Weiterbildung - Kostenanrechnung AG oder FA?

Hallo. Erstmal entschuldigung, diese Frage poste ich in Jobs & Karriere, da ich glaube, dass es eher hier rein gehört als in „Ausbildung“.

Ich bin Angestellter in den „Neuen Medien“ in einer Filmproduktion als 3D-Animator, Cutter, IT-Beauftragter und Compositor (Allzweckdepp).
Ein seriöser Anbieter von Seminaren in München bietet an 6 Wochenenden eine Weiterbildung in einer Software an, die es dringend gilt zu erlernen (aus meiner Sicht), da wir hier im Büro noch mit einer seit 4 Jahren nicht mehr aktuellen Software arbeiten. Der Technical Director und der Chef bei uns meint, ist nicht nötig, dass wir hier intern auf die Neue umsteigen und das im Selbstverfahren lernen. Also ein Kurs in Selbstinitiative. (was man hat, hat man).

Der Kurs kostet insgesamt knapp 1000.- EUR.

Inwieweit werden solche Kosten anerkannt, z.Bsp. beim Finanzamt oder gibt es u.U. öffentliche „Förderprogramme“ zur Kostenreduzierung?.

Die Berufsfelder, die ich hier ausfülle, gibt es nach Berufskennzahlen nicht in Deutschland und ich hab z.Bsp. immer wieder Probleme mit dem Finanzamt, wenn ich ein Fachbuch kaufe für meinen Job und dieses auch absetzen will, da es das Berufsbild offiziell nicht gibt.

Ich hoffe, die Frage verständlich formuliert zu haben.

Gruss, Martin

hallo Martin,

es ist für das FA nicht entscheidend, ob es für Deinen Beruf ein Berufsbild oder offizielle Beschreibung gibt. Entscheidend ist die tatsächliche Ausübung und das die Kosten beruflich veranlasst sind. Hier hast Du ggf. ein Problem, da die erlernte Software bei Deinem AG nicht verwendet wird und Dir Dein AG also auch keine entsprehcnede Bescheinigung ausstellen wird. jedoch empfehle ich Dir, dem FA glaubhaft zu machen, das die erlernte Software ein Standardprodukt in Deiner Branche ist und Du Dich zukunftsorientiert weiterbildest. Vielleicht nutzt Du diese Software ja auch an Deinem Privaten Rechner um dienstliche Tätigkeiten vorzubereiten.
Ich empfehle auf jeden Fall, die Kosten als WK geltend zu machen.
Öffentliche Mittel/Unterstützung scheiden meines Wissens aus.
Gruß
Michael

Hallo,

Ich bin Angestellter in den „Neuen Medien“ in einer
Filmproduktion als 3D-Animator, Cutter, IT-Beauftragter und
Compositor (Allzweckdepp).

Die Berufsfelder, die ich hier ausfülle, gibt es nach
Berufskennzahlen nicht in Deutschland und

Gibt es doch (teilweise):
Wenn du unter arbeitsagentur.de/BERUFEnet die Bezeichnungen „3-D-Animat“, „Cutter“, „Compositor“ eingibst, wirst Du fündig. Wenn du die Berufskennziffern brauchst (ist eine statistische BKZ - aber zu was?), dann findest Du bei den so gefundenen Berufen unter „Zahlen/Daten/Fakten“.

IT-Beauftragter ist wischiwaschi, Allzweckdepp kein Beruf - vielleicht Ehemann :wink:

Gruß
Otto