MAKHL
17. März 2010 um 08:09
1
Hallo zusammen,
gibt es irgendwo eine Rechtsgrundlage nachzulesen, in der die Rechte, insbesondere Weisungsrechte von Abteilungsleitern definiert sind ?
Die individuell dem Abteilungsleiter vertraglich eingeräumten Rechte bleiben davon unberührt.
Besten Dank im Voraus !
MAKHL
Beabel
17. März 2010 um 10:31
2
Hallo
gibt es irgendwo eine Rechtsgrundlage nachzulesen, in der die
Rechte, insbesondere Weisungsrechte von Abteilungsleitern
definiert sind ?
Die individuell dem Abteilungsleiter vertraglich eingeräumten
Rechte bleiben davon unberührt.
Generell gibt es allgemeine Ausführungen zum Direktionsrecht von Vorgesetzten:
http://www.juraforum.de/lexikon/Direktionsrecht
Genauere Dinge werden üblicherweise in betriebsinternen Vorschriften geregelt, da ja auch jeder Betrieb organisatorisch anders aufgebaut ist (bei uns z.B. gibt es keine „Abteilungsleiter“).
Beatrix