ich bin seit dem 1.10.2010 examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin und habe nun vor mich in naher Zukunft weiter zu qualifizieren.Dabei dachte ich an eine zweijährige Weiterbildung zur Intensiv- und Anästhesiefachkraft, die berufsbegleitend angeboten wird. Da mein Arbeitgeber davon nicht profitieren kann und ich danach sowieso woanders arbeiten wollen würde, müsste ich die Kosten von ca. 4.300 Euro sehr wahrscheinlich alleine tragen.
Wäre es klug meinen Arbeitsgeber von der Weiterbildung in Kenntnis zusetzen und auf Teilzeit runter zugehen? Und überhaupt, wie vereinbart man Weiterbildung und Beruf, wenn man doch fast täglich zur Schule muss oder praktische Einsätze hat? Das ich trotzdem nebenbei Geld verdiene wäre bei mir unumgänglich.
Puhh.das ist eine ziemlich schwere Frage! Prinzipiell ist es immer gut, wenn Arbeitgeber und Mitarbeit ein offenes Verhältnis haben und über so was sprechen.Dann weiss Dein Chef woran er ist, kann im besten St Fall Rücksicht auf die Lernzeiten nehmen usw… Ich weiß aber auch, dass so ein Verhältnis selten gegeben ist…wenn du nach der Ausbildung gehen wirst und Angst hast, dass dir das nachteile bringt, wenn du es jetut schon sagst, dann behalte es für dich.du bist nicht verpflichtet das mitzuteilen.
Wie man das Lernen mit Arbeit unter einen Hut bringen kann hängt stark von der dauer der ausbildung und der persönlichen belastbarkeit ab.meine erfahrung ist, dass sich viele mehr zutrauten, als sie langfristig auch packen. Dann lieber finanziell kurzer treten, die ausbildung sauber und gut durchziehen und dann wieder job hochfahren.die idee mit Teilzeit ist sehr gut m.E.
Auf Teilzeit hast du sogar gesetzlich Anspruch.Aber auch hier empfiehlt es sich, eine gute und einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitgeber zu besprechen.
Hallo,
unabhängig von Rechtsfragen wird es unumgänglich sein, mit dem gegenwärtigen Arbeitgeber eine Einigkeit zu erzielen, weil die Lage der Arbeitszeit (Schichten?) und Fortbildung (Präsenzunterricht?) unter einen Hut gebracht werden müssen.
Mit Einschränkungen hat der Arbeitnehmer das Recht, auf Teilzeit zu gehen.
Ich hoffe, ein wenig helfen zu können.
wenn ich Dein AG wäre und erfahren würde, dass Du Dich weiter qualifizierst, um danach einen anderen Job zu machen, dann würde ich auf Grund fehlenden Vertrauens versuchen, Dich loszuwerden.
So hart es klingt, versuche Dich im Verborgenen zu qualifizieren, wenn Du einen Wechsel vor hast.
ich denke, dass es kaum möglich ist eine Weiterbildung zu machen, ohne dass Ihr Arbeitgeber davon weiß. Schon der Dienstplan müsste ja Ihren Weiterbildungsterminen angepasst werden und das ist erfahrungsgemäß, selbst bei Teilzeitmitarbeitern, nicht immer ganz einfach.
Guten Tag
vor einiger Zeit bin ich von werweisswas informiert worden, dass ich die Anfrage nicht beantwortet hätte.
Ich hatte damals eine Antwort geschrieben, jetzt weiss ich nicht ob die durchgekommen ist oder ob ein Systemfehler vorliegt oder ob ich den falschen Absendknopf gedrückt habe.
Ist die Frage noch aktuell. Dann würde ich mir nóchmal die Mühe machen.