Weiterbildung Rückzahlung Kosten nichts unterschri

Hallo an alle hier im Forum,

folgender Sachverhalt

Arbeitnehemr besucht eine 2 Jährige Weiterbildung. Es wurde keine schriftliche Vereinbarung über eine anschliessende Bindungfrist an das Unternehmen vereinbart.

Nach 1 Jahr in der Fortbildung kündigt der Arbeitnehmer sein jetziges Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber kündigt daraufhin die noch laufende Weiterbildung und erhält das bereits gezahlte Geld für das noch offene Jahr zurück.

Der Arbeitgeber fordert jetzt aber von seinem Arbeitnehmer das er die bereits gezahlten Kosten an das Unternehmen zurück zahlen soll. Als Begründung wird angegeben das dies so im Betriebsvertrag festgehalten ist.

Davon wusste der Arbeitnehmer nichts. Es wurde nur die Summe genannt die vom Arbeitgeber gezahlt werden soll. Nichts weiter.

Kann der Arbeitgeber die Kosten nun zurückfordern ?

Hallo

Hat der Betriebsrat die Aussage des AG bestätigt?

Gruß,
LeoLo

Nein der Arbeitnehmer hat noch nicht mit dem Betribsrat gesprochen.

Ist es rechtens wenn nichts unterschrieben worden ist, eine Rückzahlung zu verlangen ?

Hallo

Das kommt drauf an. Wenn eine BV existiert und wenn diese BV hier wirksam anzuwenden ist und wenn in dieser BV das steht, was da stehen soll und wenn die Regelung in der BV auch rechtens ist dann kann das sein.

Also warum erst irgendjemanden fragen, der keinerlei nähere Kenntnis aller relevanten Unterlagen hat, wenn die einzigen, die dazu erst einmal was Konkreteres sagen können, im BR sitzen?

Gruß,
LeoLo