Weiterbildung einer Angestellten

Hallo.

Mal angenommen eine Mitarbeiterin möchte eine Weiterbildung machen, für der sie dann, nach erfolgreichem Abschluss, eine nach Tarif xy 10%ige Gehaltserhöhung zustünde.
Der Arbeitgeber ermutigt sie zu diesem Schritt, da sie mit dieser Fortbildung weitere Aufgaben selbstständig übernehmen könnte.

Die Fortbildung zieht sich über 4 Monate hin, wobei sie durchschnittlich pro Woche einen Tag fehlt. Zusätzlich fehlt sie eine ganze Woche um in einem anderen Betrieb zu hospitieren.

Weiterhin angenommen der Arbeitgeber beteiligt sich an der Hälfte der Fortbildungskosten.

Nun nehmen wir weiterhin an, dass der Arbeitgeber sich nicht über die tatsächlichen Fehlzeiten im Klaren war.
Er googelt ein wenig Arbeitsrecht und findet heraus, dass ein Arbeitnehmer ein Recht auf 5 Tage Freistellung wegen Weiterbildung hat.
Nun sind es aber mehr als 5 Tage und der Arbeitgeber möchte mit der Mitarbeiterin reden, wie man diesen Konflikt lösen könnte.

Die Mitarbeiterin fällt aus allen Wolken und war der Meinung, dass sie gesamt freigestellt wird, mit vollem Lohnausgleich und vollem Uraubsanspruch.

Wir nehmen weiter an, dass es den Arbeitgeber nicht nur das Gehalt kostet, welches zu den Fehlzeiten anfällt, sondern auch Verdienstausfall, da die Mitarbeiterin in ihrem Bereich zu 75% selbstständig arbeitet und Umsatz erwirtschaftet. Weiterhin fällt der Urlaubsanspruch auch für die Fehltage an.

Dies alles erklärt er der Mitarbeiterin und erwartet ein gewisses Entgegenkommen, zumal die anderen Mitarbeiterinnen an bestimmten Tagen für Sie mitarbeiten müssten . Also würden auch Überstunden für die anderen Mitarbeiterinnen anfallen.

Auch nehmen wir an,dass sich die betreffende Mitarbeiterin noch nicht mit ihren Kolleginnen unterhalten hat, dass evtl. Mehrarbeit wegen ihrer Fortbildung anfallen könnte.
Auch hier hatte der Arbeitgeber erwartet, dass dies von der Mitarbeiterin angesprochen und geregelt werden würde.

Nach diesem Gespräch, stellen wir uns vor, dass die Stimmung zwischen Chef und MA nicht so gut sei.

Wie siehts hier rechtlich aus?

Danke

Ramius

Hallo

Rechtlich scheint doch noch gar nix passiert zu sein, außer daß der Haussegen schief hängt.

Hat die Fortbildung denn schon begonnen?
Gehört die Fortbildung denn zu einer Fortbildung, die durch den Bildungsurlaub abgedeckt ist?
Was heißt „zu 75% selbständig“? Die anderen 25% als Angestellte?

Gruß,
LeoLo