Weisungsrechte von Abteilungsleitern

Hallo zusammen,

gibt es irgendwo eine Rechtsgrundlage nachzulesen, in der die Rechte, insbesondere Weisungsrechte von Abteilungsleitern definiert sind ?

Die individuell dem Abteilungsleiter vertraglich eingeräumten Rechte bleiben davon unberührt.

Besten Dank im Voraus !

MAKHL

Hallo

gibt es irgendwo eine Rechtsgrundlage nachzulesen, in der die
Rechte, insbesondere Weisungsrechte von Abteilungsleitern
definiert sind ?

Die individuell dem Abteilungsleiter vertraglich eingeräumten
Rechte bleiben davon unberührt.

Generell gibt es allgemeine Ausführungen zum Direktionsrecht von Vorgesetzten:
http://www.juraforum.de/lexikon/Direktionsrecht

Genauere Dinge werden üblicherweise in betriebsinternen Vorschriften geregelt, da ja auch jeder Betrieb organisatorisch anders aufgebaut ist (bei uns z.B. gibt es keine „Abteilungsleiter“).

Beatrix