Weiterbildung ohne abgeschlossene Ausbildung?

Ich habe eine Ausbildung zur Reiseverkehrskauffrau gemacht.
Die Ausbildung habe ich regulär beendet, 2 Wochen später sollte die IHK-Prüfung sein, an der ich leider nicht teilnehmen konnte, da ich einen Autounfall hatte und monatelang im Krankenhaus lag.
Später habe ich in einem Reisebüro gearbeitet, die Inhaberin war eine Freundin meiner Mutter, die mich auch ohne IHK-Prüfung genommen hat.
Als ich dann die IHK-Prüfung nachmachen wollte, gab es den Beruf „Reiseverkehrskauffrau“ nicht mehr, er heißt nun „Tourismuskauffrau“ und die IHK-Prüfung ist komplett anders.
Nebenberuflich habe ich für kleinere Tourismus-Anbieter Webseiten erstellt und übersetzt (Englisch und Spanisch).
Da das Reisebüro nun geschlossen wurde und ich vom Texten und Übersetzen nicht leben kann, möchte ich mich zur IHK-Prüfung zur Fremdsprachenkorrespondentin anmelden.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich die Zulassungsvoraussetzungen erfülle.
Auf der Seite der IHK heißt es:

Zur Prüfung ist zuzulassen:

-wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf sowie fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist oder
-wer nachweist, dass er hinreichende fremdsprachliche und kaufmännische Kenntnisse und schreibtechnische Fertigkeiten erworben hat. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Teilnahmebestätigung über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen oder eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Prüfung

.Gilt meine Ausbildung ohne IHK-Abschluß als Teilnahmebestätigung über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen?

Ich habe nach Abschluß der Ausbildung ein Zertifikat bekommen, dort steht: Teilnahmebescheinigung …hat an der Ausbildung zur Reiseverkehrskauffrau teilgenommen.
Die anderen Nachweise ( Fachabi Wirtschaft, Fremdsprachen und schreibtechnische Fertigkeiten ) kann ich beifügen.

Kann ich mich mit diesen Unterlagen für die Zulassung zur IHK-Prüfung für Fremdsprachenkorrespondenten anmelden?

Natürlich weiß ich, daß mir diese Frage am besten die IHK beantworten kann, aber bis der Antrag zur Prüfungszulassung bearbeitet ist, dauert es so lange.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand antwortet, vielleicht hat jemand schon diese Prüfung gemacht oder arbeitet in dem Beruf ?

Hallo

Wie wäre es mit einem Gespräch mit der zuständigen Ausbildungsberaterin bei der IHK?
Dort könnten Dir verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt werden.

Gruß
Jörg Zabel

Trifft ja leider nicht zu.

Nun das „oder“:

Das lässt Hoffnung aufkeimen.

Aber:

Wie sich die IHK verhalten, weiß ich nicht. Bei uns im Handwerk ist auffällig, dass die Handwerkskammern das oft recht streng auslegen und am liebsten nur den zu Prüfungen zulassen, der zuvor einen Kurs/Lehrgang bei genau der betreffenden HWK (kostenpflichtig) belegt hat.

Nun sind das hier aber keine IHK-Regeln, sondern das Ganze beruht auf einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Und wenn man den hier näher zu betrachtenden §2 anschaut, dann sieht man was:

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen,

1.
    wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf sowie fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist
    oder
2.
    wer nachweist, dass er hinreichende fremdsprachliche und kaufmännische Kenntnisse und schreibtechnische Fertigkeiten erworben hat. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Teilnahmebestätigung über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen oder eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Prüfung.

(2) Die nachzuweisenden Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß Absatz 1 müssen den Anforderungen der in § 3 Abs. 2 beschriebenen Kommunikationssituationen genügen.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Das sieht doch super aus!
Aber:
Warum bloß zitiert die IHK nur den ersten Absatz?
Warum verschweigen sie die Option nach Absatz drei?
Ich befürchte, dass die IHK nicht möchte, dass diese Option benutzt wird.
Andererseits - ich schrieb es ja schon - ist das keine Privatveranstaltung der IHK, sondern eine Prüfung nach einer staatlichen Verordnung.
Auf Grund deiner Vorgeschichte sollte die IHK eigentlich wohlwollend reagieren.
Ich empfehle dir aber dringend ein persönliches Gespräch mit dem, der die Prüfungszulassung in seinen Händen hält.

@X_Strom:

Ich habe in der Frage oben nicht geschrieben, dass ich natürlich vor der Prüfung einen 15-monatigen Kurs an einer Schule, der genau auf diese IHK-Prüfung vorbereitet und ca.3000€ kostet, besuchen werde.
Der Kurs beginnt im September und es wird dazu geraten, bevor man sich anmeldet, erst einmal zu klären, ob man zur Prüfung zugelassen wird.
Ich frage deshalb, weil ich natürlich nicht fast 1,5 Jahre und 3000€ verlieren möchte, nur damit die IHK sagt, „Sie haben zwar sonst alle Voraussetzungen, aber wir können Sie trotzdem nicht zulassen, weil Sie keine IHK-Prüfung als Reiseverkehrskauffrau haben.“
Dann würde ich natürlch in der Zeit lieber eine „Umschulung“ zur Tourismuskauffrau machen (2 Jahre).
Aber wenn die IHK mich jetzt zur Prüfung zulässt, könnte ich in 15 Monaten die Prüfung zur Fremdsprachenkorrespondentin machen und die 2 Jahre, in denen ich Reiseverkehrskauffrau gelernt habe, waren nicht umsonst.

Hallo,

bei dem Kurs lernt man die Fremdsprache und die Schreibtechnik, aber wohl nicht das kaufmännische Wissen?
Dann muss dir lediglich gelingen, eben diese Kenntnisse nachzuweisen.
Dazu dienen Berufsschulzeugnisse, eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes und eine Bescheinigung des ehemaligen Arbeitgebers.

Wenn dann laut Berufsschulzeugnissen (und ggf. Zwischenprüfung) du ausreichende Kenntnisse beim Kaufmännischen hast, wenn der Ausbilder bestätigt, dass du mit Erfolg in der Ausbildung kaufmänische Tätigkeiten ausgeübt hast und der ehemalige Arbeitgeber ebenso bestätigt, dass du kaufmännische Kenntnisse hast und diese angewendet hast, dann hast du doch sehr glaubhaft machen können, die nötigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen zu haben.

Schlimmstenfalls müsste man die Prüfungszulassung einklagen.

So positiv ich das auch für dich sehe - du solltest schriftlich anfragen, ob die IHK in der nicht abgeschlossenen Ausbildung unter Berücksichtigung deiner beigelegten Nachweise ein Hindernis zur Zulassung sieht oder nicht.

Hast du denn entsprechende Arbeitszeugnisse, die deine kaufmännische Qualifikation bestätigen können? Ich würde das für recht wichtig halten.

@X_Strom

Wie ich schon geschrieben habe, habe ich eine Ausbildung zur Reiseverkehrskauffrau gemacht.
An einer anerkannten Einrichtung und ich wäre auch zur IHK-Prüfung zugelassen worden, bzw. war ich schon.

Jedoch hatte ich einen Tag vor der Prüfung einen Unfall.
Ich bin auf der Intensivstation aufgewacht und mir sollte das Bein amputiert werden.
Meine IHK-Prüfung war mir in der Situation egal.
Nach fast einem Jahr im Krankenhaus bin ich nach Hause gekommen.

Ich habe dann im Reisebüro gearbeitet, allerdings ohne IHK-Prüfung, denn die Inhaberin kannte mich.
Sie weiss, dass ich eine Ausbildung gemacht habe, den dafür notwendigen Praxisteil hatte ich auch bei ihr gemacht.

Ich wollte die Prüfung nachmachen (innerhalb von 5 Jahren geht das ja), aber inzwischen gab es den Beruf nicht nicht mehr.
Der heisst jetzt „Tourismuskauffrau“ und meine ehemalige Dozentin sagte mir, dass es eine ganz andere Ausbildung ist.
Ich hatte sehr viel Fachkunde, aber die jetzige Prüfung ist sehr Marketing-lastig.
Das bedeutet, daß ich diese Prüfung mit einer Ausbildung als Reiseverkehrskauffrau nur schwer geschafft hätte, da mir die Marketing-Kenntnisse fehlen.

Aus diesem Grund und weil ich nebenbei Webseiten übersetzt und gestaltet habe, um überhaupt irgendwas zu verdienen und mir das Übersetzen großen Spaß gemacht hat, möchte ich nun die IHK-Prüfung zur Fremdsprachenkorrespondentin machen.
Damit ich eine abgeschlossene Ausbildung mit IHK-Prüfung habe, denn die Ausbildung als Reiseverkehrskauffrau habe ich zwar beendet, jedoch nicht richtig abgeschlossen, mir fehlt die Prüfung.

Mit dem, was ich jetzt habe, brauche ich mich doch nirgends bewerben, denn warum ich keine IHK-Prüfung in meinem Beruf habe, interessiert keinen.

Nein, man lernt weder die Fremdsprache noch die Schreibtechnik oder das kaufmännische Wissen.
Das muss man alles schon vorher haben.
Und deshalb will die IHK auch Nachweise darüber haben.

Bis auf die Frage, ob meine Ausbildung ohne IHK-Prüfung als kaufmännisches Basiswissen anerkannt wird, habe ich alle Nachweise, sowohl in Englisch, Spanisch und auch für die „Schreibtechnik“.
Ich habe auch ein Zertifikat von der Volkshochschule, dass ich dort Wirtschaftrecht und Rechnungswesen gelernt habe, aber ich glaube, ein Zertifikat von der Volkshochschule wird nicht anerkannt, weil es mit keiner öffentlich-rechtlichen Prüfung abgeschlossen wird.
Sonst könnte ich ja auch mein Wirtschaftsabi-Zeugnis nehmen, als Nachweis, das ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung, aber keine Ausbildung.

Das Wissen, das man im Kurs erlernt, baut auf dem vorhandenen Wissen auf.
Genau also, wie bei der Meisterprüfung im Handwerk.
Ohne dass ich Maurer gelernt habe, kann ich kein Maurermeister werden.

Im Handwerk würde meine Frage also heißen:
„Ich habe eine Ausbildung als Maurer gemacht und war auch für die IHK-Prüfung zugelassen.
Jedoch konnte ich die IHK-Prüfung nicht machen, da ich einen Autounfall hatte.
Danach habe ich jahrelang als Maurer gearbeitet.
Kann ich mich trotzdem zur Meisterprüfung anmelden, wenn ich den Meisterlehrgang mache?“
So ungefähr.

Meine Frage ist ja, ob meine Ausbildung als Reiseverkehrskauffrau ohne IHK-Prüfung unter diesen Umständen als
„Teilnahmebestätigung über eine entsprechende Qualifizierungsmaßnahme“ anerkannt wird?
Im Zweifel mit allen verfügbaren anderen Unterlagen, die ich irgendwo ausgraben kann (o.g Volkshochschulzertifikate (Rechnungswesen, Wirtschaftsrecht, Controlling) und diverse Zeugnisse über diverse Computersoftware).

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Ach so, ich möchte noch hinzufügen, dass ich keinerlei Erfahrungen mit Bewerbungen oder der IHK habe.

Daher weiß ich nicht, was für Unterlagen man vorlegen muß und ob ein Zertifikat, das ich bei der Volkshochschule erworben habe, z.B. Rechnungswesen, auf dem freien Markt anerkannt wird und ob ich soetwas zu einer Bewerbung für eine Prüfungszulassung dazulegen sollte.
Ich denke eher nicht, oder?

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Und wer kann Dir das in einem individuell besonders gelagerten Fall sagen?

Ja, ganz richtig erkannt: Derjenige, der den Antrag bearbeiten wird, bzw. die Stelle, an die der Antrag gestellt werden wird. Diesen Antrag einfach mal „auf Verdacht“ zu stellen und sich im übrigen totzustellen, ist ein ziemlich sicherer Weg dahin, dass es keine Zulassung zur Prüfung geben wird. Willst Du das denn?

OK, Du willst die Zulassung erreichen.

Und dazu noch in einer Tätigkeit, die (auch) Aspekte von Kommunikation hat.

Was hindert Dich also, am Montag einen Termin bei der Ausbildungsberatung der zuständigen IHK zu machen, zu diesem Termin schon mal alles aus Deiner Sicht Relevante mitzubringen und mit dem Ziel da hinzugehen, dass Du am Ende des Termins weißt, wie genau der Antrag auf Zulassung zu dieser Prüfung zu formulieren und zu begründen ist, welche Belege dafür notwendig sind und ob es überhaupt sinnvoll ist, ihn zu stellen?

Wie soll jemand hier, in einem anonymen Forum, wissen, wer bei der IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim welche Ermessensspielräume in welcher Weise wahrnimmt?

Eine solchermaßen danebengepeilte Kommunikation ist keine gute Basis für eine Tätigkeit als Fremdsprachenkorrespondent, alldieweil grade im Kontakt mit Menschen aus anderen Ländern nicht der Weg des geringsten Widerstands zum gewünschten Ergebnis führt, sondern der, der dem Ziel am besten angemessen ist.

Schöne Grüße

MM

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@Aprilfisch

Entschuldigen Sie, ich habe vergessen zu erwähnen, daß ich schon bei der IHK war.
Dort wurde mir gesagt, ich soll einen schriftlichen Antrag mit allen relevanten Unterlagen stellen.
Was „relevante Unterlagen“ sind, wurde nicht näher definiert.
Es wurde auch gesagt, dass es etwas dauert, bis ich eine Entscheidung bekomme, da der Antrag, falls der zuständige Mitarbeiter ablehnt, automatisch an eine höhere Stelle geht.

Hallo,

dann hast Du was falsch gemacht.

Deswegen habe ich Dir empfohlen,

Dein Gang zur IHK war gänzlich umsonst, weil Du Dir nicht vorher klar gemacht hast, was bei diesem Gang herauskommen sollte. Das wirst Du auch künftig im Beruf beachten müssen: Kein Kontakt mit wem auch immer, ohne dass vorher klar ist, was Du mit diesem Kontakt erreichen möchtest.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Falls es dir noch nicht klar sein sollte: Dir bleibt nichts anderes übrig als unverzüglich einen SCHRIFTLICHEN Antrag zu stellen und diesem alle dir zur Verfügung stehende Bescheinigungen beizulegen. Darauf erhälst du einen schriftlichen Bescheid. Ob deine Antragsunterlagen als relevant angeshen werden kann hier niemand beantworten. § 2 Abs. 3 ermöglicht ja einen Handlungsspielraum. Im Bescheid steht auch die Rechtsfolgenbelehrung. Im Falle einer Ablehnung auch eine Begründung. Danach können wir weitersehen.

Gruß
Otto