Weiterbezahlung von Arbeitslosengeld

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, ich beabsichtige zum 1.1.2012 Rente zu beantragen. Ich wurde nach 38 Jahren Betriebszugehörigkeit durch Insolvenz arbeitslos und beziehe daher seit 2009 Arbeitslosengeld I. Um die Bezahlung meines Arbeitslosengeldes I bis zum Ende des Jahres nicht zu gefährden möchte ich vorab geklärt haben, ob eine Mitteilung an die Arbeitsagentur, dass ich zum 1.1.2012 Rente beantragen werde, Auswirkung auf die Zahlung des Arbeitslosengeldes I hat? Können Sie mir bitte helfen???

Im vorab herzlichen Dank!!!
Renate

Guten Morgen.

Es hat keine Auswirkungen, das Arbeitslosengeld wird nur zum Rentenbeginn eingestellt.

Vielen Dank für die Auskunft.

Schöne Grüße
Renate

Guten Morgen.

Es hat keine Auswirkungen, das Arbeitslosengeld wird nur zum
Rentenbeginn eingestellt.

Liebe Renate,
also das Arbeitslosengeld steht jedem zu und auf die Rente hat das keine Auswirkung, einfach Rente beantragen und wenn diese bewilligt ist dem Arbeitsamt vorlegen.
LG

Vielen Dank für die Auskunft. Da bin ich beruhigt.

Danke und schöne Grüße
Renate

Hallo,
leider habe ich erst jetzt wieder ein Computer, und kann Antworten. Wenn Ihre Frage noch nicht beantwortet wurde, schicken Sie mir einfach eine Antwort, und ich schreibe zurück. Ansonsten schöne Feiertage…und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Mit freundlichen Grüßen

Glaub nicht alles

hallo
anträge bei der DRVB blockieren keine Leistungen der Arge. GGF Rente wegen Erwerbsminderung blockieren die Arbeitsvermittlung. LG