Weiter in wohnung trotz kündigung

hallo,

ich wohne seid 06.2008 in einer Wohnung. kurze zeit nach dem Einzug ist schimmel aufgetreten. dieses hatte ich natürlich bei der Vermieterin gemeldet. sie hat aber nichts unternommen. kurz darauf hatte ich gekündigt. darauf hin versicherte mir die nette Dame das sie etwas gegen das Problem tun würde. daraufhin nahm ich die Kündigung zurück. sie hat jedoch nie etwas gegen den schimmel getan. gutachten bestätigen dass der schimmel auf Grund der feuchten wände sprießt. ich hab ihr das wieder gemeldet und gleich einen Mietminderung vorgenommen. darauf hat die frau reagiert in dem sie einen Austrocknungsvorgang vorbei geschickt hat. diese teilte mir dann mit das die Behebung des Schimmels nicht ohne größeren baulichen Aufwand möglich ist, darauf hin habe ich gekündigt. nun will/muss ich noch knapp 3 Wochen länger in der Wohnung bleiben dies lehnt die nette Dame jedoch ab und schickt mir ihren anwalt auf den hals. dieser sag mir, dass das nur möglich ist wenn ich die Mietschulden zurückzahle [ welche keine sind da Minderung) und wenn ich die Märzmiete Mitte Februar zahle. ich lehnte die Rückzahlung der aus der Minderung resultierenden Außenstände ab dies ja begründet ist. was kann mir passieren wenn ich dennoch die 3 Wochen länger in der Wohnung bleibe trotz Ablauf der Kündigungsfrist? ich bin langsam echt verzweifelt

Hallo,

leider bin ich kein Anwalt und kann/möchte deshalb nichts zu diesem Thema sagen. Mir fiel lediglich der Ausdruck „gleich eine Mietminderung vorgenommen“ auf. Soweit ich weiß, muss eine Mietminderung schriftlich angekündigt werden und eine realistische Frist nennen. Das könnte ein Schwachpunkt sein, aber sicher bin ich mir da nicht.

Viele Grüße,
H.

ja das hatte ich ja rechtzeitig gemacht. ich hatte sie auch mehrmals darauf hingewiesen das ich dies tun werde

… ich weiß leider trotzdem die Antwort auf die Frage (was kann passieren …) nicht.