Hallo Mehrwissende!
Arbeitnehmer A ist seit Jahren für seinen AG tätig. Durch veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen (z. B. Vorschriften für den Transport von gefährlichen Gütern) ist es erforderlich, dass A - um seine Arbeit ordentlich erledigen kann - eine Weiterbildung zu diesem Thema besucht (wurde in dieser Hinsicht noch nicht geschult).
Kann der Arbeitgeber pauschal verlangen, dass A zumindest einen Teil der Weiterbildungskosten trägt? Diese Spezialkenntnisse kann der Arbeitnehmer ausschließlich im Rahmen seiner Berufstätigkeit nutzen.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
MfG Bommelmops
Hi!
Ist die Weiterbildung zwingend notwendig, um den Job ausüben zu können?
(Spielen da irgendwelche rechtliche Dinge rein?)
Oder ging es auch ohne?
LG
Guido
Hallo
Etwas knapp und nicht alle theoretisch möglichen Facetten berücksichtigend, würde ich es so formulieren:
Weder AG noch AN können verlangen, daß eine Vertragspartei eine beliebige Weiterbildung finanziell ganz oder teilweise trägt, wenn es sich nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtausbildung handelt.
Zwei grundlegende Ausnahmen:
1.) Der AG ordnet das Absolvieren der Weiterbildung an, dann hat er auch die Kosten zu tragen.
2.) Sofern die Weiterbildung gesetzlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zwingend vorgeschrieben ist, muß der AG für die Kosten aufkommen oder sich einen neuen AN suchen, der die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Gruß,
LeoLo
Glückwunsch zum neuen Moderatorenposten 
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mfg M.L.
Hallo Guido, wenn der AN gesetzliche Regelungen in Unkenntnis nicht beachtet, könnte das erheblichen finanziellen Schaden (Bussgeld) für die Firma bedeuten. Hängt mit dem transport gefährlicher Güter zusammen.
Gruß BM
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Siehe oben
Hi!
Hallo Guido, wenn der AN gesetzliche Regelungen in Unkenntnis
nicht beachtet, könnte das erheblichen finanziellen Schaden
(Bussgeld) für die Firma bedeuten. Hängt mit dem transport
gefährlicher Güter zusammen.
Das ist keine Antwort auf meine Frage.
Ist eine Weiterbildung ZWINGEND erforderlich, damit man diese Transporte ÜBERHAUPT fahren darf?
Aber LeoLo hat die Frage besser beantwortet, als ich es könnte.
LG
Guido
Hallo Guido,
für den, der die Transporte fahren soll, zwingend, aber der, der die Transporte/Verladung organisiert, muß doch wissen, was wie zu verladen ist und wieviel max. und wie verpackt transportiert werden muß.
MfG BM
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