Weiterbildung trotz ALG 1!Kann ich tricksen?

Bin im moment arbeitslos gemeldet (ALG 1)…ich würde mich gerne weiterbilden, die Weiterbildung dauert 2 monate. Das AA finanziert mir diese nicht. Ich würde sie nun selber bezahlen, aber ich kann das nicht ohne das monatliche Geld vom AA. Muss ich mich abmelden, ich meine ich kann doch diese Vollzeit Weiterbildung machen ohne das, das AA davon erfährt oder nicht? Ich meine natürlich ist das nicht ganz korrekt. aber anders, kann ich dies nicht finazieren, BAfög wurde abgelehnt. Was soll ich tun? Meint ihr das kommt raus?

Hallo Gasleitung,

wenn das AA sagt, dass es die Weiterbildung nicht finanziert heist das noch nicht, dass Sie die Selbstfinanzierung nicht unterstützen, indem das AL-Geld weiter bezahlt wird. Kläre das, zur Not auch mal mit einem Vorgesetzten.
Aber prüfe auch, ob diese Weiterbildung Dich wirklich weiter bringt.
Wenn Du schummelst und es kommt raus, dann kostet Dich das wirklich viel - dann gibt es eine Sperre für einige Monate.
Bleib dran und kämpfe für mehr Bildung - das lohnt.
Manfred

Hallo,

wer etwas nicht Erlaubtes macht, riskiert, dass es rauskommt. Insofern kann ich dir hier nichts raten, das Risiko liegt bei dir.
Könntest du nicht zum Arbeitsberater (nicht ArbeitsVERMITTLER) gehen und ihm vorschlagen, dass du die WB mitmachst, aber dennoch der Vermittlung zur Verfügung stehst. Das würde ich jedenfalls erst mal versuchen.
Viel Glück! H.H.

Also wenn die Weiterbildung eigentlich meldepflichtig ist, würde ich an Deiner Stelle sehr vorsichtig damit sein, das nicht zu melden.

Hallo,
warum bekommst Du keine Weiterbildung???
Ich müßte erst mal Wissen…
Wie alt bist Du???
Was für eine Brgründung gibt das Arbeitsamt an?
Ist eine Lehre vorhanden?
Ist es eine ganz andere Berufsspalte wie vorher?
Auf keinen fall das Arbeitsamt abmelden, ab diesem Moment ist das Arbeitslosengeld weg. Ohne es zu melden ist es ebenfalls nicht gut, das es passieren kann, das der Betrag vom Arbeitsamt komplett zurück gezahlt werden muß. Es ist auch völlig egal ob es selber Bezahlt wird, es zählt leider nur das Wort vom Arbeitsamt. Bitte schicke mir die Antworten bis Montag zu, damit ich dann genau nachschauen kann, ob es Rechtlich ist die Weiterbildung abzulehnen.
gruß
Glaub nicht alles

Hallo gasleitung,
natürlich kannst Du so viele Weiterbildungen machen wie du möchtest. Der ausschlaggebende Punkt ist, dass du als Arbeitsloser dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen musst und dies gegenüber dem Arbeitsamt ggf. auch nachweisen können musst. Das wäre beispielsweise dann schwierig, wenn die Weiterbildung in Südspanien wäre und Du nicht auf Aufforderungen des Arbeitsamtes reagierst. Solltest Du also grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ist eine private Weiterbildung völlig korrekt.

Denken solltest Du an zweierlei:

  1. du musst bzw. solltest das Arbeitsamt nicht über die geplante Weiterbildung informieren. Im Notfall kannst Du gegenüber dem Arbeitsamt angeben, dass Du bei einer möglichen Einstellung die Weiterbildung sofort abbrechen würdest.
  2. sicherheitshalber in den zwei Monaten Nachweise sammeln, dass Du dich um eine Arbeitsstelle bemüht hast. Das bedeutet, einige Stellenannoncen ausschneiden und sammeln, die für Dich interessant sind und ggf. auch eine oder zwei Bewerbungen losschicken (die können im Extremfall auch „hoffnungslos“ sein).

Im „schlimmsten“ Fall schickt Dir das AA Stellenausschreibungen, auf die Du dich bewerben sollst. Das kannst Du ja entsprechend tun. Und vielleicht ergibt sich dadurch ja auch eine neue Perspektive.

Viel Erfolg.
Walter

Sorry, aber zum Thema „tricksen“ gibt es von mir keine Tipps!

Sehr geehrte/sehr geehrter Gasleitung,

leider kann ich Ihnen zu Ihrer Anfrage keine Hinweise oder Vorgehensweisen empfehlen.
Gruß,

Du kannst es machen, solltest aber Termine der arge wahrnehmen,wenn sie in diesem Zeitraum fallen. Ansonsten Stillschweigen und der Arge die zusätzliche Qualifikation nicht mit Datum unter die Nase Reiben .Lg