auf der Suche nach einem Toshiba M40-129 bin ich bei uns in den Mediamarkt. Die hatten aber nur ein Gerät, das zunächst Mal in die Reparatur musste. Dann bin ich eine Stadt weiter in den nächsten Mediamarkt, die das Gerät halt als Aussteller hatten. Dann habe ich es für 1300 gekauft, in der Hoffnung, dass es wenigstens funktioniert - da auf dem Ladentisch getestet. Vom Preis wollten die nicht runter. Nun habe ich es zu Hause gestartet und was sehe ich: einen weißen Punkt auf dem Monitor. Es scheint eine Glücksache zu sein, dieses Gerät, das sonst in Erfahrungsberichten gut klingt, voll funktionstüchtig zu erhalten. Nun meine Frage:
Was ist angemessen? Kann man einen Preisnachlass erwarten oder kann man über die Garantie was erreichen? Oder zurückgeben und woanders besorgen? Wenn ja, wo? Besteht die Gefahr, dass sich dieses „Loch“ vergrößert?
Bei einem Pixelfehler irgendeinen Aufriss machen? Vergiss’ es. Da wirst du nichts machen können, höchstens auf Kulanzbasis.
Und ohne sicher zu sein, dass das nächste Display besser ist und nicht vielleicht zwei Pixelfehler oder bunte Pixelfehler hat (die mehr stören).
Innerhalb einer Woche kannst Du vom Kauf zurücktreten und die Ware originalverpackt ohne Angabe von Gründen (Paßt nicht zur Haarfarbe der Freundin) zurückgeben. Das ist Gesetz.
Und Du bist nicht verpflichtet, Dich auf einen Einkaufsgutschein einzulassen, Du kannst Bargeld verlangen – auch entgegen deren AGB!
Reklamieren kannst Du EINEN Pixelfehler nicht. Es gibt allerdings eine Schmerzgrenze, wieviele Pixelfehler man tolerieren muß. Die kenne ich jetzt nicht auswendig, ist aber für Dich mit dem einen auch irrelevant.
Auf Kulanz würde ich bei MediaMarkt nicht hoffen: das ist ein absoluter Abzocke-Verein und wie die Werbung schon unkt: „Mediamarkt? – Ich bin doch nicht blöd!“
Innerhalb einer Woche kannst Du vom Kauf zurücktreten und die
Ware originalverpackt ohne Angabe von Gründen (Paßt nicht zur
Haarfarbe der Freundin) zurückgeben. Das ist Gesetz.
Innerhalb einer Woche kannst Du vom Kauf zurücktreten und die
Ware originalverpackt ohne Angabe von Gründen (Paßt nicht zur
Haarfarbe der Freundin) zurückgeben. Das ist Gesetz.
Kannst Du das belegen?
Ehrlich gesagt, bin ich jetzt zu beschäftigt, danach zu recherchieren. Es ist schlicht Stand meiner Allgemeinbildung, aus dem täglichen Umgang mit dem Einzelhandel. Woher weiß ich das? Aus den Medien, würde ich sagen, aber woher genau, weiß ich nicht mehr (vielleicht „WISO“ oder „Ratgeber Recht“?. Wenn sich nichts daran geändert hat (das wäre mir dann neu), ist es schon seit einigen Jahrzehnten so, nur wissen das die wenigsten.
Der Handel tut immer großkotzig so, daß es eine besondere Kulanz nach Weihnachten wäre – dem ist aber nicht so! Und der Handel versucht die Kunden meistens mit Gutscheinen zu binden, wobei die Verkäufer gar nicht beigebracht bekommen, daß der Kunde das nicht akzeptieren muß. Sie behaupten oft steif und fest, ihre AGB gälte. Das ist aber vertragsbrechendes Recht. Wenn Du das genauer wissen möchtest, solltest Du vielleicht mal im Board „Allgemeine Rechtsfragen“ posten, da hat’s auch Anwälte.
Übrigens gilt das nicht für Sonderangebote. Reduzierte Ware ist vom Umtausch / Rücktritt ausgeschlossen.
Und im Versandhandel usw. gelten sowieso Sonderregelungen.
Ehrlich gesagt, bin ich jetzt zu beschäftigt, danach zu
recherchieren. Es ist schlicht Stand meiner Allgemeinbildung
Mach Dir keine Mühe, Du wirst keinen Beleg finden. Du bist einem verbreiteten Irrglauben aufgesessen, mit dem Unterschied, dass die meisten Leute meinen, dieses Recht würde für 2 Wochen bestehen.
Es gibt kein Recht auf Umtausch wegen Nichtgefallens, falscher Größe, falsche Farbe usw. bei Kauf in einem Laden. Wenn ein Geschäft dies akzeptiert, ist das reine Kulanz.
Es gibt ein 14-tägiges Rücktrittsrecht bei Bestellungen im Bereich des Fernabsatzes (z.B. Internetshop), mit dem dem Kunden die Möglichkeit gegeben werden soll, die Ware in Augenschein zu nehmen wie es in einem Geschäft möglich wäre.
scheint also als ob myriam recht hat *knirschmitdenzähnen* -)
gruss wgn
Innerhalb einer Woche kannst Du vom Kauf zurücktreten und die
Ware originalverpackt ohne Angabe von Gründen (Paßt nicht zur
Haarfarbe der Freundin) zurückgeben. Das ist Gesetz.
Kannst Du das belegen?
Ehrlich gesagt, bin ich jetzt zu beschäftigt, danach zu
recherchieren. Es ist schlicht Stand meiner Allgemeinbildung,
aus dem täglichen Umgang mit dem Einzelhandel. Woher weiß ich
das? Aus den Medien, würde ich sagen, aber woher genau, weiß
ich nicht mehr (vielleicht „WISO“ oder „Ratgeber Recht“?. Wenn
sich nichts daran geändert hat (das wäre mir dann neu), ist es
schon seit einigen Jahrzehnten so, nur wissen das die
wenigsten.
Der Handel tut immer großkotzig so, daß es eine besondere
Kulanz nach Weihnachten wäre – dem ist aber nicht so! Und der
Handel versucht die Kunden meistens mit Gutscheinen zu binden,
wobei die Verkäufer gar nicht beigebracht bekommen, daß der
Kunde das nicht akzeptieren muß. Sie behaupten oft steif und
fest, ihre AGB gälte. Das ist aber vertragsbrechendes Recht.
Wenn Du das genauer wissen möchtest, solltest Du vielleicht
mal im Board „Allgemeine Rechtsfragen“ posten, da hat’s auch
Anwälte.
Übrigens gilt das nicht für Sonderangebote. Reduzierte Ware
ist vom Umtausch / Rücktritt ausgeschlossen.
Und im Versandhandel usw. gelten sowieso Sonderregelungen.