Hallo an alle hier im Forum,
folgender Sachverhalt
Arbeitnehemr besucht eine 2 Jährige Weiterbildung. Es wurde keine schriftliche Vereinbarung über eine anschliessende Bindungfrist an das Unternehmen vereinbart.
Nach 1 Jahr in der Fortbildung kündigt der Arbeitnehmer sein jetziges Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber kündigt daraufhin die noch laufende Weiterbildung und erhält das bereits gezahlte Geld für das noch offene Jahr zurück.
Der Arbeitgeber fordert jetzt aber von seinem Arbeitnehmer das er die bereits gezahlten Kosten an das Unternehmen zurück zahlen soll. Als Begründung wird angegeben das dies so im Betriebsvertrag festgehalten ist.
Davon wusste der Arbeitnehmer nichts. Es wurde nur die Summe genannt die vom Arbeitgeber gezahlt werden soll. Nichts weiter.
Kann der Arbeitgeber die Kosten nun zurückfordern ?