Weiter PKV trotz Unterschreitung der Genze

hallo,

bin am grübeln, ob ich in der PKV bleiben soll, obwohl ich unter die versicherungspflichtgrenze rutsche wg. der erhöhung dieser im jahr 2010.

hat sicher alles vor- und nachteile…

wie ist es denn, wenn ich später den arbeitgeber wechsele und weiterhin unter der grenze liege ? bleibe ich dann bis ans ende meiner tage in der PKV ?

wie ist denn die abwicklung hinsichtlich des freiwillig „drinbleibens“ ? habe gelesen, dass man 3 monate zeit hat sich zu entscheiden… wie läuft das ganze dann ab ? werden die 3 monate rückabgewickelt, wenn ich raus gehe ? auch bei der lohnabrechnung ?

danke gruß inder

Hallo,

schau einmal § 8 Abs. 1 Nr. 1 und Absatz 2 SGB V an. Die sind selbsterklärend und beantworten die Fragen.

a. der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten zu stellen.
b. Die Befreiung wirkt rückwirkend, wenn noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom folgenden Kalendermonat an.
c. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden und wirkt deshalb auch für die Zukunft bei anderen Arbeitgebern.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__8.html

Gruß Woko

c. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden und wirkt
deshalb auch für die Zukunft bei anderen Arbeitgebern.

danke

auweia, dachte ich mir.

das heisst, dass die tür zurück in die gesetzliche zu ist für alle zeit…

gruß inder