Weiterbildung Teilzeit steuerlich absetzen

Hallo,

wenn eine Weiterbildung in teilzeitform über zwei Jahre absolviert wird und die Kosten (optional) monatlich bezahlt werden, setzt man die monatlichen Kosten dann Jahr für Jahr von der Steuer ab oder die kompletten Kosten auf einmal?
Die Rechnung weißt sowohl den kompletten Betrag als auch den monatlichen aus.

Vielen Dank für eure Antworten.

Hallo,
Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleitet worden sind, § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG (Zufluss-Abfluss-Prinzip).

Gruss