Weiterberechnung von Reisekosten und USt?

Ein deutscher Freiberufler A arbeitet in Portugal, hier fallen Reisekosten an. Seine Rechnungen schreibt er an einen ebenfalls deutschen Freiberufler B (Umsatzsteuerpflichtig), der wiederum schreibt eine ust- freie Rechnung an einen österreichischen Unternehmer C.
C übernimmt über die Rechnung von B die Reisekosten des in Portugal arbeitenden Freiberuflers A.

Muß A in seiner Rechnung an B Ust auf die Reisekosten aufschlagen?

Hallo…
Um mit Sicherheit die richtige Antwort zu erhalten, empfehle ich in solchen Fällen immer gleich an der „Quelle“ nach zu fragen: Finanzamt!
(Denn es können sich auch sehr schnell einzelne Paragrafen ändern…)
Sie sind nicht unsere Gegner und zur Auskunft und Hilfe verpflichtet.
Gruß - Helena

Vorsicht, unbedingt Steuerberater einschalten, nicht, wenn Sie hier noch in einem anderen Land umsatzsteuerpflichtig werden durch das ganze hin- und her berechnen. Reisekosten sind sicher nur eine Nebenleistung zur tatsächlichen Dienstleistung? Diese steht bestimmt im Vordergrund, daher würde ich mal prüfen, ob hier was mit „Reverse Charge“ berechnet werden kann.

VG CB