Weiterbildung---Betreungskosten

Hallo.
Ich befinde mich in einer Weiterbildungsmaßnahme für 36 Monate.
Für diesen Zeitraum bekomme ich für meine beiden leiblichen Kinder den Pauschalbetrag von 130€ für die Kinderbetreuung.
Nun meine Frage: in meinem Haushalt lebt auch der Sohn meines Lebensgefährten.
Für ihn wollte ich jetzt auch Betreuungskosten geltend machen, da ich in der Schule bin und mein Partner Vollzeit arbeitet.
Das Arbeitsamt lehnt ab.
Habe ich eine Chance, wenn ich Widerspruch einlege?
Gruß S.

Hallo,
sorry, bei dieser speziellen Frage muss ich leider passen.
LG vom Niederrhein, Gerry

Hallo,
die Frage kann ich nicht zuverlässig beantworten. Aber ich fürchte, dass Ihr Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg hat. Das Kind Ihres Lebenspartner steht in keinerlei verwandtschaftlicher Beziehung zu Ihnen.
Gruß
Sepp Rauch

Hallo,
ich kann die Frage leider nicht qualifiziert beantworten.
Gruß

Hallo,

diese Frage kann wohl nur ein Rechtsanwalt beantworten.

Viele Grüße
Markus

Hallo,

da muss ich passen.

Frank Seiler

Hallo,

Habe ich eine Chance, wenn ich Widerspruch einlege?

Das erfährt man nur, wenn man es tut.

Gruß
Otto

Hallo,

folgendes ein Widerspruch gegen das Arbeitsamt einzulegen ist meiner Meinung nach eher sinnlos. Ich würde vorschlagen das Ihr Lebensgefährte mal zum Arbeitsamt geht und mit dem zustängigen Sachbearbeiter redet, da es sein Kind ist. Leider andere Möglichkeiten sehe ich da nicht. Ich hoffe ich konnte bisschen helfen.
Liebe Grüße

Das kann ich leider nicht beantworten.