Weiterbildung/Umschulung für Einzelhandelskaufmann

Hallo,

gibt es eine Umschulung, Weiterbildung o.ä. für Einzelhandelskaufleute zum

  • Sozialversicherungsfachangestellten
  • Versicherugsfachangestellten
  • Steuerfachangestellten

Oder muss man nochmal eine Ausbildung machen?

Welche Möglichkeiten hat ein Einzelhandelskaufmann mit Realschulabschluss noch,
um sich beruflich zu verändern? Es soll eher im Büro als im Verkauf sein.
Außerdem möchte er sich verändern & verbessern und nicht verschlechtern, was
Gehalt, Perspektive und Arbeitsmarkt angeht.
Ich weiß, schwierige Frage.

Hat jemand eine Idee?

Dank vorweg!

Gruß
Tato

PS: Bitte nicht den Tipp geben zum Arbeitsamt zu gehen! Ich möchte eure Ideen
hören.

Eine Umschulung bekommst Du vom Arbeitsamt nur dann finanziert, wenn Du arbeitslos bist und in Deinen Berufsfeld als kaum noch vermittelbar giltst. Weiterhin übernehmen die Arbeitsämter das auch nur in der Regel noch, wenn Du im Anschluß eine Festanstellung nachweisen kannst, damit sich die Investition in Dich gelohnt hat und Du aus der Arbeitslosenstatistik verschwunden bist.
Ansonsten kannst Du vermutlich nur eine neue Ausbildung beginnen. Aber da könnte Deine Erstausbildung förderlich sein, weil Du einen Ausbilder signalisiert, dass Du an Weiterbildung interessiert bist.

Grüsse
Marian

Hallo Marian,

es geht vorerst mal nicht um die Bezahlung/Finanzierung sondern eher um die
Möglichkeiten.

Eine Umschulung bekommst Du vom Arbeitsamt nur dann
finanziert, wenn Du arbeitslos bist

zutreffend, aber bisher handelt es sich hierbei um ein paar Tage

und in Deinen Berufsfeld als kaum noch vermittelbar giltst.

Tja, wo ist da die Grenze?

Ansonsten kannst Du vermutlich nur eine neue Ausbildung
beginnen. Aber da könnte Deine Erstausbildung förderlich sein,
weil Du einen Ausbilder signalisiert, dass Du an Weiterbildung
interessiert bist.

Hier geht es mir (bzw. für den ich diese Frage gestellt habe) um einen
speziellen Kurs (Abendschule etc.), damit er nicht die ganze Ausbildung machen
muss.

Gruß
Tato

Hallo,

gibt es eine Umschulung, Weiterbildung o.ä. für
Einzelhandelskaufleute zum

  • Sozialversicherungsfachangestellten
  • Versicherugsfachangestellten
  • Steuerfachangestellten

Oder muss man nochmal eine Ausbildung machen?

Das wäre grundsätzlich eine Umschulung. Hängt aber vom Umschulungs-/Ausbildungsbetrieb und der Kammer ab, wie die es beurteilen. Unabhängig davon kann man immer die Ausbildungszeit verkürzen, wenn man bestimmte Kriterien erfüllt bzw. bestimmte Leistungen erbringt

Welche Möglichkeiten hat ein Einzelhandelskaufmann mit
Realschulabschluss noch,
um sich beruflich zu verändern? Es soll eher im Büro als im
Verkauf sein.
Außerdem möchte er sich verändern & verbessern und nicht
verschlechtern, was
Gehalt, Perspektive und Arbeitsmarkt angeht.
Ich weiß, schwierige Frage.

Es gibt grundsätzlich die Möglichkeiten der Weiterbildung für EH-Kfm. die findest Du bei arbeitsagentur.de/BERUFEnet

Gruß
Otto

Hallo!

Eine Umschulung bekommst Du vom Arbeitsamt nur dann
finanziert, wenn Du arbeitslos bist und in Deinen Berufsfeld
als kaum noch vermittelbar giltst.

Und wenn man mindestens 4 Jahre nicht in dem gelernten Job gearbeitet hat (sagte mir zumindest letzten Donnerstag ein Arbeitsagent (Arbeitsagentur => Arbeitsagent?) auf meine Frage bezüglich einer Umschulung.

Weiterhin übernehmen die
Arbeitsämter das auch nur in der Regel noch, wenn Du im
Anschluß eine Festanstellung nachweisen kannst, damit sich die
Investition in Dich gelohnt hat und Du aus der
Arbeitslosenstatistik verschwunden bist.

Das stimmt. Aber das gilt zudem auch für betriebliche Weiterbildungen und auch (unbezahlte) Praktika in Unternehmen, damit man weiter Arbeitslosengeld bekommt. Eigentlich für fast alles, wie der Arbetisagent anmerkte.

Ansonsten kannst Du vermutlich nur eine neue Ausbildung
beginnen.

Das stimmt nicht. Sofern man bereits eine Ausbildung erfolgreich (also bestanden) hinter sich gebracht hat, besteht immer die Möglichkeit einer Umschulung und damit einer Zeitverkürzung von 1/3 (daher meist 2 Jahre Umschulung statt 3 Jahre Ausbildung) immerhin. Auch dies sagte mir besagter Arbeitsagent letzten Donnerstag, weil auch ich dem Irrglauben aufgesessen bin, dass Umschulungen grundsätzlich nur von der Arbeitsagentur aus gehen.

Man kann ganz normal einen Umschulungsvertrag unterschreiben und eine Umschulung machen, was generell analog zu einem Ausbildungsvertrag und einer Ausbildung gesehen wird. Wenn man aber Geld vom Arbeitsagentur dafür will, dann ist es etwas anderes, dann muss es logischerweise auch über die Arbeitsagentur gehen. Aber prinzipiell muss es nicht grundsätzlich über die Arbeitsagentur laufen.

Doch auch Umschulungen werden ohne die Arbeitsagentur vom Betreib vergütet, meist in dem Rahmen von 1. Ausbildungsjahr (also: in einer Ausbildung bekommt man z.B. 1. Jahr 600 Euro, 2. Jahr 650 Euro, 3. Jahr 700 Euro => als Umschüler erhält man dann ca. - kann aber auch weniger sein - 600 Euro im 1. und im 2. Jahr). Dies weiß ich von jemanden, der vor kurzem erfolgreich eine Umschulung zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung absolviert hat. Kann aber sein, dass es in anderen Bereichen wieder anders aussieht.

Aber da könnte Deine Erstausbildung förderlich sein,
weil Du einen Ausbilder signalisiert, dass Du an Weiterbildung
interessiert bist.

Oder auch hinderlich, weil man ja auf etwas bestandenes „immer wieder zurückgreifen kann, wenn’s nicht so läuft“.

Ein größeres Problem sehe ich darin, dass du recht spät dran bist. Passende Stellen zur Umschulung findet man im ASIS der Arbeitsagentur (http://www.arbeitsamt.de/cgi-bin/aoWebCGI?asis), da steht dann auch bei einigen Angeboten in der Beschreibung dabei, ob auch Umschüler genommen werden oder nicht. Falls nicht, kann man aber immer noch nachfragen, aus eigener Erfahrung kann man sich auch auf nicht explizit als Umschulungsstelle benannte Ausbildungsstelle bewerben, wenn man es vorher abgeklärt hat.

Grüße
Manor

Weiterhin übernehmen die
Arbeitsämter das auch nur in der Regel noch, wenn Du im
Anschluß eine Festanstellung nachweisen kannst, damit sich die
Investition in Dich gelohnt hat und Du aus der
Arbeitslosenstatistik verschwunden bist.

Wie kommst du denn darauf? Wie soll jemand schon vor der Umschulung eine Festanstellung nach der Umschulung nachweisen können???
Diese Meinung halte ich für völlig falsch. Das AA übernimmt die Kosten im Voraus bzw. zahlt laufend für die Umschulung. Bei dir klingt das so, als werde erst nach der Umschulung gezahlt, wenn man eine feste Anstellung nachweisen kann. Das habe ich noch nie gehört.

Das mit dem „Investition gelohnt“ halte ich auch für ziemlich fehlformuliert. Die Prüfkriterien der A-Ämter sind immer nur „gruppenspezifisch“. Meist wird auf die Verbleibsquoten der Vergangenheit geschaut. Eine gängige Zielgröße sind 70% Vermittlung/Verbleib in Arbeit.

Die A-Ämter sind sehr viel weniger wählerisch und anspruchsvoll, als es von dir geschildert wird.
Jedenfalls sind das meine Erfahrungen aus langer Zusammenarbeit mit einem AA.