Hallo Dennis,
dann ist die aussage eines Autohauses falsch: „aus rechtlichen Gründen (da sonst das Abschleppen erschwert würde) muss die Feststellbremse auf die Antriebsachse wirken.“
War mir aus der Sicht der Polizei recht logisch.
Also gibt es Autos, die bei eingelegtem Gang (oder Parken bei Automatik) und Feststellbremse nicht abgeschleppt werden könne, ohne das Auto evtl. zu beschädigen.
Grüße
Raimund
Antwort: siehe Dennis o.w.T.
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Hallo Raimund,
dann ist die aussage eines Autohauses falsch: „aus rechtlichen
Gründen (da sonst das Abschleppen erschwert würde) muss die
Feststellbremse auf die Antriebsachse wirken.“
Quatsch. Mein neuer Starlet hatte Frontantrieb (Automat) und Hinterradhandbremse. Die Handbremse muß nur gewährleisten, daß bei Abwesenheit des Fahrers das Fahrzeug gegen wegrollen gesichert ist.
War mir aus der Sicht der Polizei recht logisch.
Also gibt es Autos, die bei eingelegtem Gang (oder Parken bei
Automatik) und Feststellbremse nicht abgeschleppt werden
könne, ohne das Auto evtl. zu beschädigen.
Das beschädigen trifft auf die tiefergelegten Wagen zu.
Ansonsten werden die Hinterräder auf Rollies gesetzt und die Vorderräder angehoben, dann gehts los…
gruß
dennis
Und ??
Hi Ulrich,
was wars denn nun ???
Gruss Sebastian