hallo
ich bin ausgebildeter einzelhandelskaufmann… leider hab ich nach der ausbildung nichts in der richtung gefunden und bin jetzt lagerist.
jetzt will ich mich weiterbilden, aber das ist leichter gesagt als getan… möchte was kaufmännisches machen, zb fachwirt, wird überall eine mind. einjährige berufspraxis im gelernten beruf verlangt.
was soll ich machen ? hat jemand eine idee, wie ich michtrotzdem weiterbilden kann ?
selbst für einen lagerverwalter wird eine 3jährige berufspraxis verlangt, ich bin aber gerade erst knapp ein jahr dabei und möchte nicht so lange warten
sorry, aber da weiss ich auch nicht weiter. Ich selbst hatte nach meiner Ausbildung zum Kaufmann im EH nichts mehr gefunden und habe dann noch eine Ausbildung zum Kraftfahrer EU gemacht. Beide Ausbildungen mit der entsprechenden Berufserfahrung gilt nach einer Prüfung bei der IHK als Speditionskaufmann.
Das Einzigste, was mir noch einfällt ist, das Du Dein Fachabitur in Betriebswirtschaft machen könntest und dann Dich daraufhin weiter bilden könntest…
Leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen…
ich würde mit den Weiterbildungsanbietern oder Hochschulen Kontakt aufnehmen. Oftmals sind Zugangsbeschränkungen auch auszuschalten, wenn man persönliches Engagement zeigt und begründet, dass man trotzt fehlernder Berufserfahrung über entsprechende Qualifikationen verfügt. Ich würde im Vorfeld empfehlen, Wochenendseminare zu besuchen. Es gibt absolut bezahlbare Angebote von Bildungsträgern (Rhetorik, BWL, etc.), die jedem künftigen Arbeitgeber oder auch Studienanbieter Dein Engagement zeigen.
ich bin ebenfalls gelernter Kaufmann im Einzelhandel habe aber letzeendlich nur 6 Monate im Einzelhandel gearbeitet, jetzt bin ich in der Kundenanalyse hat also mit meinem Ausbildungsberuf gar nichts zu gut. Aber zu deiner Frage. In erster Linie kommt es immer darauf an was du später machen willst. Fachwirttechnisch gibt es ja viele Möglichkeiten wobei ich jetzt spontan in deinem Fall auswählen würde, das ist der Wirtschaftsfachwirt oder der Handelsfachwirt. Ich habe den Wirtschaftsfachwirt gemacht, weil ich nicht sagen kann ob ich in 5 Jahren noch im Handel bin, wollte mich also nicht zu sehr Festlegen. Bei der IHK sind folgende Zulassungsvorassetztungen für die Prüfung:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens drei jährigen Ausbildungsberuf und danach ein mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
ich habe schon ein auge auf den wirtschaftsfachwirt geworfen, nur irritier mich der satz (wikipedia) :
„Zur Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen kann zugelassen werden, wer
die abgelegte Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
mindestens ein bzw. ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den genannten Zulassungsvoraussetzungen unter der Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
nachweist.“
haben die prüfungen miteinander zu tun, d.h. ich kann meinen abschluss nur machen, wenn ich beide bestehe, oder sind diese getrennt ?
würde ich mich sehr über eine antwort freuen
mfg