Hallo zusammen, ich bekomme zur Zeit ALG I (Arbeitslosengeld, kein Harz4 etc.). Seit März diesen Jahres mache ich eine Weiterbildung zur Sicherheitsfachkraft. Ich habe bisher alle Prüfungen bestanden. Mein Ziel war/ist es, im Geld- und Werttransport-Bereich zu arbeiten. Meine Qualifikationen hierfür sind auch sehr gut. Die Weiterbildung kostet das Arbeitsamt fast 4000 Euro. Das Arbeitsamt bezahlt die Weiterbildung nur, da ich über den Träger eine Einstellungszusage bekommen habe über eine Firma. Nun steht ein 4-wöchiges Praktikum an. Dieses Praktikum möchte ich bei dieser Firma nicht machen und ich möchte auch nicht bei dieser Firma arbeiten. Der Grund ist, das mir die Firma zum einen „unseriös“ erscheint, ich würde nur zum Objektschutz eingesetzt und hätte ausschließlich nur Nachtdienste á 12 Stunden. Von der späteren Bezahlung nach dem Praktikum mal ganz zu schweigen… Zu dem habe ich noch das Problem das meine Freundin 200 Km von mir entfernt studiert. Würde ich also nur Nachtdienste machen und i.d.R. auch am WE arbeiten, hätte ich keine Möglichkeit mehr sie zu sehen. Daran würde die Beziehung mit Sicherheit kaputt gehen. Und sie ist für mich das wichtigste auf der Welt. Das darf also nicht passieren… Ich habe einige Bewerbungen an Sicherheitsfirmen (Geld- Werttransporte) abgeschickt, diese stehen alle noch offen. Nun meine Frage, mit was für Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich das Praktikum nicht antrete und bei dieser Firma auch nicht arbeiten möchte? Kann das Arbeitsamt die Kosten von fast 4000 Euro wirklich von mir zurück verlangen? Ich möchte halt versuchen durch Bewerbungen selber eine für mich geeignete Stelle zu finden. Das ganze belastet mich total, ich kann nachts nicht mehr schlafen und ich esse kaum noch etwas… Ich weiß nicht mehr wo mir der Kopf steht. Viell. hat hier jemand ein paar gute Tipps für mich? Das wäre echt super. LG
Guten Tag Falkner,
in diesem Fall kann ich Dir keinen besseren Rat erteilen als dass Du da proffessionelle Unerstützung durch einen Rechtsbeistand brauchst. Gehe doch an das Amstgericht und frage nach, ob Du, auf Grund Deiner Arbeitslosigkeit einen Beratungsschein für einen Anwalt Deiner Wahl erhälts.
Die Tragweite einer Entscheidung, wie Du weiter die Ausbildung durchführen kannst, ohne aber das Praktikum und später die Arbeitsstelle bei einer augenscheinlich nicht seriösen Firma antreten zu müssen bedarf rechtlicher Unterstützung und Absicherung, welche ich Dir leider nicht geben kann.
Mit besten Wünschen
Abate
Deine Fragen kann sicher das Arbeitsamt beantworten. Leider kann ich dir nicht weiterhelfen.
/R
Was ich machen würde:
Ich würde ganz einfach mit dem® entsprechenden Mitarbeiter(in) vom Arbeitsamt sprechen, und ihm genau das sagen, was du eben geschrieben hast. Auch dort gibt es nur Menschen, die mitfühlen können und entsprechend reagieren, wenn sie den Hintergrund kennen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Arbeitsamt, dir einfach eine Falle stellen will und wenn, würde ich sie direkt darauf ansprechen.
MfG
Das Leben ist kein Ponyhof. Wie wäre es mit folgender Perspektive: Erst einmal den Job bei der Firma machen - und das möglichst gut - und sich dann aus der Position eines ungekündigten Arbeitnehmers bei einer anderen Firma mit besseren Konditionen zu bewerben? So eine Perspektive lässt sich sicherlich auch mit der Freundin kommunizieren. Gegenseitige Rücksichtsname, auch bei beruflichen Notwendigkeiten, sollten für eine Beziehung elementar sein. Wer sich eine berufliche Qualifizierung bezahlen lässt, kann nun mal nicht alle Spielregeln selbst bestimmen. Also: Zähne zusammenbeißen, was aus seinen Möglichkeiten machen und weniger lamentieren!
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Sorry
habe leider keinen Idee wie ich dir da helfen kann.