Hallo Ihr Experten,
mein Bruder (18) will seine Lehre abbrechen. Bekommt er dann weiterhin Kindergeld? Wie lange wird es überhaupt gezahlt?
Danke für Eure Hilfe.
Schönes Wochenende.
Rebecca
Hallo Ihr Experten,
mein Bruder (18) will seine Lehre abbrechen. Bekommt er dann weiterhin Kindergeld? Wie lange wird es überhaupt gezahlt?
Danke für Eure Hilfe.
Schönes Wochenende.
Rebecca
Hallo Rebecca,
so ganz pauschal lässt sich das nicht beantworten. Theoretisch ist ab dem 18. Geburtstag Feierabend mit Kindergeld. Wenn man aber bestimmte Bedingungen erfüllt, kann man sogar bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres welches bekommen.
Welche Bedingungen das sind, kannst du im Einkommensteuergesetzt §32 nachlesen: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__32.html
Falls dir der Gesetzestext zu kompliziert ist, meld dich doch einfach nochmal. Dann dröseln wir das auf
.
Viele Grüße
Merlinchen
Hallo Rebecca,
nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man Kindergeld nur noch unter bestimmten Voraussetzungen. Hier gibt es diverse Möglichkeiten!
Für Kinder zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr kann Kindergeld auch gezahlt werden, wenn sie in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und als Arbeitssuchende gemeldet sind.
Dein Bruder müsste sich also nach Abbruch seiner Ausbildung umgehend als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit melden, um weiterhin Kindergeld zu bekommen.
Tut er dies nicht, endet der Kindergeldanspruch mit dem Monat, in dem die Ausbildung abgebrochen wurde.
Viele Grüße
Florian Mair
Ein anerkanntes Fernstudium berechtigt auch zum Kindergeld.
Evtl bisheriges Fahrgeld fällt ja dann auch weg;
damit hat man die Studiengebühren dann so gut wie drin.
Und - nein, man muß sich dann auch nicht als ‚arbeitssuchend‘ melden.
Gruss - digi
Rückfrage: Was hat er im Anschluss vor?
Hi!
Zur Beurteilung der Lage wäre interessant zu wissen, was er dann machen möchte.
Gruß,
Daisy
ich selber war auch in der Situation, dass ich mein Studium abgebrochen hab. Also bei mir war es so, dass ich mich bei der Bundesagentur für Arbeit ausbildungsuchend melden musste und dann das Kindergeld wieder bekommen habe. Wenn er aber schon etwas anderes in Aussicht hat auch schriftlich, dann muss nur das bei der Familienkasse vorgelegt werden und der Übergang wird weiter bezahlt. Allerdings weiss ich nicht wie lang so ein Übergang zeitlich dauern darf.
Liebe grüsse Nariva