Weiterbildung an Feiertagen

Hallo,

Wie ist die gesetzliche Regelung bei Weiterbildungen an Feiertagen.

Bundesland des Arbeitsgebers hat einen gesetzlichen Feiertag (z.B. Reformationstag)

Die Weiterbildung ist aber in einem Bundesland, das an diesem Tag keinen Feiertag hat.

Was ist ausschlaggebend, das Bundesland des Arbeitsgebers oder das Bundesland der Weiterbildung?
Hat der Arbeitnehmer daher Anspruch auf Feiertagszuschläge?

Vielen Dank