Mu_Lei
28. Januar 2009 um 23:15
1
Hallo zusammen,
Ein Freiberufler absolviert ein Aufbaustudium, um sich weiter zu qualifizieren.
Wie sind die dadurch entstehenen Ausgaben (Reisekosten, Studiengebühren, Bücher, …) für den Freiberufler steuerlich zu werten?
Betriebsausgaben oder,
Sonderausgaben, wie beim einem Angestellten
Danke für Eure Antworten schon einmal
Mu Lei
Mu_Lei
28. Januar 2009 um 23:19
2
Entschuldigung, aber leider kann man hier nicht editieren.
Es sollte heißen
Werbungskosten, wie beim Angestellten.
Hi Mu Lei,
so lange noch keine Antwort auf deine Frage eingegangen ist, kannst du in deinem Artikel den ganzen Text mit der Maus markieren und kopieren, dann den Artikel löschen und neu erstellen, und den kopierten Text einfügen und dann korrigieren.
Gruß
BT
Mu_Lei
29. Januar 2009 um 23:03
5
Hallo zusammen,
Internetquellen sind ja immer etwas mit Vorsicht zu geniesen.
Lt. dieser Quelle http://klicktipps.de/einkommensteuer_bildung.php
gilt:
Reisekosten => Betriebsausgaben
Kosten für die eigentliche Fortbildung => Werbungskosten (Fortbildungskosten)
Ist die korrekt? Gib es sonst doch etwas zu beachten?
Danke und viele Grüße
Mu Lei