Weiterbewilligung von ALG II

Ich habe da eine kleine Frage.

Wenn man ALGII bezieht und das ALG ende Februar ausgelaufen ist und man im Mai wieder beziehen möchte, kann man dann einen Weiterbewilligungsantrag ausfüllen oder muss man dann einen komplett neuen ausfüllen? Und muss man dann wieder einen neuen Termin ausmachen oder kann man einfach so hingehen und ihn abgeben?

Vielen Dank für die Antworten schon mal im Vorraus

Morgen,

Im Regelfall bekommst du so 4 Wochen vorher einen Folgeantrag per Post zugesendet.

Den ausfüllen und einfach abgeben dafür brauchst du in der Regel auch keinen Termin, wobei ich mich da nicht festsetzen will, frag lieber nach die ändern auch oft ihre Spielregeln.

Sollte der Folgeantrag 4 Wochen vor Ablauf nicht da sein was auch manchmal vorkommt, in das Arbeitsamt gehen und sagen du mochtest ein Folgeantrag auf ALG II das dauert 5 min.
(warte zeit nicht einberechnet)

Er liegt meist als Vordruck da also dürfte das keine lange zeit in Anspruch nehmen.

gruß

Danke, aber was ist wenn das ALG schon seit Februar nicht mehr gezahlt wurde? Reicht dann ein Weiterbewilligungsantrag oder muss das ALG dann wieder neu beantragt werden?

oh da habe ich was überlesen.

Also eigentlich ist es somit ausgelaufen und es muss neu beantragt werden.

Danke für die Antwort. War zwar nicht die erhoffte. Aber trotzdem danke.

Hallo

die Anträge gibt es aber auch hier
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26672/Navigation/zen…
und können auch per Post (sinnvoll Einschreiben m.Rückschein) eingereicht werden.

Gruß

Hallo,

in den meisten ARGEN gilt die 6-Monats-Frist, das heißt, dass ein Antrag dann als Fortzahlungsantrag gilt, wenn er innerhalb von 6 Monaten nach der letzten erhaltenen Zahlung (also in diesem Fall- letzte Zahlung im Februar- Weiterbewilligungsantrag spätestens im August, ab September Neuantrag nötig) gestellt wird.
Also, auf der folgenden Seite kann man den Weiterbewilligungsantrag runterladen.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…

Zu jeder Änderung zum damaligen Zeitraum müssen die entsprechenden Nachweise beigefügt werden. Der Antrag gilt dann natürlich erst ab Abgabe bzw. Anruf oder Vorsprache!

Grüße
Kristin

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Damit ICH sicher nichts falsch mache, würde ich mir einen ALG-II-Erstantrag von der Seite d. Arb.-Agentur (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordr…) runterladen – zuvor gleich am PC ausfüllen – und dann ungefragt zur ARGE/zum Jobcenter – BEWEISGESICHERT mit Sendebericht, der die 1. gefaxte Seite als Kopie darstellt! – faxen. Weil dann mein Antrag als zugestellt gilt.

  1. würde ich meine Orig.-Antragsunterlagen mit einem Zeugen (Bekannter, Verwandter, Freund) in den zuständigen Briefkasten einwerfen und Tag, Uhrzeit u. Zeugen notieren.

  2. würde ich nach nur 1 Wo. tel. nachfragen u. mit Eil-Antrag am Tel. antworten, wenn sich die Bearbeitung weiter verzögert.

Wenn sich nach 2 Wo. immer noch nichts getan hätte, würde ich tel. eine letzte 24-Std.-Frist zur Barzahlung anbieten – sonst danach GLEICH Eil-Antrag stellen!!!

MfG - Vorsitzender (Veit Wagner)

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