Hallo, angenommen ein Student an einer PRIVATEN Bildungseinrichtung wird vom Jobcenter gefördert und macht eine Weiterbildung mit 6 Teilkursen. Bei jedem Teilkurs gibt es ein Zertifikat. Alle Kurse zsammen ergeben einen Titel. Wird nun bei einem der Kurse das Zertifikat zurückverlangt wegen eines Plagiatvorwurfs (Wobei der Student die Aufgabenstellung falsch verstanden hat und dies nicht absichtlich gemacht hat. kein gebürtiger Deutscher) Die Schule gibt in den AGB s an, das nicht bestandene Kurse wiederholt werden können. Eine teilnahmebestätigung erhält der student nach wie vor er hat ja teilgenommen (wie auch in der Eingliederungsvereinbarung des jobcenters gefordert) es heißt da nicht man MUSS bestehen. Meine Frage nun, wäre der student bereit diesen einzelkurs noch einmal auf eigene kosten zu wiederholen, hätte dann das amt trotzdem die möglichkeit einfach die weiterbildung abzubrechen? Die letzten 2 kurse laufen aktuell, und sollten auch bestanden werden. Nur der vergangene eine Kurs von bereits 4 erledigten müsste wiederholt werden. Bei Abbruch durch selbstverschulden müsste ein student der über das Jobcenter gefürdert wird 30% zurückzahlen. Da der student aber bereit ist diesen einen kurs zu wiederholen um das ZIEL der maßnahme zu erreichen geht man davon aus, das das der sinnvollste weg wäre und auch der sachbearbeiter im amt das so sehen sollte oder liege ich vollkommen falsch? Der student wäre nach der erfolgreichen weiterbildung kein hilfsbedürftiger mehr, er wäre weg vom amt und würde selbst in die kassen des staates einzahlen.
mit welcher Begründung Will das Jobcenter denn die Weiterbewilligung abbrechen?
ich denke die Wiederholung auf eigene Kosten ist ein guter Kompromiss.
und wenn das Jobcenter (aus welchen Gründen jetzt auch immer) die weiterbildung abbrechen sollte, bricht das Jobcenter diese ja ab, nicht der Student. Daher ist es ja kein Selbstverschulden, denn der Student wurde ja jetzt nicht vom weiterbildungszentrum rausgeschmissen (wg schlechten Benehmens oder wegen Täuschung),also kein Selbstverschulden, sonder das Jobcenter hätte einen Abbruch zu verschulden.
Hallo,
besagter Student - besser Schüler - sollte sich mit allen Fragen an das JC wenden. Grundsätzlich ist die Förderung von Wiederholungen möglich wenn erst dadurch ein erfolgreicher Abschluß ermöglicht wird. Das JC ist daran interessiert, Kunden dauerhaft in den Arbeitsmarkt einzugliedern und nicht bis zur Verrentung durchzufüttern. Ob dies auch ohne Wiederholung möglich wäre, kann hier nicht beurteilt werden.
Gruß
Otto
Hallo
besagter Student - besser Schüler - sollte sich mit allen Fragen an das JC wenden.
Kannst du dir vorstellen, dass man bei Fragen an das JC schon mal falsche Auskünfte bekommt, und dass man sich dann - oder prophylaktisch vorher - hier versichern will, wie die Rechtslage ist?