Guten Tag,
habe folgendes Problem.Habe für unehelichen Sohn immer pünklich Unterhalt bezahlt. Erst hat er Abitur gemacht, danach hat er eine Ausbildung zum Autoschlosser gemacht und bestanden.Jetzt hat er angefangen zu studieren.Er hat da zu Bafök Beantragt.
Nun kommt die Bafök-Stelle zu mir und will das Geld von mir zurück haben!
Ich dachte immer, man muß seinem Nachwuchs nur eine Ausbildung bezahlen!
Hat jemand schon mal so einen Fall gehabt?
Hi, sofern d. Studium zeitnah, was es hier ja wohl ist, aufbauend -also nicht ein völlig davon abweichendes Studium- auf die abgeschlossene Ausbildung erfolgt, muss weiter Unterhalt gezahlt werden.
MfG ramses90
Hallo,
also soweit ich informiert bin, sind die Eltern bis 25 Jahren unterhaltspflichtig auch wenn eine Ausbildung bereits abgeschlossen wurde. So wurde es mir auf dem Bafögamt erklärt.
Die Eltern müssen bis 25 Ausbildung/en finanzieren und darüber hinaus wenn die Erstausbildung bis 25 noch nicht abgeschlossen wurde.
Aber besser er studiert und du unterstützt ihn, als er tut nichts und du musst ihn auch unterstützen.
Einzige Möglichkeit ihn nicht weiter unterstützen zu müssen: Elternunabhängiges Bafög aber da müssen bestimmte Kriterien bezüglich der beruflichen Vergangenheit und des Studienganges erfüllt sein.
Der Regelfall ist, dass nur die Erstausbildung bezahlt werden muss.
Wer sein Geld alleine verdienen kann, aber noch eine Ausbildung macht, tut dies auf eigene Verantwortung.
Abgesehen davon, wieso verlangt die Bafög-Stelle das Geld von DIR zurück? Das macht keinen Sinn, es müsste das Geld vom Studierenden holen!
Also ich bin ziemlich sicher, du musst weder Unterhalt noch das Bafög zahlen.
Gruß
Granini