Grüsst euch,
1.Mein Kumpel sein Vater ist zum 15.April 65 geworden und damit sein Renten alter erreicht.Nun folgendes die Arge sagt „so das wars ab nun ist die LVA für ihn zuständig“ und die sagt „wir zahlen erst ab dem 1.Mai und das zum *1.Juli“
Meine Frage hat er nun noch anspruch auf den rest das Aprils,muss er ein folge antrag stellen??
2.*die Arge zahlt ja vorraus und die LVA nachhinein, gibt es dafür eine übergangsregelung??
Hi,
mit der ARGE sprechen, die ARGE kann für die Übergangszeit Darlehensweise ALG II weiterzahlen und sich dieses Geld dann direkt von der Deutschen Rentenversicherung (früher:LVA) wieder erstatten lassen.
Aber SOFORT zur ARGE damit das Geld noch rechtzeitig angewiesen werden kann!!!
grüsse
dragonkidd
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Hi,
die ARGE ist grundsätzlich nur für erwerbsfähige Personen zuständig. Da der Vater Deines Freundes am 15.04.06 das 65. Lj. vollendet hat, endet sein Anspruch bei der ARGE mit Ablauf 14.04.06. Somit scheidet auch eine darlehensweise Hilfegewährung über die ARGE aus.
Sofern der Lebensunterhalt nicht bis zur Auszahlung der 1. Rentenzahlung überbrückt werden kann, empfehle ich, sich mit dem Sozialamt/ Grundsicherungsbehörde des Wohnortes in Verbindung zu setzen. Für die Zeit ab 01.04.06 können dort Grundsicherungsleistungen nach § 41 ff SGB XII beantragt werden. Das ALG II, dass bis 14.04.06 gezahlt wurde, wird bei der Berechnung der Grusi jedoch im April angerechnet. Da ab 01.05.06 Anspruch auf Rente besteht, diese aber erst Ende Mai ausgezahlt wird, kann für die Zeit 01.05.06- 31.05.06 evtl. Grundsicherung als Darlehen gewährt werden.
Vorausgesetzt ist natürlich Bedürftigkeit. Einkünfte und Vermögen des Antragstellers und seiner mit in Haushaltsgemeinschaft lebenden Angehörigen ( z. Bsp. Ehefrau )sind nachzuweisen.
Ich hoffe, dass hilft erstmal weiter.
Grüße
Hornwiesel
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