Weiterbildung als Selbständiger / Freiberufler

Hallo zusammen,

Ein Freiberufler absolviert ein Aufbaustudium, um sich weiter zu qualifizieren.

Wie sind die dadurch entstehenen Ausgaben (Reisekosten, Studiengebühren, Bücher, …) für den Freiberufler steuerlich zu werten?

  1. Betriebsausgaben oder,
  2. Sonderausgaben, wie beim einem Angestellten

Danke für Eure Antworten schon einmal

Mu Lei

Entschuldigung, aber leider kann man hier nicht editieren.

Es sollte heißen

  1. Werbungskosten, wie beim Angestellten.

Hi Mu Lei,

so lange noch keine Antwort auf deine Frage eingegangen ist, kannst du in deinem Artikel den ganzen Text mit der Maus markieren und kopieren, dann den Artikel löschen und neu erstellen, und den kopierten Text einfügen und dann korrigieren.

Gruß
BT

Hallo Beuteltier,

danke für den Tipp.

Gruß

René

Hallo zusammen,

Internetquellen sind ja immer etwas mit Vorsicht zu geniesen.

Lt. dieser Quelle http://klicktipps.de/einkommensteuer_bildung.php

gilt:

  • Reisekosten => Betriebsausgaben
  • Kosten für die eigentliche Fortbildung => Werbungskosten (Fortbildungskosten)

Ist die korrekt? Gib es sonst doch etwas zu beachten?

Danke und viele Grüße

Mu Lei