Weiterbildung an einer allgemeinbildenden Schule

Hallo Zusammmen!

Mich interessiert, ob die Möglichkeit besteht, ob man Fahrtkosten die durch den Besuch eines Abendgymnasiums anfallen in der Einkommensteuererklärung erstattet bekommen kann. Ich hoffe irgendjemand versteht was ich meine, denn ich habe nicht wirklich Plan von dem ganzen Thema und habe bisher im Internet keine gescheiten Antworten auf diese Frage bekommen.

Vielen Dank im Vorraus!!
MfG André

Hi,

Aufwendungen für den Besuch einer allgemeinbildenden Schule können nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG bis zu 4.000 Euro im Kalenderjahr als Sonderausgaben abgezogen werden.

Zu den abziehbaren Aufwendungen gehören z.B. Gebühren, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsort, Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer.

" Absetzen" bedeutet nicht, dass man den Betrag in voller Höhe vom Finanzamt bekommt, sondern nur dass der Betrag bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens abgezogen wird.

Schöne Grüße
C.