Lies doch einfach das Urteil in Gänze, suche Dir andere Urteile mit ähnlichen Kontexten oder widerlege mich.
Man man man
Lies doch einfach das Urteil in Gänze, suche Dir andere Urteile mit ähnlichen Kontexten oder widerlege mich.
Man man man
Wenn es ein betriebliches Rauchverbot in geschlossenen Räumen gibt, gilt das auch für Dienstwagen – selbst bei privaten Fahrten! Außer, es wurde vertraglich anders vereinbart.
Ich habe gerade nur einen erläuternden Artikel dazu gefunden. Wenn du das Urteil hast, kannst du es gerne verlinken.
Was soll ich noch widerlegen? Deine Beiträge sprechen doch schon für sich selbst - billiges Ermessen erforderlich. Da gibt es nicht viel zu belegen, so etwas steht eben nicht irgendwo festgeschrieben, sondern ist diskutabel - und was darüber geurteilt wird, kann man nur vermuten. Dazu haben du und ich verschiedene Ansichten. Mit dem Unterschied, dass deine Argumente nicht wirklich für deine Ansicht sprechen, soweit du bislang immer den Ermessensgrundsatz ignorierst.
Ich liefer doch Argumente
Das Geseuftze war, weil Du nach mehrfachem Hinweis von mir die Tatsache ignoriertest, dass ich Heinz’ Argument überhaupt nicht für meinen Ansatz benutze.
Ich habe schon in meiner ersten Antwort ausdrücklich das Direktions- und Weisungsrecht des AG zu Rate gezogen.
Ich habe gerade nur einen erläuternden Artikel dazu gefunden.
Wenn du das Urteil hast, kannst du es gerne verlinken.
Ob Du es im Netz finden kannst, weiß ich nicht - ich werde hier nicht aus Sammlungen, die urheberrechtlich geschütz sind, kopieren und einfügen.
Wenn Du mir vorwirfst, den Grundsatz billgen Ermessens zu ignorieren, kann ich Dir nicht helfen - ich habe weiter oben einige Beispiele angeführt.
Zumindest ein Argument, nämlich das der Außenwirkung, kannst Du (wenn auch anders) auch hier nachlesen.
Im oben genannten Fall war wohl ein Tippfehler - da steht was von Beginn September 2014 und dann um ein nach einem Jahr verhängtes Rauchverbot.
Asche auf mein Haupt, da habe ich nur den ersten Teil gelesen - da greift die Sache mit dem Werverlust tatsächlich eher nicht.
Es kann natürlich sein, dass der AG die PKW entsprechend reinigen möchte und deshalb schon einmal vorab ein Verbot ausgesprochen hat, aber das ist selbst für meinen Geschmack zu spekulativ.
Die beiden anderen Argumente halte ich jedoch für stichhaltig.
Zwischenzeitlich ist ja angemerkt worden, dass viele Dinge mündlich vereinbart wurden, was natürlich die Ausgangssituation fast aussichtslos für den Fragesteller macht.
Allerdings ist diese „Professionalität“ des AG nicht wirklich ein Hinweis auf seine Fähigkeit, einen Grund zu finden.
Tatsache ist, dass man es natürlich auf eine Klage ankommen lassen könnte …
Einigen wir uns darauf, dass der Arbeitgeber ein einseitiges Verbot aussprechen kann, wenn er Gründe hat, die schwerer wiegen als das Persönlichkeitsrecht (hier: Rauchen) des AN?
Gruß
Guido
„Einigen wir uns darauf, dass der Arbeitgeber ein einseitiges Verbot aussprechen kann, wenn er Gründe hat, die schwerer wiegen als das Persönlichkeitsrecht (hier: Rauchen) des AN?“
Absolut einverstanden!
Im Übrigen will ich auch nicht behaupten, dass ich dem Fragenden zu seiner Zigarette im Auto verhelfen könnte. Mir schien es nur so, dass die Argumentationsgrundlage nicht widerspruchsfrei ausgewertet wird. Ich nehme aber gerne an, diese Grundlage nur fälschlicherweise dir zugeordnet zu haben.
Grüße
Keven
Absolut einverstanden!
Na damit kann ich doch leben 
VG
Guido
Da hast du schon recht ,der Arbeitnehmer ist der Chefin ein Dorn im Auge obwohl er einen guten Job macht.
Es hat alles mit der Kündigung der Betriebswohnung angefangen, schade.
Ich hatte es am Fiat 500 festgemacht: Damit täglich 600 km ist Höchststrafe!
Nichts gegen das Auto - ich fuhr selbst mal ein Ähnliches, aber ich frag mich, wie man an Terminen dann nach so viel Fahrerei noch konzentriert arbeiten soll…
Da hast du schon recht ,der Arbeitnehmer ist der Chefin ein
Dorn im Auge obwohl er einen guten Job macht.
Es hat alles mit der Kündigung der Betriebswohnung angefangen,
schade.
Hallo,
Ich hatte es am Fiat 500 festgemacht: Damit täglich 600 km ist
Höchststrafe!
Du weißt aber schon, dass der aktuelle Fiat500 mit dem alten Bambino nur den Namen gemein hat? Ähnlich wie beim Mini? Und dass es sogar eine Minivan-variante gibt (500L), die nochmals erheblich größer ist - größer als ein Golf und mit bis zu 7 Sitzen?
Gruß
Alfred