Weiterbildung am Wochenende - Freizeitausgleich/Überstunden?

Hallo zusammen,

wenn ein Arbeitgeber (AG) eine Fortbildung (PC Office-Schulung an einer VHS) fordert, die Freitag Abend (nach einem 8 Std. Arbeitstag) und Samstag ganztägig stattfindet, kann dann der Arbeitnehmer (AN) Freizeitausgleich fordern? Die Frage wird daher interessant, wenn im Arbeitsvertrag des AN steht, dass die Bereitschaft vorausgesetzt wird, an „internen Schulungen außerhalb der Arbeitszeit“ teilzunehmen. Der AN erhält i.d.R. für Überstunden Freizeitausgleich.

Im Internet kursieren ganz verschiedene Rechtslagen. Mal heißt es, dass der AN Freizeitausgleich geltend machen kann, wenn allerdings die Fortbildung dem AN auch in anderen Firmen helfen würde nicht, usw. Viele verschiedene Ansichten.

Kennt jemand die Rechtslage? Kann der AN nun Freizeitausgleich geltend machen, trotz der Vertragsklausel? Wie müsste die Vertragsklausel heißen, dass er keinen Freizeitausgleich geltend machen kann?

Ich freue mich auf eure Antworten. Danke.