Weisungsbefugnis und Weigerung

Hallo,

Wie wäre das denn, wenn eine Arbeitsanweisung mündlich getätigt wird, dem Arbeitnehmer aber Informationen nicht gegeben werden was dazu führt, dass dieser evtl nicht legale Tätigkeiten ausführt bzw Vorschriften nicht nachkommt.
Sollte dem Arbeitnehmer bekannt werden dass diese Tätigkeiten nicht legal sind, bzw Vorschriften widersprechen wie sollte er sich verhalten?
Er geht davon aus dass eine eindeutige Anweisung (Schriftform) nicht getätigt werden wird, sondern man stillschweigend erwarten würde dass er diese Tätigkeiten weiterhin ausführt.

Der Arbeitnehmer wäre der Meinung dass ein zur Sprache bringen, bzw das Einfordern konkreter Anweisungen zu Problemen mit Vorgesetzten führen würde, die eher in den Bereich Mobbing als Vertragsrecht fielen, da bereits Aussagen getroffen würden die den Angestellten als sinngemäß zu ängstlich betitelten und ihm unausreichende Flexibilität vorwürfen.

Gruß
M.

PS: In der Arbeitseinheit (Institut) des Angestellten gälte schon die Befragung/Einmischung des BR als Kriegserklärung die ein einigermassen erträgliches Arbeiten in Zukunft ausschlösse.

Moin,

Wie wäre das denn, wenn eine Arbeitsanweisung mündlich
getätigt wird, dem Arbeitnehmer aber Informationen nicht
gegeben werden was dazu führt, dass dieser evtl nicht legale
Tätigkeiten ausführt bzw Vorschriften nicht nachkommt.

Nun ja,
a) er kann zur Präzisierung nachfragen
b) er kann sich die zugehörigen Vorschriften selber suchen
c) er kann seinen Job riskieren und straffällig werden

Sollte dem Arbeitnehmer bekannt werden dass diese Tätigkeiten
nicht legal sind, bzw Vorschriften widersprechen wie sollte er
sich verhalten?

Klärung herbeiführen. Interne Vorschriften können durch Verantwortungsübernahme des Scheffe durchaus ausgehebelt werden (sein Problem), rechtliche Vorschriften würde ich persönlich niemals ignorieren. Sollte man dies von mir verlangen, würde ich die Fa. zügig wegen Unseriösität wechseln.

Der Arbeitnehmer wäre der Meinung dass ein zur Sprache
bringen, bzw das Einfordern konkreter Anweisungen zu Problemen
mit Vorgesetzten führen würde, die eher in den Bereich Mobbing
als Vertragsrecht fielen, da bereits Aussagen getroffen würden
die den Angestellten als sinngemäß zu ängstlich betitelten und
ihm unausreichende Flexibilität vorwürfen.

Nun ja, wenn der Scheffe meint, der Angestellte sei zu ängstlich, dann soll er doch Butter bei die Fische geben und klar und nachvollziehbar ggf. Illegales anweisen. Wie, zu feige?:wink:

PS: In der Arbeitseinheit (Institut) des Angestellten gälte
schon die Befragung/Einmischung des BR als Kriegserklärung die
ein einigermassen erträgliches Arbeiten in Zukunft
ausschlösse.

Nun ja, ich hätte es auch nicht gerne, wenn meine MA wegen mir zum BER liefen. Das würde durchaus auch meine Laune verderben:wink:

Grüße
Jürgen

Hallo,

Sollte dem Arbeitnehmer bekannt werden dass diese Tätigkeiten
nicht legal sind, bzw Vorschriften widersprechen wie sollte er
sich verhalten?

Dem Vorgesetzten des Vorgesetzten melden. Bevor eine Abhängigkeit und Erpressbarkeit entsteht. In schriftlicher Form. Mit allen (persönlichen) Konsequenzen voraussehend.

Er geht davon aus dass eine eindeutige Anweisung (Schriftform)
nicht getätigt werden wird, sondern man stillschweigend
erwarten würde dass er diese Tätigkeiten weiterhin ausführt.

Inwieweit er mit diesem Vorgehen Unterstützung von oben hat, sei dahingestellt. Kann AN evtl. persönlich einschätzen.

Der Arbeitnehmer wäre der Meinung dass ein zur Sprache
bringen, bzw das Einfordern konkreter Anweisungen zu Problemen
mit Vorgesetzten führen würde, die eher in den Bereich Mobbing
als Vertragsrecht fielen, da bereits Aussagen getroffen würden
die den Angestellten als sinngemäß zu ängstlich betitelten und
ihm unausreichende Flexibilität vorwürfen.

Wenns nicht mehr ist. Noch ist nicht geklärt, wer eigentlich das Sagen hat.

PS: In der Arbeitseinheit (Institut) des Angestellten gälte
schon die Befragung/Einmischung des BR als Kriegserklärung die
ein einigermassen erträgliches Arbeiten in Zukunft
ausschlösse.

Schon mal beim BR selbst nachgefragt?

Gruß
Der Franke