Weiterbildung, Studium,Mahnung, Kosten, Keine Rechnung

Liebe/-r Experte/-in,
folgende Konstellation ist gegeben: Die Person, um die es geht, hat 2009 eine Weiterbildung aufgenommen. Die Kosten trägt der Arbeitgeber (AG). Jetzt geht der AG in Insolvenz, dann pleite, die Person wird gekündigt. Zum Kündigungsdatum waren 15 Monate seit Beginn der Weiterbildung schon durchgeführt. Davon hat der AG bis zur INsolvenzeröffnung 7 MOnatsraten bezahlt. Die Person hat bis heute keine REchnung bekommen, jetzt sollen aber alle ausstehenden Gebühren auf einmal angemahnt werden und bei nicht reagieren der Vertrag laut Kündigungsklausel gekündigt werden. Die Person hat dem Weiterbildungsinstitut immer die aktuelle Situation mitgeteilt, aber nie Geld an dieses bezahlt, da es ja keine Rechnung gab.
Jetzt die Frage(n): 1. Darf einfach eine Mahnung ohne Rechnung über die Gesamtsumme gestellt werden?
2. Müssen auch die Gebühren, die noch innerhalb des gültigen Arbeitsverhältnisses angefallen sind, bezahlt werden, obwohl der AG dafür zuständig war?
3. Ab wann würden diese Gebühren „Rechnungen“ denn verjähren?
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Wilde HEnne

Leider ist das eine juristische Frage. Bin nur Experte in Inhalten und Methodik der Weiterbildung.

Trotzdem Viel Erfolg - hoffentlich weiß jemand was!
Gruß
Robert Baur

Das ist wohl eher eine Frage für einen Juristen. Bin ich leider nicht.
Gruß
Roger

Kann ich leider nichts dazu sagen.

Hallo,

das sind mehr oder weniger rechtliche Fragen, die nur von einer/m RA beantwortet werden können (und dürfen!). Bitte suche eine Rechtsberatung oder eine/ RA auf.

MfG
ulrich Reinhardt