Weiterbezahlung bei Kündigung

Mein Arbeitgeber hat mich am 26.01.2013 telefonisch Gekündigt , aber ich war von 21.01.2013-01.02.2013 Krankgeschrieben! Am 15.02.2013 bekam ich erst die Schriftlich Kündigung! Darauf steht , daß das Arbeitsverhältnis am 31.01.2013 endet! Bezahlt hat er mich , aber nur bis zum 18.01.2013! Meine Frage : Muß er mir noch bis 31.01.2013 bezahlen!
Gruß , Nils

Er muss nicht nur bis zum 31.01.zahlen. Eine telefonische Kündigung zählt gar nicht. Entscheidend ist der Zugang der schriftliche Kündigung. Wenn Du die Kündigung am 15.02. erhalten hast, kommen noch die Tage der Kündigungsfrist hinzu (mindestens 2 Wochen in der Probezeit, danach 4 Wochen) - all das muss er bezahlen. Da er das vermutlich nicht will, sollte und die Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Einfach innerhalb von 3 Wochen ab dem 15.02. zum Gericht gehen und Klage einreichen. Dafür brauchst Du keinen Anwalt.