Weiterbildung und Abfindung

Hallo, wer hat Ahnung von den finanziellen Aspekten während einer Weiterbildung, wenn man vorher eine Abfindung kassiert?
Situation ist folgende: Bin z.Z. berufstätig und spiele mit dem Gedanken, eine Vollzeit-Weiterbildung zum Techniker zu machen.
Ich würde einen Aufhebungsvertrag machen können und eine Abfindung kassieren. Wenn ich richtig nachgelesen habe kann ich Meister-Bafög beantragen, wenn ich den Antrag stelle, bevor ich die Aufhebung mache. Da würde die Abfindung nicht als Vermögen angerechnet. Ist das so richtig?
Und wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Ich habe gehört, die Abfindung würde da angerechnet und ich muß während der Weiterbildung Kranken- und Rentenkassenbeiträge voll weiterzahlen. Das würde meinen finanziellen Rahmen sprengen. Kennt sich jemand mit der Materie aus?
Danke im voraus.

Hallo Torsten

Und du bist auf jeden Fall sicher das du einen Anspruch auf Abfindung hast? Ist nicht so einfach, hab mich damit in den letzten Tagen viel beschäftigt. Nun gut, wenn du aber darüber Sicherheit hast ist´s ok.
Ob es ok ist Bafög zu beantragen unter „vertäuschen“ falscher Tatsachen…nun, immerhin hast du die Aufhebung ja im Hinterkopf…
Das ganze Bafög mußt du ja eh niht zurück zahlen, 1/3 glaub ich waren ja frei und den anderen Teil kann man zinsgünstig und teils zinsfrei zurückzahlen.
Informier dich doch mal unverbindlich bei der HWK die helfen dir da bestimmt auch noch weiter. Da hat sich aber einiges geändert.
Schau mal hier rein:
http://www.meister-bafoeg.info/

und heir was zu den Neureglungen:
http://www.meister-bafoeg.info/de/36.php

Gruß
Nelsont

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Hallo, Nelsont,
erstmal danke für Deine Antwort.
Also, eine Abfindung würde ich mit Sicherheit bekommen, da meine Firma diese extra anbietet, um Leute loszuwerden.
Du schreibst: „unter „vertäuschen“ falscher Tatsachen…“. Ich sehe das nicht so. Im Antrag auf Meisterbafög steht wörtlich: „Maßgeblich sind Ihre Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Vermögensveränderungen zwischen Antragstellung und dem Ende des Bewilligungszeitraumes bleiben unberücksichtigt.“ Wenn ich den Antrag auf Meisterbafög stelle und bis zum Beginn der Weiterbildung im Oktober arbeite, dann erst den Aufhebungsvertrag mache, ist es doch völlig legal, oder?
Über die Versicherung weißt Du auch nicht Bescheid, oder?

Gruß, Torsten

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Hallo Torsten

Nun gut, wenn das ganze so ausgeschrieben und erklärt ist gehe ich mal davon aus das du damit keine Probleme bekommen wirst.
Aber man sollte immer zweimal nachdenken FALLS etwas nicht ganz i.O. ist dann hat man hinterher weniger Probleme.
Aber wie gesagt das dürfte wohl so gehen wie du es vor hast.

Dann mal viel Spaß bei der Weiterbildung und natürlich viel Erfolg!
Hab meinen Meister in Teilzeit über 1 1/2 Jahre gemacht und ich muß sagen noch mal mach ich das nicht! Das kostet echt Nerven. Aber immerhin hat man zeitlich sein geregeltes Einkommen als Sicherheit.

Gruß
Nelsont

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