nur eine Doppeltrille zur 4-fachteilung und dein D ist seeeehr ungewöhnlich für ein reguläres Medikament.
Noch dazu eines, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt…
Das hört sich alles irgendwie viel mehr nach ‚im Keller zusammengepanscht‘ an!

Diazepam könnte natürlich trotzdem enthalten sein - aber auch dann in wer weiß welcher gepanschten Form!

Es grüßt
Yvisa

Hi Yvisa,

zum zweiten ist Diazepam 10 mg fast nie in 4 Stücke teilbar,
sondern eigentlich mit einer Teilungsrille versehen in zwei
Stücke teilbar.

Das kann von Hersteller zu Hersteller differieren. Die halten sich nicht alle an ein und denselben Standard.

Zudem finden sich bei regulär hergestellten Medikamenten meist
mehr Angaben, auch auf der Tablette selbst.
Dazu gehören z.B. 10 (für 10 mg) oder der Firmenname (z.B.
Roche) oder Kennnummern (z.B. 4376) oder der Handelsname (z.B.
Valium).

Nur eine Doppeltrille zur 4-fachteilung und dein D ist seeeehr
ungewöhnlich für ein reguläres Medikament.
Noch dazu eines, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt…
Das hört sich alles irgendwie viel mehr nach ‚im Keller
zusammengepanscht‘ an!

Zum einen: Diazepam fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz.

Zum anderen: Der Hersteller ratiopharm gestaltet seine „Diazepam ratiopharm 10 mg“ ganz genau so: ca. 5 mm Durchmesser, weiss, nur ein D auf der einen und eine Kreuzteilung auf der anderen Seite. (Ich würde nicht unbedingt behaupten, ratiopharm panscht seine Generika im Keller zusammen…)

Sollte auf der anderen Seite aber nur eine einfache Teilung sein, handelt es sich um Diazepam ratiopharm 5 mg. Und wenn da gar keine Teilung ist, dann sind’s 2 mg.

LG, Fatz

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In einer Apotheke kann eine Überprüfung an Hand des Aussehens erfolgen.

Es kann durchaus sein, dass die Tablette ein Rauschmittel ist. Gerne werden MDMA-Tabletten mit allerei Symbolen und Buchstaben geschmückt, was für „wahre Arzneien“ (zumindest bei uns) eher sehr untypisch ist.

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In einer Apotheke kann eine Überprüfung an Hand des Aussehens
erfolgen.

Äh, und wie soll das gehen? Ich habe viele Kollegen, die Apotheker sind, und am schönsten sind immer die Anekdoten, in denen „Omma Hoppenstedt“ mit ner Tablette in der Hand kam und fragte, was das denn wohl wäre…

Ja, es gibt die Gelbe Liste Identa, aber da sind laaaange nicht alle Tabletten und Kapseln abgebildet…

Gruß
finnie

Hi, finniepuh,

Äh, und wie soll das gehen? Ich habe viele Kollegen, die
Apotheker sind, und am schönsten sind immer die Anekdoten, in
denen „Omma Hoppenstedt“ mit ner Tablette in der Hand kam und
fragte, was das denn wohl wäre…

In diesem speziellen Fall kannst Du die Ermittlungsarbeit stark abkürzen:
Frag’ einfach nach Diazepam ratiopharm 10 mg.
Dann muss nicht weiter gesucht werden. Dann wird sofort gefunden.
Ob die dann in der Apotheke auch zur Ansicht ausgepackt werden, wage ich allerdings zu bezweifeln, weshalb es sich empfiehlt, sich vorher ein ärztliches Rezept dafür ausstellen zu lassen (Hausarzt reicht).

LG, Fatz

Hi,

Zum einen: Diazepam fällt nicht unter das
Betäubungsmittelgesetz.

Selbstverständlich fällt Diazepam unter das Betäubungsmittelgesetz!!!

Die meisten Benzodiazepine sind in die Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) zum BtMG aufgenommen worden.
Der Gesetzgeber hat hierbei Höchstmengen pro abgeteilter Form (Tablette, Suppositorium, Ampulle, Volumeneinheit bei Tropfen)
und/oder Höchstmengen pro Packung festgelegt, unterhalb deren die Betäubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung nicht gilt („ausgenommene Zubereitungen“).
Diese Höchstmengen sind für jeden einzelnen Wirkstoff einzeln festgelegt (z.B. 10 mg pro abgeteilter Tabletten-Einheit für Diazepam).
Die Höchstmengen ergeben sich aus der Anlage III zum BtMG.

Zum anderen: Der Hersteller ratiopharm gestaltet seine
„Diazepam ratiopharm 10 mg“ ganz genau so: ca. 5 mm
Durchmesser, weiss, nur ein D auf der einen und eine
Kreuzteilung auf der anderen Seite. (Ich würde nicht unbedingt
behaupten, ratiopharm panscht seine Generika im Keller
zusammen…)

Was noch überhaupt nicht bedeutet, das es sich tatsächlich auch um Diazepam von ratiopharm handelt.
Gefälschte Medikamente aus aller Welt sehen den Markenprodukten täuschend ähnlich.
Und du willst es jetzt anhand einer minimalen Beschreibung nahezu zweifelsfrei zuordnen???

Sollte auf der anderen Seite aber nur eine einfache Teilung
sein, handelt es sich um Diazepam ratiopharm 5 mg. Und wenn da
gar keine Teilung ist, dann sind’s 2 mg.

So,so - natürlich zweifellos!

So eine Überheblichkeit gefährdet wohlmöglich Menschenleben - ist dir das überhaupt klar???

Was wäre wenn der Fragesteller Diazepam nehmen möchte und nun anhand deiner Beschreibung glaubt,
er besitze ein regulär hergestelltes und geprüftes Produkt von ratiopharm?
Und wenn er es aus diesem Grunde einnähme?

Und was, wenn diese Tablette ihm dann Schaden zufügt, weil es sich um etwas völlig anderes handelt?

Wirst du dafür die Verantwortung übernehmen???

Y.

Selbstverständlich fällt Diazepam unter das Betäubungsmittelgesetz!!!

Nein, selbstverständlich ist das ganz und gar nicht. Es fällt nur dann darunter, wenn es auch in der BTM-Liste steht. Das aber ist nicht der Fall. Ganz im Gegenteil.

Hier ein Auszug aus http://de.wikipedia.org/wiki/Diazepam
" … Diazepam wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in die „Liste der unentbehrlichen Medikamente“ aufgenommen, welche zum Ziel hat, allen Menschen weltweit Zugang zu den notwendigsten Arzneimitteln zu sichern. "

Die meisten Benzodiazepine sind in die Anlage III
(verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) zum
BtMG aufgenommen worden.

Über „die meisten Benzodiazepine“ mache ich hier keine Aussage - warum sollte ich auch?
Diazepam fällt eindeutig nicht darunter.
(Solltest Du mir jedoch einen anderslautenden Beleg, also einen Auszug aus der BTM-Liste, bringen, falle ich umgehend vor Dir auf die Knie und bitte Dich für meine Falschaussage um Verzeihung - auch in Gegenwart von Zeugen).

Was noch überhaupt nicht bedeutet, das es sich tatsächlich
auch um Diazepam von ratiopharm handelt.
Gefälschte Medikamente aus aller Welt sehen den
Markenprodukten täuschend ähnlich.
Und du willst es jetzt anhand einer minimalen Beschreibung
nahezu zweifelsfrei zuordnen???

Der Geist sieht (und liest), was er will. Lies meinen Absatz mal Wort für Wort. Ich behaupte nicht , dass es sich tatsächlich um Dia handelt. Ich spreche von " an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit". Damit lasse ich die Möglichkeit sehr wohl offen, dass es sich auch um etwas ganz anderes handeln könnte.
Zwischen einer wahrscheinlichkeitsbezogenen und einer angeblich unzweifelhaften Aussage liegt ein großer Unterschied.

Sollte auf der anderen Seite aber nur eine einfache Teilung
sein, handelt es sich um Diazepam ratiopharm 5 mg. Und wenn da
gar keine Teilung ist, dann sind’s 2 mg.

So,so - natürlich zweifellos!

Richtig! Es ist zweifellos, dass Ratiopharm seine Dinger genau so in den Verkehr bringt.
(Hier auch wieder: Richtig lesen! Das heißt keinesfalls, dass nicht auch irgendein Chemieheini z. B. Schei*** in diese Form presst, sie weiss lackiert und dann entsprechend betrügerisch graviert.)

So eine Überheblichkeit gefährdet wohlmöglich Menschenleben - ist dir das überhaupt klar???

Ich habe den Eindruck, dass deine Überheblichkeit, die aus (m)einer Aussage etwas völlig anderes herausliest, als drinsteht, womöglich Menschenleben gefährden könnte.

[…]
Wirst du dafür die Verantwortung übernehmen???

Nein, warum sollte ich? Ich habe ihm im letzten Absatz zu einem ganz eindeutig anderen Verhalten geraten ( ins Klo spülen - und sich selbst homöopathisch verdünnen lassen! ).

Kann es sein, dass Du unter Zeitdruck stehst und lediglich querliest, statt Wort für Wort? Dabei können - insbesondere im Bereich der Medizin - lebensgefährliche Missverständnisse entstehen.

LG, Fatz

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offtopic

Selbstverständlich fällt Diazepam unter das Betäubungsmittelgesetz!!!

Nein, selbstverständlich ist das ganz und gar nicht. Es fällt
nur dann darunter, wenn es auch in der BTM-Liste steht. Das
aber ist nicht der Fall. Ganz im Gegenteil.

Hier ein Auszug aus http://de.wikipedia.org/wiki/Diazepam
" … Diazepam wurde von der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) in die „Liste der unentbehrlichen Medikamente“
aufgenommen, welche zum Ziel hat, allen Menschen weltweit
Zugang zu den notwendigsten Arzneimitteln zu sichern. "

So, jetzt muss ich nochmal einhaken:
Die Liste der unentbehrlichen Arzneimittel der WHO enthält z. B. auch Morphin. Wir sind uns doch wenigstens darüber einig, dass dieser Stoff unter das BTM-Gesetz fällt??

Der von dir zitierte „Zugang zu den notwendigsten Arzneimitteln“ bedeutet nicht, dass jeder Mensch einfach zugreifen darf (und sei es per Rezept), sondern dass der Medizin diese Stoffe möglichst immer zur Verfügung stehen müssen, um der Menschheit das Überleben zu sichern.

Nichtsdestotrotz hat die UP hoffentlich die Tablette entsorgt, wie ihr ja mehrfach angeraten wurde…

finnie

Auf die Knie!
Hallo,

Nein, selbstverständlich ist das ganz und gar nicht. Es fällt
nur dann darunter, wenn es auch in der BTM-Liste steht. Das
aber ist nicht der Fall.

Diazepam steht in der BTM-Liste. Zeile 96

Hier ein Auszug aus http://de.wikipedia.org/wiki/Diazepam
" … Diazepam wurde von der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) in die „Liste der unentbehrlichen Medikamente“
aufgenommen, welche zum Ziel hat, allen Menschen weltweit
Zugang zu den notwendigsten Arzneimitteln zu sichern. "

Was hat das mit der BTM-Liste und dem Rechtsstatus in Deutschland zu tun?

Diazepam fällt eindeutig nicht darunter.
(Solltest Du mir jedoch einen anderslautenden Beleg, also
einen Auszug aus der BTM-Liste, bringen, falle ich umgehend
vor Dir auf die Knie und bitte Dich für meine Falschaussage um
Verzeihung - auch in Gegenwart von Zeugen).

Jou. Dann fall mal auf die Knie. Diazepam fällt grundsätzlich unter das BTM. Für die Handel sind nur Ausnahmen mit gewisser Dosierung zugelassen!
„ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 1 vom Hundert als Sirup oder Tropflösung, jedoch nicht mehr als 250 mg je Packungseinheit, oder je abgeteilte Form bis zu 10 mg Diazepam enthalten“
http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/BtM/btm-nod…

Das einzige, was an deinem Beitrag stimmt ist, dass die Beschreibung auf die 10 mg Ratiopharm passt.
http://www.gelbe-liste.de/medikamente/p/name/diazepa…

Grüße

Uli

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Moin,

Selbstverständlich fällt Diazepam unter das Betäubungsmittelgesetz!!!

Nein, selbstverständlich ist das ganz und gar nicht. Es fällt
nur dann darunter, wenn es auch in der BTM-Liste steht. Das
aber ist nicht der Fall. Ganz im Gegenteil.

Selbstverständlich steht es dort…!!

Hier ein Auszug aus http://de.wikipedia.org/wiki/Diazepam
" … Diazepam wurde von der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) in die „Liste der unentbehrlichen Medikamente“
aufgenommen, welche zum Ziel hat, allen Menschen weltweit
Zugang zu den notwendigsten Arzneimitteln zu sichern. "

Mag sein das dies bei Wiki zu finden ist, spielt aber in diesem Zusammenhang gar keine Rolle…

Die meisten Benzodiazepine sind in die Anlage III
(verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) zum
BtMG aufgenommen worden.

Über „die meisten Benzodiazepine“ mache ich hier keine Aussage

  • warum sollte ich auch?
    Diazepam fällt eindeutig nicht darunter.
    (Solltest Du mir jedoch einen anderslautenden Beleg, also
    einen Auszug aus der BTM-Liste, bringen, falle ich umgehend
    vor Dir auf die Knie und bitte Dich für meine Falschaussage um
    Verzeihung - auch in Gegenwart von Zeugen).

Hier der Link zur Liste des BtMG Anlage III.

http://www.gifte.de/Recht/btmg_anlage_iii.htm

Unter D findest du DIAZEPAM - es unterliegt also durchaus dem BtMG.
Und auch die ausgenommenen Dosierungen sind hier festgelegt,
werden also ebenfalls durch das BtMG geregelt.

Die Bitte um Verzeihung wird gern angenommen und ein Foto vom Kniefall soll mir genügen…! :o)

Y.

Diazepam steht in der BTM-Liste. Zeile 96

Hi Uli,

ich musste erst zwei Dinge klären:
1.) Mit dem BfArM in Bonn telefonieren. (Ich glaub’ ja nur, was staatlich bestätigt wird).
2.) Mich bei Arbeitsschutzmittelausstattern nach den Kosten für Knieschoner erkundigen.

Ad 1. ) hat erbracht:
Jou - Du hast Recht: Grundsätzlich steht Diazepam drin!

Aber - wie Du bereits selbst zitierst - sind in der Anlage III BTMG Zubereitungen, die eine bestimmte Maximaldosis überschreiten, in Deutschland über ein reguläres Rezept zu erhalten. Sie sind alsi nicht BTM-rezeptpflichtig.

Da es hier in dem Beitrag speziell um Diazepam ratiopharm 10 mg ging, habe ich alle höheren Dosen gedanklich ausgelendet - um die ging es hier ja nicht.

Allerdings muss ich mich bei meinen eigenen Worten packen lassen: Wenn ich schon so viel Wert darauf lege, dass man einen Beitrag „Wort für Wort“ liest, dann gilt das natürlich auch umgekehrt: Der Schreiber (ich) muss es auch mit jedem einzelnen Wort penibel genau nehmen. (Mist - da ist wohl doch zu wenig „anale Phase“ in mir zurückgeblieben). Also: Ja - Diazepam steht grundsätzlich drin! (auch wenn es in den gängigen Dosen nicht BTM-rezeptpflichtig ist).

Und deshalb gilt … Ad 2 (siehe oben).

Ich warte auf die Lieferung der Knieschoner*, lege mir zusätzlich meine 15 mm starke Joga-Übungsmatte (4 mal gefaltet)* vor mir hin … und liefere dann meinen versprochenen Kniefall ab.
*) Alles andere wäre unverantwortlich, denn es könnte eine orthopädische Behandlung notwendig machen, die dann wiederum auf Kosten der Allgemeinheit ginge, da ich Kassenpatient bin.

Das einzige, was an deinem Beitrag stimmt ist, dass die
Beschreibung auf die 10 mg Ratiopharm passt.
http://www.gelbe-liste.de/medikamente/p/name/diazepa…

Na, da bin ich aber froh. Denn dann geht das Testat „voll doof“ ja noch einmal an mir vorüber. Vielleicht schlägt’s das nächste Mal dafür umso erbarmungsloser zu … :wink:)

LG, Fatz

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Die Bitte um Verzeihung wird gern angenommen und ein Foto vom
Kniefall soll mir genügen…! :o)

Hi Yvisa,

den Kniefall liefre ich mit kleiner Verzögerung ab (Zur Begründung siehe meinen Beitrag „http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?A…

So - die heiße Diskussion hier hat mich so aufgeregt, dass ich mir jetzt erst mal eine N3er Diazepam 10 mg auf ex reinziehen muss, um wieder runterzukommen. Mal gucken, wie lange das Heilkoma anhält … und ob es vielleicht in den ultimativen Atemstillstand übergeht :smile:

LG, Fatz

So, jetzt muss ich nochmal einhaken:
Die Liste der unentbehrlichen Arzneimittel der WHO enthält z.
B. auch Morphin. Wir sind uns doch wenigstens darüber einig,
dass dieser Stoff unter das BTM-Gesetz fällt??

Hi finniepuh,

d’accord!

Der von dir zitierte „Zugang zu den notwendigsten
Arzneimitteln“ bedeutet nicht, dass jeder Mensch einfach
zugreifen darf (und sei es per Rezept), sondern dass der
Medizin
diese Stoffe möglichst immer zur Verfügung stehen
müssen, um der Menschheit das Überleben zu sichern.

Ja - da hatte ich einen falschen Schluss gezogen.

Nichtsdestotrotz hat die UP hoffentlich die Tablette entsorgt,
wie ihr ja mehrfach angeraten wurde…

Aus irgendeinem Grund hat sich die UP selbst ja gar nicht mehr zu Wort gemeldet.
Möge es nichts Schlimmes bedeuten … (100%iges Polonium - gefälscht als „D“)

LG Fatz