Hallo,
Meine frage ist wenn ich von meinem derzeitigen AG entlassen werde kann ich dann eine Weiterbildung in Teilzeit machen und trotzdem volles ALG I bekommen? bzw. zahlt das Arbeitsamt etwas zu der Weiterbildung dazu?
Diese Frage lässt sich ganz eindeutig beantworten - vom Arbeitsamt bzw. der Agentur für Arbeit.
Sorry ich weiß es nicht.
Viel ERfolg
Manfred Schröder
www.alphaSales.de -
www.verkaufs-tipps.de - die helfen auch bei der Job-suche
Hallo!
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen. Ich weiß nur, dass es die Möglichkeit gibt, mit der Agentur für Arbeit durchaus auch individuelle Regelungen zu treffen. Insofern wäre es sicherlich ratsam, das mit dem zuständigen Berater / Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Anke
Hallo,
das solltest du mit dem Arbeitsamt klären und kommt vor allem auf die Art der Weiterbildung an, zum Beispiel ob diese von der Arbeitsagentur zertifiziert ist.
Viele Grüße
Markus
Hallo,
wenn es sich um eine Weiterbildung handelt, die von der Agentur für Arbeit anerkannt ist und die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (das entscheidet der Arbeitsvermittler), werden die Kosten der Weiterbildung sowie Arbeitslosengeld, Fahrtkosten sowie ggf. Kindesbetreuungskosten gezahlt.
Gruß
Hallo, der einfachste Weg ist eine Weiterbildung über einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur. Je nach Alter kommt auch das Programm „Wegebau“ in Frage.
Viel Erfolg!
Bei mir hat die Agentur weiterhin volles Arbeitslosengeld gezahlt. Allerdings war ich schon vor Beginn der Weiterbildung arbeitssuchend und habe diese vorher dort angemeldet. Ich habe auch die Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle erstattet bekommen. Wie das un deinem Fall geregelt ist, weiß ich leider nicht. Sorry!
Hallo,
die Arbeitsagentur vergibt bei Arbeitslosigkeit Bildungsgutscheine. Am besten dort direkt mal nachfragen.
Beste Grüße
F. Seiler
Hallo, es kommt darauf an, welche Weiterbildungsmaßname und bei welchem Träger. Eine verbindliche Auskunft kann nur der bei dem für Sie infrage kommenden Berater des Arbeitsamtes geben.
Alles Gute und viel Erfolg
Hallo,
Meine frage ist wenn ich von meinem derzeitigen AG entlassen
werde kann ich dann eine Weiterbildung in Teilzeit machen und
trotzdem volles ALG I bekommen? bzw. zahlt das Arbeitsamt
etwas zu der Weiterbildung dazu?
Auch bei Expertenanfragen gilt FAQ 1129. Ich bin nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen.
Gruß
Otto
Kommt ganz darauf an, wer die Weiterbildung auf welcher Grundlage organisiert. Die Frage würde ich dem „Arbeitsamt“ mal stellen.
Grds. ist das möglich, wenn es sich um die üblichen Abend- und WE-Kurse handelt, die üblicherweise berufsbegleitend sind. Sie müssen dem Arbeitsamt jedoch zur Verfügung stehen und sich weiter um Arbeit bemühen oder an maßnahmen teilnehmen.
Viele Grüße
Lukas