Weiterbewilligung der Grundsicherung

Folgendes Problem:
Meine Bekannte ist in Rente, da ihre Rente zu klein ist bekommt sie zusätzlich Grundsicherung.
Der aktuelle Bescheid läuft zum 31.12.2022 aus.
Nach langem hin und her hat das Amt für Grundsicherung meiner Bekannten das benötigte Antragsformular auf Weiterbewilligung erst Anfang Dezember zugeschickt.
Das Antragformular hat meine Bekannte umgehend ausgefüllt und unter Zeugen, mit allen geforderten Belegen, in einen Umschlag, adressiert an die Sachbearbeiterin, gesteckt und umgehend in den Hausbriefkasten vom Sozialamt geworfen.
Auf einen Kontoauszug der beigefgten Unterlagen sind 20,00 Euro Provision vom Mieterverein für die Werbung eines neuen Mitglied enthalten.
Kurze Zeit danach bekam sie vm Amt einen Bescheid mit der Nachricht, daß ihr die Provision vom Mieterverein für die Werbung eines neuen Mitglied abgezogen werden. Soweit so gut.
Durch den Bescheid ist sichergestellt, daß der Sachbearbeiterin den
Antrag auf Weiterbewilligung der Grundsicherung mit den Belegen von meiner Bekannten bekommen und auch bearbeitet hat.
In diesem Bescheid ist aber keine Rede von einer Weiterbewilligung der Grundsicherung.
Meine Frage:
Wie oben erwähnt läuft der aktuelle Bescheid meiner Bekannten zum 31.12.2022 aus,
den Weiterbewilligungsantrag auf Grundsicherung hat sie Anfang Dezember abgegeben, sie hat aber bis zum heutigen Tag für den Weiterbewilligungsantrag keinen Becheid erhalten.
Wird vom Amt für Grundsicherung die Zahlungen nach dem Auslaufen des Bescheids zum Jahresende eingestellt oder laufen die weiter?

Für die Beantwortung im voraus besten Dank.
Gruß
hsc

Wenn die Behörde schreibt, dass sie die 20 € abziehen wird, ist doch eigentlich klar, dass die Weiterbewilligung erfolgt, denn von was wollten sie sonst die 20 € abziehen?

Da sie die 20 Euro schon erhalten hat, werden sie von den bereits erhaltenen Leistungen zurückgefordert, nicht mit zukünftigen Leistungen verrechnet.

Ich lese hier, dass etwas abgezogen werden soll. Abziehen kann man nur von etwas, was man selber hat.
Von einer Rückforderung schon bezahlten Geldes lese ich nichts.

Daß das Amt zum Abzug der 20,00 € Provision von von der Grundsicherung berechtigt ist hat sich bereits herauskristallisiert. Wann die Provision abgezogen werden ist im Bescheid nicht vermerkt. Aber darum geht es gar nicht. Ich wollte damit nur klar machen, daß damit meine Bekannte nachweisen kann, daß die Sachbebearbeiterin im Grundsicherungsamt den Weiterbewilligungsantrag auf Grundsicherung von meiner Bekannten bekommen hat.