ich habe eine ausbildung zur reno-fachangestellten gemacht und war darin 8 jahre tätig, danach 2 jahre in einem heizungs- und sanitärbetrieb tätig…hab dort rechnungen geschrieben und mich um immoblien gekümmert…
da ich aber keinesfalls mehr beim anwalt arbeiten möchte (lange geschichte!!)und neue herausforderungen suche, würde es mich brennend interessieren, ob ich mit meiner vorbildung die möglichkeit habe, als industriefachwirt oder wirtschaftsfachwirt bei der ihk zugelassen zu werden bzw. fragen, ob jemand hier schon mal so eine fortbildung gemacht hat und wie die erfahrungen und das fortkommen als industriefachwirt oder wirtschaftsfachwirt sind…
ich bin dankbar für jede antwort, da ich grade ein wenig orientierungslos bin …lg susu
ich äußere mich zum Gepr. Industriefachwirt (IHK).
1.Diese Frage gehört zum Sachbearbeiter IHK Weiterbildung. Der ist der Experte. Homepage deiner IHK aufrufen und anrufen.
Du wirst dann INDUSTRIEfachwirt - und da ist dann dein Aufgabenfeld.
Zur Prüfung wirst du zugelassen. Ca. 3.800€ Lehrgangsgebühren erwarten dich und es wird sehr viel Zeit, Blut und Mühe kosten, diese Prüfung zu bestehen.
Das macht man nicht so nebenbei.
Aber nur Mut.
Gruß und gute Vorsätze für 2011 von Hans,
der IFW ausbildet
Zur Prüfung wirst du zugelassen. Ca. 3.800€
Lehrgangsgebühren erwarten dich und es wird sehr viel Zeit,
Blut und Mühe kosten, diese Prüfung zu bestehen.
Die Absolvierung eines Lehrgangs ist nicht zwingend. Sie kann sich auch einfach nur zur Prüfung anmelden. Dann warten ein paar Hundert Euros Prüfungsgebühr.
Das macht man nicht so nebenbei.
Das ist wohl wahr. So mag der Lehrgang durchaus sinnvill sein oder anderweitige Bildung.
Die Absolvierung eines Lehrgangs ist nicht zwingend.
Doch, i.d.R. schon! (Siehe nächster Absatz.)
Sie kann sich auch einfach nur zur Prüfung anmelden.
Nein, kann sie (normalerweise) nicht.
Beim Handelsfachwirt (IHK) ist es so, und daher bin ich sicher, daß es beim Industriefachwirt (IHK) genauso ist:
Als Prüfungszulassung muß nachgewiesen werden, daß das entsprechende Fachwissen erworben wurde.
Dafür eignet sich natürlich am besten das Abschlußzeugnis der Schule.
Der Nachweis kann wohl auch auf andere Weise erbracht werden, aber in wie weit dies anerkannt wird, kann ich leider nicht sagen.
Auf jeden Fall muß belegt werden, daß man das Wissen hat, um die Prüfung erfolgreich absolvieren zu können.
Oder kurz: Ohne Beleg kein Zulassung zur Prüfung.
Dann warten ein paar Hundert Euros Prüfungsgebühr.
Das ist leider korrekt…nun ja, IHK halt. Irgendwovon müssen die - neben den Zwangsmitgliedschaften - ja leben.
Die Absolvierung eines Lehrgangs ist nicht zwingend.
Doch, i.d.R. schon! (Siehe nächster Absatz.)
Sie kann sich auch einfach nur zur Prüfung anmelden.
Nein, kann sie (normalerweise) nicht.
Beim Handelsfachwirt (IHK) ist es so, und daher bin ich
sicher, daß es beim Industriefachwirt (IHK) genauso ist:
Als Prüfungszulassung muß nachgewiesen werden, daß das
entsprechende Fachwissen erworben wurde.
Dafür eignet sich natürlich am besten das Abschlußzeugnis der
Schule.
Der Nachweis kann wohl auch auf andere Weise erbracht werden,
aber in wie weit dies anerkannt wird, kann ich leider nicht
sagen.
Auf jeden Fall muß belegt werden, daß man das Wissen hat, um
die Prüfung erfolgreich absolvieren zu können.
Oder kurz: Ohne Beleg kein Zulassung zur Prüfung.
Zur Fortbildungsprüfung ist zuzulassen, wer die
Zulassungsvoraussetzungen einer Fortbildungsregelung
nach § 53 oder § 54 BBiG erfüllt.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Mehr nicht. Kein Lehrgang.
Es mag sein, dass es IHK’n gibt, die eine vorhergehende Bildungsmaßnahme (Lehrgang) abprüfen, davon Abhängig machen dürfen sie es nicht. Es ist eine Fortbildung keine Ausbildung. Dies mag unterschiedlich bewertet werden, weil es möglicherweise in Vorzeiten zu hohen Durchfallern kam. Auch mag es Formularvordrucke an IHK’n geben, welche danach fragen. Es bleibt aber nur eine Frage.
Dann warten ein paar Hundert Euros Prüfungsgebühr.
Das ist leider korrekt…nun ja, IHK halt. Irgendwovon müssen
die - neben den Zwangsmitgliedschaften - ja leben.
Gruß
Christian
Also dann frohes neues Jahr.
Grundsätzlich ist jedem zu empfehlen, sich vorzubilden, bevor er zur Prüfung antritt. Es gibt vielerlei Lehrgänge und andere Bildungsmöglichkeiten.
Nenne doch bitte die Rechtsquelle.
Ich lese hier nach: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/indfac…
§ 2 weicht textlich von deinem ab. Zu beachten ist Abs. 4: (4) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 2 ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch
Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse
und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung
zur Prüfung rechtfertigen.
Das schließt meinen Vortrag nicht aus.
Grundsätzlich gelten die genannten Voraussetzungen, wie § 2 (1)(2). Abweichend davon ist (4) anzuwenden. Dies könnte dann ein Lehrgang sein. Und ist es auch oft. Muss es aber nicht. Der Prüfling muss es dann auf andere Weise glaubhaft machen, die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten zu haben.
Dies wird auf die wenigsten Prüflinge zu treffen, da die Masse die Voraussetzungen nach (1)(2) erfüllen. Auch die besuchen oft solche Lehrgänge, müssten es aber nicht.
Es gibt auch Selbststudiumangebote u.ä., mit Püfungsvorbereitung. Empfehlenswert ist sowas immer.
Beim Fragesteller ist es so, dass er die allg. Voraussetzungen erfüllt. Die Option Lehrgang bleibt seine Wahl. Es ging letztlich darum, klarzustellen, ob der Lehrgang erfordert wird als Prüfungsvoraussetzung. Und das ist nicht so. Auch nicht durch § 2(4).
ich möchte auf diesem weg einmal danke sagen…in keinem anderen forum wurde meine frage so ausführlich und klasse beantwortet…bin total begeistert…vielen vielen dank dafür, dass sich die antworter solch eine mühe gemacht haben…