Guten Tag,
folgender Fall …Person A macht eine Fortbildung zum Industriemeister Metall. Er erhält 1122 Euro Meister-BaföG (da verheiratet & ein Kind).
Zudem möchte man nun Wohngeld beantragen. Man liest immer viel, daß Wohngeld abgelehnt wird, wenn die Möglichkeit bestehen würde, Schüler-BaföG zu bekommen.
Dies ist hier aber nicht der Fall, da Person A schon über 40 und kein Schüler-BaföG möglich ist.
Als Einkommen kann man hier nur die Hälfte des bezuschussten Teils des Bafögs verwenden.
Der gesamte Zuschuß pro Monat wären 343 Euro - also somit beträgt das Einkommen 171,50 Euro.
Also müsste es doch theoretisch zu 100% Anspruch auf Wohngeld geben, oder? Ausser dem Meister-Bafög gibt es ansonsten keinerlei anrechenbares Einkommen.
Ausserdem … bei den Wohngeldrechnern wird immer nach diversen Bruttoeinkommen gefragt … das Meister-Bafög ist ja eigentlich nicht brutto, sondern netto. Was soll man hier bei den Rechnern eingeben?
Danke.
MfG