Hallo,
weiß jmd ob es in Bayern eine Art Weiterbildungsgesetz gibt?
Grund ist der: ich mache derzeit eine Weiterbildung und würde gerne wissen, ob ich auch zu Wiederholungsprüfungen oder Blockunterricht vom meinem AG freigestellt werden kann, ohne Urlaub dafür einreichen zu müssen.
Bevor ich meine Personalabteilung frage möchte ich mir hier erstmal Info’s holen.
Ach ja, der AG zahlt 50% der Weiterbildung, falls das was nützt.
Sorry, hab die Frage nicht verstanden.
Was genau meinst du?
Erstmal die _allgemein_ zu haltende Formulierung der Frage
Zweitens die weiteren Vereinbarungen des AV, z.B. ob Urlaub wg. Weiterbildung überhaupt gewährt wird. Oder sind das nur die 50% Zuzahlung ?
Wenn das weiters vertraglich geregelt sein sollte:
Bei zu wiederholenden Prüfungen muss man dem AG (natürlich) beichten gehen. Reguläre Termine sollten aber auch vorher angemeldet werden.
Zumindest ist das in der Form vorstellbar
Evtl. kann das neue Berufsbildungsgesetz hier weiterhelfen (nein, der Fall steht nicht drin…)
Mir fällt leider immer wieder auf, daß Du den Fragesteller mit links bewirfst, ohne Dir vorher die Mühe zu machen, herauszufinden, ob sie dem Sachverhalt überhaupt zuträglich sind. Um bei diesem Beispiel hier zu bleiben: Bildungsurlaub und Weiterbildung sind zwei ganz verschiedene paar Schuhe. Und das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) heißt insbesondere deshalb „niedersächsisch“, weil es für Niedersachsen gilt und nicht für Bayern.
Zudem würde ich Dich bitten, den Sachverhalt erst einmal vom Fragesteller spezifieren zu lassen, bevor Du dich in die große weite Welt der arbeitsgerichtlichen Grauzonen begibst.
Mir fällt leider immer wieder auf, daß Du den Fragesteller mit
links bewirfst, ohne Dir vorher die Mühe zu machen,
herauszufinden, ob sie dem Sachverhalt überhaupt zuträglich
sind.
Zumindest wird es wohl nicht verboten sein, sämtliche Freiheitsgrade
einer Frage zu erfassen und damit ein grösseres Frage- und Antwortspiel zu vermeiden.
Ausserdem liegt eine zeitliche Differenz zwischen dem ersten und dem zweiten Posting, die durchaus zum Nachforschen genutzt wurde.
Übrigens ergebnislos im Zusammenhang mit Bayern (nein, kein google verwendet. Dafür bundesarbeitsgericht.de, arbeitsrecht.de & jurablogs.com)
weil es für
Niedersachsen gilt und nicht für Bayern.
Und gerade deswegen das ‚evtl.‘ aus dem zweiten Posting.
Hallo
Diese Dinge sind im Manteltarifvertrag für Bayern geregelt, den ich nicht im einzelnen kenne. Aber…aus meiner Sicht verhält sich die Sache wie folgt: Der Arbeitgeber hat dich bereits unterstützt. Du hast das ausbildungsziel verfehlt.Daher keine weitere Förderung seitens des Arbeitgebers !
MfG
Bevor Du solch einen grauenvollen Unsinn hier schreibst, solltest Du lieber Deine Tastatur (vorsorglich) aus dem Fenster schmeißen!
Manteltarifverträge sind IMMER bezogen auf eine Branche oder ein Unternehmen - NIE auf ein Bundesland!
Manteltarifverträge greifen NICHT automatisch (und über die Voraussetzungen ist hier nichts bekannt) - es sei denn, es handelt sich um allgemeinverbindliche, aber auch diese beziehen sich auf Branchen. Und über den Arbeitgeber wurde nichts geschrieben!
Tarifverträge gibt es ca. 50000 in Deutschland! Wenn Du schon auf einen verweist, dann nenne ihn wenigstens (vielleicht wäre es ja ein Zufallstreffer)!
Also BITTE: Lass es, hier mit Hinweisen zu protzen, wenn Du so gar keine Ahnung hast!
LG
Guido
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weiß jmd ob es in Bayern eine Art Weiterbildungsgesetz gibt?
Weiß jemand, wie hoch oben ist?
Grund ist der: ich mache derzeit eine Weiterbildung
Was für eine? Vollzeit? Schulisch/Akademisch? (Über)betrieblich? Dauer? Zeitrahmen? Staatlich oder Privat? Öffentlich gefördert?
In welcher Branche bist Du tätig; greifen Tarifverträge für Dich (ggf. Weiterbildungsansprüche aus TV, analog BaWü)? Wo nicht : auf welcher Grundlage ist die Bildungsmaßnahme angetreten worden (durch wen veranlasst)?
gerne wissen, ob ich auch zu Wiederholungsprüfungen oder
Blockunterricht vom meinem AG freigestellt werden kann, ohne
Urlaub dafür einreichen zu müssen.
Aber ja - Dein Arbeitgeber kann Dich bei voller Bezahlung freistellen, bis die Hölle zufriert; das wird ihm keiner verbieten können. Ob Du einen Anspruch auf Freistellung in irgendeiner Form hast, wäre zu klären …
erstmal Info’s holen.
Entweder Informationen ausschreiben oder den Deppenapostrophen weglassen, oder - bei Verwendung des Apostrophen als Zischlaut-Ankündigungszeichen - die’sen kon’sequent ein’set’zen. Vor allem aber : etwas mehr Input, siehe oben.
Ach ja, der AG zahlt 50% der Weiterbildung, falls das was nützt.
Es nützt : Dir, weil Du Geld sparst, und dem Arbeitgeber, weil er Steuern spart