Ein Arbeitgeber hatte fristgerecht zum 31.10. letzten Jahres
einen Mitarbeiter gekündigt.Die Kündigungsfrist von 7 Monaten (Der Mitarbeiter war 17 Jahre dabei) hat
er eingehalten.Kurz vor dem 31.10 verschob er die Kündigung
wegen der guten auftragslage auf den 31.12 (und gab das auch schriftlich).
Der Mitarbeiter hat
nochmal nachgefragt und man sagte ihm das eine weitere Verlängerung
rein rechtlich nicht möglich sei.Er könnte noch im Januar 2005
arbeiten aber man könnte ihm wegen der rechtslage nichts schriftliches
geben.
Irgendwie hatt der Mitarbeiterda ein schlechtes Gefühl bei der sache …Er freut sich natuerlich das er noch einen Monat einen
sicheren job hat es bleiben da bedenken.
(Es würde sich nicht um Schwarzarbeit handeln.Alles Offiziell
mit Lohnabrechnung und abzuführenden Steuern.Alles so wie vorher.)
Z.b. was ist mit dem Versicherungsschutz im falle eines
Arbeitsunfalls ?.Gefaehrdet er seine abfindung ?
Könnten ihm nachteile entstehen an die ihm z.zt noch gar nicht
bewusst sind.
Wie oft kann der Arbeitgeber nach geltendem Deutschen Arbeitsrecht
die Kündigung verlängern ?.Stimmt es das es nur einmal geht ?
Sollte er nicht unbedingt etwas schriftliches über diese erneute
Kündigungsverlängerung haben ?
Ich hatte ihm versprochen das ich im Internet infos suche
aber leider habe ich da nichts gefunden.Der fall das ein arbeitgeber
jemanden Kündigt um ihn dann weiterzubeschaeftigen ist wohl sehr selten.
Ich hoffe es kann mir da jemand antworten.
Mfg Thomas B.
Hallo
Kurz vor dem 31.10 verschob er die Kündigung
wegen der guten auftragslage auf den 31.12 (und gab das auch
schriftlich).
Was hat er denn da konkret (also der genaue Wortlaut) schriftlich gegeben?
Gruß,
LeoLo
Hier der Wortlaut:
Sehr geehrter Herr XY
Um die neuen Auftraege der Firma Xy die zum zeitpunkt ihrer
Kuendigung noch nicht vorgelegen haben bearbeiten zu koennen
verlaengern wir die Kündigungsfrist der betriebsbedingten
Kuendigung um zwei Monate zum 31.12.2004
Der Betriebsrat ist von uns zuvor ueber die Angelegenheit
informiert worden und hat der Massnahme zugestimmt.
Mfg Thomas B.
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Hallo
Also unabhängig davon, daß ich jetzt schon dazu tendiere, daß seit 01.11.04 die Kündigung in beiderseitigem Einvernehmen aufgehoben wurde und das unbefristete AV weiterhin fortbesteht (ungeachtet dieses komischen Schreibens): sobald Du deinen ersten Arbeitstag im Januar mit Wissen des Arbeitgebers absolvierst, ist es spätestens unstrittig, daß Du in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehst. Der AG muß Dich erneut fristgerecht (also mindestens die sieben Monate) kündigen und Du kannst gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Hier mal zu Deinen Fragen im Einzelnen:
was ist mit dem Versicherungsschutz im falle eines Arbeitsunfalls ?
Besteht selbstverständlich.
Gefaehrdet er seine abfindung ?
Was für eine Abfindung? Ist da etwas vereinbart gewesen? Einen automatischen Anspruch gibt es nicht. Im Falle einer gewonnenen Küschutzklage oder bei entsprechenden Verhandlungen könnte eine Abfindung die Folge sein. Soweit hier ein Sozialplan den Anspruch auslöst, müßte man den im Wortlaut kennen.
Könnten ihm nachteile entstehen an die ihm z.zt noch gar
nicht bewusst sind.
Ich sehe bisher nur Vorteile.
Wie oft kann der Arbeitgeber nach geltendem Deutschen Arbeitsrecht
die Kündigung verlängern ?
Einseitig: Kein Mal. Und auch dann ist eine Kündigungsfristverlängerung eher eine Aufhebung. Ein AG sollte die aktuelle Kü aufheben und gleichzeitig zum neuen vereinbarten Termin kündigen.
Stimmt es das es nur einmal geht ?
Siehe oben.
Sollte er nicht unbedingt etwas schriftliches über diese erneute
Kündigungsverlängerung haben?
Nein! Nichts schriftliches ist deutlich besser.
Gruß,
LeoLo