Hallo!
Ich hatte gestern einen Arbeitsunfall (Schnittwunde linke Hand).Ich habe eine vorläufige Krankschreibung für drei Tage erhalten mit dem Hinweis das eine Heilung voraussichtlich bis 3.5.10 dauern wird.Mein Chef hat mich nun gebeten mich nicht länger Kankschreiben zu lassen und in der Firma tätigkeiten auszuführen die meine Hand nicht belasten.Meine Frage ist nun verliere ich meinen Versicherungsschutz ,wenn dann an meiner Hand spätfolgen auftreten?
Das hängt ganz von der Versicherung und der Art der Versicherung ab. Ich würde entwder bei der Versicherung anfragen oder den Vertrag nochmal studieren.
Hallo zurück verbunden mit meiner Meinung zum Sachverhalt, wie dieser beschrieben wurde:
Wie tief war denn der Schnitt, wurden Muskeln oder/und Sehnen getrennt?
Wenn Dein Arzt der Meinung ist, Du bist arbeitsunfähig, sollte das grundsätzlich als primär beachtet werden.
Lass Dich von Deinem Arzt auf Schonplatz setzen und komme so Deinem Chef entgegen. Und nicht vergessen: Wenn es ein Arbeitsunfall war, was sagt denn da die Berufsgenossenschaft dazu? Die muss das mit zur Kenntnis nehmen, bevor Du den Schonplatz antrittst. Es kommt aber immer in erster Linie darauf an, was Dein Arzt entscheidet.
Sag dem Arzt also, Dass Dein Arbeitgeber Dir Arbeit angeboten hat, bei der Du Deine verletzte Hand nicht belasten brauchst und Dein Arzt wird wissen, was er auf den Zettel für Deinen Arbeitgeber zu schreiben hat, den Du dann zusammen mit der Arbeitsbefreiung (oder anstelle) Deinem Arbeitgeber bringst. Vielleicht lehnt der Arzt auch Schonplatzarbeit ab.
Viel Erfolg.
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