Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe mal wieder ein Problem mit meiner Leistungsbetreuerin. Ich habe am 24.08.2010 ein Antrag auf Weiterbewilligung zu ALG 2 (Hartz 4) erhalten. Diesen Antrag habe ich komplett wie immer am 30.08.2010 per Einschreiben zum ALG 2 Amt geschickt. Laut Sendungsverfolgung kam dieser Brief am 31.08.2010 auf dem Amt an.
Nun ist es der 20.09.2010 und ich habe bis jetzt noch kein Bescheid zur Weiterbewilligung bekommen. Da ich mich von der GEZ Gebühren befreien will muss ich der GEZ den Weiterbewilligungsbescheid rechtzeitig zukopieren. Das kann ich aber ohne Weiterbewilligungsbescheid nicht tun.
Jetzt meine Frage:
Durch das versäumen meiner Leistungsbetreuerin kann es nun möglich sein das ich das erste Quartal GEZ bezahlen muss. MUSS ich das wirklich obwohl es Nachweisbar nicht meine Schuld ist? Kann ich da meine Leistungsbetreuerin dafür zur Rechenschaft ziehen?
Und da meine Leistungsbetreuerin eh mehr Probleme bereitet als Sie eigentlich lösen sollte, wo kann ich mich den Beschweren? Ich habe schon den Vorsitzenten des ALG 2 Amtes angeschrieben aber ohne je ein Kommentar bekommen zu haben.
Kann doch nicht sein das die machen und drohen dürfen wie ihnen Gerade der Sinn danach ist und du als ALG 2 Empfänger musst dich unterwerfen und Spuren und musst dir jede Erniedrigung hin nehmen. Da kann ich doch gleich mir ne Kuh oder Schweinemarke mit meiner Sozi Nummer drauf ans Ohr tackern, aufs ALG 2 Amt Gelände stellen und mich treten, quälen, vergewaltigen lassen. Und je nach guten Tag noch schön Danke dabei sagen.
Hallo,
Warum rufen sie nicht bei ihrem zuständigem AMt an,und Fragen nach,ob der Fortzahlungsantrag bearbeitet ist.
Und wenn ja,dann fragen sie auch nach,wann der Bescheid rausging.
Sie können aber immer einen 2. Bescheid anfordern,manchmal vergessen die das auch einfach.
Ich rate jedem,wenn es gesundheitlich möglich ist,diese ANträge immer persönlich abzugeben.
Sollte ihr ANtrag nicht vorliegen,was auch leider oft passiert,weil die Poststelle manchmal
im Amt,Unterlagen wegwirft,oder falsch zuordnet,kann ich ihnen nur eines anraten.
Fahren sie SOFORT zum AMT und stellen einen neuen Fortzahlungsantrag,damit der SOFORT bearbeitet wird!!
Wenn der bis zum 23. eines Monats nicht bearbeitet wurde,fällt die Zahlung aus,weil am 23. die Zahlungen angewiesen werden.
Sie hätten also noch 2 Tage Zeit,und lassen sie sich gleich den GEZ-Befreiungsschein aushändigen.
Sollte ihre Betreuerin auf STUR stellen,gehen sie zum Abteilungsleiter!
Auch Erwerbslose sind Menschen und möchten Würdig behandelt wissen.
Ich hoffe meine ANtwort hat ihnen geholfen.
Den Kopf im Sand,und abwarten,ist föllig daneben,gehen sie hin,und erkämpfen sie sich ihre Rechte,leider ist das heute so,in den Ämtern!
Nicht umsonnst haben die Medien gegen Erwerbslose gehetzt,und STimmung gemacht,das Erwerbslose an allem Schuld seien,und man denen nichts mehr geben sollte!
mfg Solidar
Hallo!
Leider ist das in dieser Gesellschaft so. Das würd gefördert und wer die Wahrheit sagt, wird nieder gebrüllt.
Aber lassen wir das.
Wenn Du alles zeitlich beweisen kannst, musst Du kein GEZ bezahlen. Teile den Sachverhalt der GEZ schriftlich mit.
Diesen Sachverhalt würde ich nutzen und eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht zu erwirken, dann bekommst Du schon alles, was Du möchtest.
Weiterhin musst Du Dich beim weiteren Vorgesetzten, des Vorgesetzten schriftlich beschweren, das wäre meistens der Landrat und heißt Dienstaufsichtsbeschwerde.
In dieser Beschwerde würde ich einen neuen Bearbeiter fordern, da Du den Alten für befangen hältst.
Viele Grüße
Eine E-Mail habe ich der Leistungsbetreuerin schon geschrieben. Aus Erfahrung weiß ich dass eine Antwort Tage dauern kann.
Das Problem liegt daran das ich dort erst morgen Anrufen kann da die Leute im Amt nur Dienstags und Donnerstags für einen da sind. Ich würde heute also vor geschlossener Türe stehen. Ich werde morgen erst mal Anrufen wen die Sprechstunde ist. Hinfahren kann ich morgen auch noch und Dampf machen. Ist echt Arm wen man so der Arbeit eines Sozialberaters hinterher rennen muss. Aber zu diesen Thema könnte ich auch ein Buch schreiben.
Genauso sieht es aber aus! 
Beschweren bei so einem „kleinem“ Fall bringt nichts…
Immer alles per Einschreiben, nie mündliche Absprachen; egal was…
Niemals drohen, immer nett Erinnerungsschreiben schicken a la:
„Ich erlaube mir zu erinnern…“
Das Wort „zeitnahe Entscheidung“ benutzen und auf die unangenehmen Konsequenzem für Dich hinweisen!
Stelle klar, daß Du nicht das Geld für GEZ vostrecken kannst, da Du ja bekanntlicherweise keines hast!
Frage nach einem Kredit um das zu bezahlen und lege gleich einen förmlichen Kreditantrag bei!
Den wirst Du zwar nie bekommen, aber die sehen wie ernst es Dir mit Deinem Schreiben ist/wie groß Deine Not ist… 
„vielen Dank für Ihre Mühe“ kommt auch gut.
Niemals drohen, auch wenn Du recht hast!
Denn es kommt der Zeitpunkt, an dem Du was von denen willst und es tatsächlich in deren Ermessen liegt (nicht eindeutig und schriftlich per Gesetz geregelt ist)dies zu genehmigen!
Nun zur GEZ:
2 Möglichkeiten:
- bleib bei der Wahrheit und schreib denen wie es ist und bitte um Verständnis!
- Lüge ganz frech:
solange der Brief nicht per Einschreiben gekommen ist hast Du Ihn nie erhalten! (Hund hat Ihn gefressen, muß zwischen die Werbung gerutscht sein…)
Fernseher kaputt und keine Kohle für einen neuen…
hast keinen Fernseher/Radio (Radio im Handy zählt auch! hast Du halt noch ein altes Modell) mehr, da Du Dir das nich mehr leisten kannst (wegen Streit mit ARGE da Du momentan keine Unterstützung mehr bekommst)
Aber Achtung:
Die stehen als vor der Tür und haben Fangfragen…
Du mußt niemanden in Deine Wohnung lassen (außer bei Durchsuchungsbefehl, Gerichtsvollzieher, Eigentümer wenn er sich vorher angemeldet hat)
Im Endeffekt willst Du ja nur Zeit gewinnen… und das sollte reichen…
Ich selber warte übrigens immer noch auf Nachzahlungen vom Juni 10…
schriftlich habe ich das schon, nur nicht auf meinem Konto…
…noch dazu ist es absolut falsch zu meinen Ungunsten berechnet; das wird wieder ein Spass… 
Aber immer höflich (z.T. unterwürfig) sein, nett bitten; da stehen die drauf!
Auch „Können Sie mir helfen bei…“ ist gut, denn:
Du setzt Ihn in eine Position in dem er Dir helfen kann…
Hat psyschologische Gründe 
Das sollte reichen.
Denk daran:
am besten hat man nichts mit der ARGE zu tun!
Im Endeffekt muß man froh darum sein, daß es die überhaupt gibt!
Ich bin es jedenfalls; nur schade, daß man als etwas blöd behandelt wird!
„Gib Menschen (Frauen
) Macht und Sie werden sie mißbrauchen!“
Dann werde ich mich dort mal Umhören beim Landrat. Wusste nicht wo ich mich noch Beschweren könnte wen selbst der Amtsleiter keine Interesse zeigt.
Danke für den Tipp
Na da ist es gut wen ich mir sehr viel Devotes vom Hund ab schaue. Wenn ich je wieder Arbeit bekomme schicke ich der Frau ein altes Hundehalsband mit Leine und einem Hinweis „Arbeit macht Frei“. So viel ich aber weiß ist dieses Motto Verboten. Irgendwas wird mir da schon einfallen.
Ist auch echt Herzinfarkt gefährdet wen man vor Wut fast explodiert und man dann noch einen in den Hintern kriechen muss.
es ist aber leider so…
bin ich eigentlich auch nicht der Typ dafür aber was will man machen…
War auch schon als auf 180…
Mach Dir doch einfach nen Spaß daraus:
recherchiere egal bei was im Internet.
Bei Deinen Schreiben nimmst Du dann immer Bezug auf bestimmte § und schon gesprochene Gerichtsurteile.
Mit der Zeit wirst Du Dich dann besser auskennen als Dein Sachbearbeiter und irgendwelche Anträge/Schreiben werden ernst genommen und schnell bearbeitet…
Hatte demletzt ne NK Nachzahlung von knapp 400,-€!
Das müssen die bezahlen! Aber die können sich auch blöd anstellen, es rauszögern und dumm fragen; gar einen Umzug erwirken…
Binnen einer Woche war das Geld auf meinem Konto.
Geht doch!
„Arbeit macht frei“ ist dann doch sehr stark durch die Geschichte belastet…
eher als Spruch für die ARGE:
„Wir sehen das Gute und heißen es richtig, dem Bösen aber folgen wir!“ 
Na ja, so schlimm sind sie dann doch auch nicht!
Nochmals:
ich bin froh, daß es sie gibt.
Dann werde ich mich dort mal Umhören beim Landrat. Wusste
nicht wo ich mich noch Beschweren könnte wen selbst der
Amtsleiter keine Interesse zeigt.
Danke für den Tipp
Viel Glück! Schreibe mir mal Deine Erfoge. Ich würde mich freuen.
Moin Windhund,
du musst bei der GEZ einen schriftlichen Antrag stellen zur Weiterbewilligung mit der Erläuterung, dass der Antrag bei der ARGE eingegangen ist und wann, Du aber noch keinen Bescheid hast. Sollten die dir dann eine Rechnung für den kommenden Monat schicken, reichst du die als Sonderausgaben ein.
Der dann kommende Bescheid relativiert dann wieder so manches.
Versuche mal etwas entspannter zu sein, dann fallen dir auch Lösungen ein, ändern kannst du eh nichts.
Wir sind nunmal die neuen Sklaven der Gesellschaft, die vom Staat sogar so gewollt sind, da sie uns in 1€ Projekte stecken können und so ihren Stadtpark gesäubert oder Senioren den Hintern gewaschen bekommen.
Leider vergessen diese Individuen, dass wir Menschen sind, aber ich freue mich auf die Zeit, wenn diese Knilche Pflege brauchen und keiner ist für die da, oder doch, aber mit der Beißzange, das wird ein Fest.
Karin
Nun ist es der 20.09.2010 und ich habe bis jetzt noch kein
Bescheid zur Weiterbewilligung bekommen. Da ich mich von der
GEZ Gebühren befreien will muss ich der GEZ den
Weiterbewilligungsbescheid rechtzeitig zukopieren. Das kann
ich aber ohne Weiterbewilligungsbescheid nicht tun.
Jetzt meine Frage:
Durch das versäumen meiner Leistungsbetreuerin kann es nun
möglich sein das ich das erste Quartal GEZ bezahlen muss. MUSS
ich das wirklich obwohl es Nachweisbar nicht meine Schuld ist?
Kann ich da meine Leistungsbetreuerin dafür zur Rechenschaft
ziehen?
Und da meine Leistungsbetreuerin eh mehr Probleme bereitet als
Sie eigentlich lösen sollte, wo kann ich mich den Beschweren?
Ich habe Amtes angeschrieben
aber ohne je ein Kommentar bekommen zu haben.
Kann doch nicht sein das die machen und drohen dürfen wie
ihnen Gerade der Sinn danach ist und du als ALG 2 Empfänger
musst dich unterwerfen und Spuren und musst dir jede
Erniedrigung hin nehmen. Da kann ich doch gleich mir ne Kuh
oder Schweinemarke mit meiner Sozi Nummer drauf ans Ohr
tackern, aufs ALG 2 Amt Gelände stellen und mich treten,
quälen, vergewaltigen lassen. Und je nach guten Tag noch schön
Danke dabei sagen.
Ich habe dort heute angerufen bei meiner Leistungsbetreuerin und die sagte das der Antrag heute bearbeitet wurde und morgen per Post da ist??? Wieso das nun so lange gedauert hat hat Sie nicht gesagt.
Ich habe dort heute angerufen bei meiner Leistungsbetreuerin
und die sagte das der Antrag heute bearbeitet wurde und morgen
per Post da ist??? Wieso das nun so lange gedauert hat hat Sie
nicht gesagt.
Ich glaube nicht an den Inhalt der Aussage. Man hat Dich nur beruhigt.
Bitte nie ohne Zeugen und schon gar nicht telephonisch.
Du hast laut Eckregelsatz pro Tag nur 99 Cent für Telphon, Internet, Porto und Fax zur Vefügung!
Na ja ich werde es sehen ob Morgen was im Briefkasten ist oder nicht.
Es ist immer noch nichts im Briefkasten gewesen. So langsam werde ich auch richtig Sauer da Frau Breternitz (meine Leistungsbetreuerin bei jenarbeit) mir noch eine E-Mail geschrieben hat wo Sie sagt dass der Brief eigentlich hätte gestern mit der Post raus gehen sollen.
Bei so viel dumm tun kann ich da Rechtlich was machen wen es nun scheinbar schon Schwierigkeiten mit der GEZ gibt? Kann ich da auch Gerichtlich vor gehen?
Ich habe die Managerin der Leistungsbetreuer angeschrieben und die Schrieb nur zurück das Sie es Frau Breternitz weiterleiten wird. Was ist den das für ein Misthaufen? Unser eins wird mit § zur Pünktlichen Abgabe gezwungen und die Leute vom Amt haben Narrenfreiheit.
Hallo!
Ich bitte Dich, nenn keine Namen, Du bringst Dich ansonsten in große Schwirigkeiten.
Nun wenn das so ist, dann fährst Du zum Sozialgericht und beantragst eine Einstweilige Verfügung. Nimm alle Unterlagen mit, die Du zum beweisen benötigst(Auch die eMail, erklärst den Sachverhalt und lässt dir die Klage von einer Mitarbeiterin schreiben. Die sind nett und helfen Dir.
Gruß
Tut mir Leid für die Namen, war gestern richtig wütend. Ich finde das alles so ungerecht. Ich danke dir allerdings sehr. Jetzt weiß ich das ich mich ans Sozialgericht wenden kann.
Mit freundlichen Grüßen
A. Mottl
hallo
denke bin zu spät mit antwort
Jop, und man kann sich laut GEZ schon Vorab von den Gebühren befreien und reicht den Weiterbewilligungsantrag einfach nach.
hallo
denke bin zu spät mit antwort