Hallo,
mal angenommen Herr Meier arbeitet an drei Tagen (Di, Mi, Do).
Er erhält mündlich (ist also nicht wirksam) am Mi, den 15.10 eine Kündigung zum Mi, den 29.10. Herr Meier stimmt dem ebenfalls mündlich zu und arbeitet erstmal weiter.
Nach Feierabend am Do, 23.10 erhält er die Arbeitspapiere, gibt sein Werkzeug zurück und geht, da er am 28.10 und am 29.10 seinen Resturlaub nimmt. Die Arbeitspapiere nimmt er stillschweigend an und zu der Werkzeugrückgabe sagt er auch nichts.
Nun muss er ja am Do, 30.10. wieder arbeiten (wegen unwirksamer Kündigung). Er geht also zur Arbeit, doch der Chef sagt zu ihm, er sei gekündigt worden und das sei totaler Quatsch mit der unwirksamen Kündigung. Der Chef läßt sich nicht zu einer Diskussion ein.
Soll Herr Meier dann einfach gehen und die Aüßerungen vom Chef als Freistellung ansehen oder hat Herr Meier dann irgendwelche Probleme?
Herr Meier weiß ja, dass diese fiktive Kündigung unwirksam ist; aber kann seine stille Zustimmung (sein Verhalten bei der Rückgabe der Werkzeuge, Annahme der Arbeitspapiere) das Kündigungsverfahren irgendwie beinflussen oder bei einer späteren Gerichtsverhandlung zu seinem Nachteil ausgelegt werden?
Ich danke euch für Antwort in diesem fiktiven Fall.
LG Fred
Hallo 123fred,
ich bin zwar kein Anwalt, habe bei meiner Frau aber etwas ähnliches erlebt (Kündigung trotz bestehender Schwangerschaft=unwirksam):
Mein Tipp: Frühzeitig zum Anwalt gehen, prüfen lassen, ob die Kündigung wirklich unwirksam ist und Klage erheben.
Auch wenn eine Kündigung unwirksam ist, kann Herr Meier seinen Arbeitsplatz verlieren, wenn er sich nicht rührt! Da laufen Fristen innerhalb derer er dagegen vorgehen muß.
Grüsse,
MadMorphi
Hallo,
mal angenommen Herr Meier arbeitet an drei Tagen (Di, Mi, Do).
Er erhält mündlich (ist also nicht wirksam) am Mi, den 15.10
eine Kündigung zum Mi, den 29.10. Herr Meier stimmt dem
ebenfalls mündlich zu und arbeitet erstmal weiter.
Nach Feierabend am Do, 23.10 erhält er die Arbeitspapiere,
gibt sein Werkzeug zurück und geht, da er am 28.10 und am
29.10 seinen Resturlaub nimmt. Die Arbeitspapiere nimmt er
stillschweigend an und zu der Werkzeugrückgabe sagt er auch
nichts.
Nun muss er ja am Do, 30.10. wieder arbeiten (wegen
unwirksamer Kündigung). Er geht also zur Arbeit, doch der Chef
sagt zu ihm, er sei gekündigt worden und das sei totaler
Quatsch mit der unwirksamen Kündigung. Der Chef läßt sich
nicht zu einer Diskussion ein.
Soll Herr Meier dann einfach gehen und die Aüßerungen vom Chef
als Freistellung ansehen oder hat Herr Meier dann irgendwelche
Probleme?
Herr Meier weiß ja, dass diese fiktive Kündigung unwirksam
ist; aber kann seine stille Zustimmung (sein Verhalten bei der
Rückgabe der Werkzeuge, Annahme der Arbeitspapiere) das
Kündigungsverfahren irgendwie beinflussen oder bei einer
späteren Gerichtsverhandlung zu seinem Nachteil ausgelegt
werden?
Ich danke euch für Antwort in diesem fiktiven Fall.
LG Fred