Hallo Ihr da draussen!
Eine Frage zum Lohnsteuerjahresausgleich…
Im Jahr 2010 wird ein Fernstudienlehrgang angefangen, der beruflich relevant ist (Personalbereich - Personalfachkaufmann). Die Ratenzahlungen werden in 2010 und 2011 geleistet. Der Lehrgang wird in 2012 beendet (dazu kommen dann noch die Prüfungsgebühren und Lernmaterial aus 2012).
Der Lohnsteuerbescheid für 2012 kommt zurück und die Weiterbildungskosten werden nicht angerechnet. Die Begründung ist, dass die Zahlungen in 2010 und 2011 geleistet worden sind und in den Jahren hätten angegeben werden müssen.
Hat der Antragsteller durch einen Widerspruch die Möglichkeit an der Entscheidung etwas zu ändern? Denn er hat damit gerechnet, dass der Lehrgang zuerst beendet werden muss bevor er angegeben werden kann.
Vielen Dank